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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 20/2017

Steu­er-Erklä­run­gen 2016: Wo schau­en die Finanz­be­hör­den ganz genau hin … + GF/Personal: Arbeit­ge­ber-Ran­king – Schlech­te Noten für Ihre GmbH – was tun? + GF/Finanzen: Schlecht bera­ten – Wann lohnt die Kla­ge vor dem BFH? + GF/privat: GmbH-Vor­schuss hilft gegen die pri­va­te Finan­zie­rungs­lü­cke + GF/IT: Inter­net – So ent­geht Ihnen kei­ne Pres­se­mel­dung + GF/Finanzen: Gesell­schaf­ter­wech­sel kos­tet Grund­er­werb­steu­er + GF/Marketing: Fal­sches Inter­net-Impres­sum ist teu­er + GF/privat: Kei­ne Kon­to­ge­büh­ren für Bau­spar­dar­le­hen + BISS

 

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Arbeitgeber-Ranking: Schlechte Noten für Ihre GmbH – was tun?

Ob Tri­p­ad­vi­sor-Emp­feh­lung, Ama­zon-Note oder Check 24: Bewer­tungs-Por­ta­le im Inter­net wer­den immer häu­fi­ger zum ent­schei­den­den Kri­te­ri­um bei der Kauf­ent­schei­dung. Das gilt auch für die Suche nach dem neu­en Arbeit­ge­ber. Sind Sie hier nicht, nicht rich­tig oder sogar mit der Note „man­gel­haft“ gelis­tet, haben Sie schlech­te Kar­ten bei der Suche nach neu­en Mitarbeitern.

Wie die Arbeit­ge­ber-Bewer­tung funktioniert … 

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Schlecht beraten: Wann lohnt die Klage vor dem BFH?

Wenn Ihre Kla­ge vor dem Finanz­ge­richt abge­lehnt wird, ist das noch kein Grund, in der Sache nach­zu­ge­ben. Aller­dings ver­spricht der Gang zum Bun­des­fi­nanz­hof nur dann Erfolg, wenn der Rechts­streit grund­sätz­lich neue Fra­ge­stel­lun­gen beinhal­tet. Das Steu­er­recht ist kom­pli­ziert und der Gang vor den BFH wird nur von erfah­re­nen Fach­an­wäl­ten für Steu­er­recht beherrscht. Soeben … 

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GF/privat: GmbH-Vorschuss gegen die private Finanzierungslücke

Anfra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen: „Kann ich mir zur Finan­zie­rung pri­va­ter Aus­ga­ben einen Vor­schuss auf die für das Geschäfts­jahr zu erwar­ten­de Gewinn­tantieme aus­zah­len?“. Bis vor eini­gen Jah­ren war das unpro­ble­ma­tisch. Sie muss­ten selbst als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kei­ne Steu­ern auf Zin­sen für den Tan­tie­me-Vor­schuss zah­len. Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge gilt: Nicht berech­ne­te Zin­sen für Vor­schuss­zah­lun­gen auf die Tan­tie­me wer­den als ver­deck­te Gewinn­ausschüttung besteu­ert (BFH, Urteil vom 22.10.2003, I R 36/03). Aber es gibt eine ein­fa­che Mög­lich­keit, wie Sie die­se Steu­er-Mehr­­be­las­tung ver­hin­dern. Ver­ein­ba­ren Sie schrift­lich in Ihrem Geschäfts­füh­rer-Anstel­­lungs­­­ver­trag, dass Sie einen Anspruch auf Vor­schuss­zah­lun­gen haben. Und zwar für den Zeit­raum nach Abschluss des Geschäfts­jah­res bis zur Fest­stel­lung des Jahres­abschlusses. Ergän­zen Sie Ihre Tan­tie­me-Ver­ein­­ba­rung ent­spre­chend. Ver­wen­den Sie die unten ste­hen­de Muster-Formulierung.

Mus­ter-For­mu­lie­rung für den Anstel­lungs­ver­trag des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers: „Der Geschäfts­füh­rer kann einen Anspruch auf einen Vor­schuss auf sei­ne Gewinn-Tan­tie­me mit Abschluss des Geschäfts­jahres zum 31.12. gel­tend machen, sofern laut Betriebswirt­schaft­licher Aus­wer­tung (BWA) ein Gewinn für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr zu erwar­ten ist. Der Vor­schuss auf die Tan­tie­me beträgt danach maxi­mal 50% (alter­na­tiv: 80 %) der vor­läu­fig aus­ge­wie­se­nen Berechnungs­grundlage der Tan­tie­me. Vor­schuss­zin­sen wer­den nicht erho­ben“.

