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Volkelt-Briefe

Geld/Finanzen: Nicht nachrüstbare Kassen müssen raus

Zum 31.12.2016 läuft die Über­gangs­frist zur Nach­rüs­tung alter Kas­sen­sys­te­me ab, die nicht die gel­ten­den Auf­zeich­nungs- und Auf­be­wah­rungs­fris­ten erfül­len (vgl. Nr. 31 + 47/2016). Ach­tung: … Ist Ihre Kas­se nicht auf den erfor­der­li­chen Stand nach­zu­rüs­ten, soll­ten Sie die­se unbe­dingt spä­tes­tens zum 1.1.2017 erset­zen. Unter­las­sen Sie das, ris­kie­ren Sie, dass die Finanz­be­hör­den Ihre gesam­te Buch­füh­rung „ver­wirft“ und ihre Umsät­ze kom­plett schätzt. Das kann teu­er wer­den. U. U. droht sogar ein Steuerstrafverfahren.

Gehen Sie davon aus, dass in den davon betrof­fe­nen Bran­chen gezielt geprüft wird, ob Sie den neu­en Stan­dard erfül­len. Schon bei klei­nen Män­geln (feh­len­de Hand­bü­cher) wird geschätzt. Nach unse­ren Erfah­run­gen wer­den dann unrea­lis­tisch bis uto­pisch hohe Umsät­ze geschätzt und ent­spre­chend Steu­ern nach­ver­an­lagt. Das müs­sen Sie dann erst ein­mal schlüs­sig wider­le­gen – was in der Pra­xis kaum zu leis­ten ist und meist nur zu einer gerin­gen Kor­rek­tur der gefor­der­ten Steu­er­nach­zah­lung führt. Klei­ner Trost: Die ange­bo­te­nen Abzah­lungs­mo­da­li­tä­ten (Raten­zah­lung) fal­len in vie­len Fäl­len sehr groß­zü­gig aus.

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