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GF/IT: Internet – So entgeht Ihnen keine Pressemeldung

Ob Bran­chen­wis­sen, Preis­ver­glei­che oder die pri­va­te Urlaubs­pla­nung: Die Inter­net-Recher­che mit Goog­le, Bing oder einer ande­ren Such­ma­schi­ne gehört für die meis­ten Kol­le­gen zum All­tag. Nur weni­ge nut­zen aber die Mög­lich­kei­ten, die die Goog­le-Alerts („Alarm“)-Funktion bie­tet. Vor­teil: Wird Ihre Fir­ma z. B. in einem Pres­se­ar­ti­kel genannt, wer­den Sie auto­ma­tisch per E‑Mail dar­über infor­miert. Das gilt für alle Such­be­grif­fe, die Sie inter­es­sie­ren (Kon­kur­ren­ten, Per­so­nen usw.). Anmel­dung unter: https://www.google.com/alerts.

Emp­foh­le­ne Grund­ein­stel­lung: Such­an­fra­ge zu Name der Fir­ma, Name des Geschäfts­füh­rers, Pro­dukt­na­men. Erleb­nis­typ: News. Häu­fig­keit: Wöchent­lich. Am bes­ten ver­wen­den Sie nicht Ihre per­sön­li­che oder Ihre Fir­men E‑Mail, son­dern rich­ten sich eine zusätz­li­che E‑Mail bei einem der bekann­ten E‑Mail-Anbie­ter ein (wed.de, goog­le-Mail, gmx).

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GF/Finanzen: Gesellschafterwechsel kostet Grunderwerbsteuer

Gehört zum Ver­mö­gen einer Per­so­nen­ge­sell­schaft (GmbH & Co. KG) ein Grund­stück und ändert sich inner­halb von 5 Jah­ren der Gesell­schaf­ter­be­stand unmit­tel­bar oder mit­tel­bar so, dass min­des­tens 95% der Antei­le am Gesell­schafts­ver­mö­gen auf neue Gesell­schaf­ter über­ge­hen, gilt das als grund­er­werb­steu­er­pflich­ti­ge Über­eig­nung des Grund­stücks (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 23.9.2017, 7 K 439/10 GE).

Im Urteils­fall soll­te die GmbH & Co. KG ledig­lich umstruk­tu­riert wer­den. Dazu wur­de eine neue GmbH begrün­det und Antei­le der Kom­ple­men­tär-GmbH über­tra­gen. Das Finanz­amt rech­ne­te alle Über­tra­gungs­fäl­le zusam­men und kam zu dem Ergeb­nis, dass mehr als 95 % der Antei­le über­tra­gen wur­den. Das FG hat Revi­si­on zuge­las­sen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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GF/Marketing: Falsches Internet-Impressum ist teuer

Das OLG Frank­furt hat einem Unter­neh­men wegen feh­ler­haf­ter bzw. unzu­läs­si­ger Anga­ben im Impres­sum der Fir­men-Home­page eine Geld­stra­fe von bis zu 250.000 EUR ange­droht. Der Feh­ler: Fal­sche Anga­ben zum Regis­ter­ge­richt (hier: Regis­ter­ge­richt: 0000) und zur Han­dels­re­gis­ter-Num­mer (hier HR: 0000) wer­den als Ver­stoß gegen die Impres­sums­pflicht gemäß § 5 Tele­me­di­en­ge­setz gewer­tet (OLG Frank­furt, Urteil vom 14.3.2017, 6 U 44/16).

Sie müs­sen lei­der nach wie vor davon aus­ge­hen, dass nach wie vor (sys­te­ma­ti­sche) Abmah­ner unter­wegs sind, die gezielt nach Ver­stö­ßen suchen. Prü­fen Sie ins­be­son­de­re nach einer Ände­rung der Fir­ma (z. B. nach dem Zukauf eines Unter­neh­mens) oder bei einer sta­tua­ri­schen Sitz­ver­le­gung, ob die Anga­ben im Impres­sum der Fir­men Home­page noch kor­rekt sind.

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GF/privat: Keine Kontogebühren für Bauspardarlehen

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat jetzt den jah­re­lan­gen Rechts­streit zwi­schen der Ver­brau­cher­zen­tra­le Nord­rhein West­fa­len und der Bade­nia Bau­spar­kas­se been­det – und zwar zuguns­ten der Ver­brau­cher­zen­tra­le. Danach darf die Bau­spar­kas­se kei­ne Kon­to­füh­rungs­ge­bühr für die Ein­rich­tung des Bau­spar­kon­tos berech­nen. Eine ent­spre­chen­de Klau­sel in den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) ist unwirk­sam (BGH, Urteil vom 9.5.2017, XI ZR 308/15).

Übli­che Pra­xis der meis­ten Bau­spa­rer ist es bis­her, in den AGB eine ent­spre­chen­de Klau­sel zu ver­wen­den. Das ist aber laut BGH nicht zuläs­sig. Prü­fen Sie ihr Bau­spar­kon­to bezüg­lich abge­buch­ter Kon­to­ge­büh­ren. Betrof­fe­ne Bau­spa­rer kön­nen jetzt mit ein­fa­chem Schrei­ben an ihre Bau­spar­kas­se unter Hin­weis auf das oben genann­te Urteil eine Rück­zah­lung der Kon­to­ge­büh­ren ein­for­dern. Reagiert die Bau­spar­kas­se nicht, mel­den Sie das der Verbraucherzentrale.

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Vorschau: Volkelt-Brief 20/2017

… Vol­kelt-Brief 20 KW from VVF Medi­en­Con­zep­te GmbH on Vimeo.

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BUCHTIPP der Woche: Kleine Philosophie der Geschäftsführung

Tafelgarten-2015-01

Leser, die nach der Lek­tü­re die­ses Buches bes­ser und erfolg­rei­cher sein wol­len, muss ich ent­täu­schen. Jeden­falls dann, wenn Sie Ihren Erfolg in Zah­len mes­sen und auf dem Kon­to im Haben ver­bu­chen wol­len. Dar­um geht es hier nicht.

Hier geht es um den Men­schen „Geschäfts­füh­rer“. Wel­che Fol­gen hat es für SIE, sich auf die­se – ich nen­ne es ein­mal so – „Rol­le“ ein­zu­las­sen. Täg­lich kon­fron­tiert mit Anlie­gen und Wün­schen. Mit Erwar­tun­gen und Ansprü­chen. Mit Rech­ten und Pflich­ten. Mit Wider­stän­den und Ver­wei­ge­run­gen. Mit Ängs­ten, Skep­sis und Ein­sam­keit. Auch mit Bor­niert­heit und Unver­bes­ser­li­chen. Trotz­dem müs­sen Sie nach vor­ne den­ken und pla­nen. Neu­es insze­nie­ren und die Zukunft vor­weg­neh­men. Sie ken­nen das. Das kos­tet Ener­gie. Viel Ener­gie. Tag für Tag. Woher nehmen?

Da hilft eine star­ke Per­sön­lich­keit. Eine Per­sön­lich­keit, die sich inten­siv mit der Rol­le, den Rol­len­an­for­de­run­gen, den Rol­len­er­war­tun­gen und mit den eige­nen Lebens­um­stän­den und ‑wün­schen, den eige­nen Fähig­kei­ten und Gren­zen aus­ein­an­der­setzt. Wenn SIE so wol­len, eine Per­sön­lich­keit, die ein bewuss­tes ICH lebt. Dafür gibt es kein ein­fa­ches Rezept und kei­ne Garantie.

Auf dem Weg dort­hin möch­te ich SIE beglei­ten. Ich möch­te Ihnen die Gele­gen­heit geben, beim Lesen des Buches die eige­ne Wirk­lich­keit neu zu erle­ben und mit etwas Abstand zu betrach­ten. Viel­leicht – um ein ger­ne zitier­tes Bild zu ver­wen­den – den Spie­gel vor­hal­ten. Ihnen Begrif­fe, Kate­go­rien und Werk­zeu­ge mit­ge­ben, die Ihnen hel­fen, das Bild im Spie­gel bes­ser lesen zu kön­nen und eine sta­bi­le Ord­nung in ein Sys­tem mit vie­len Unbe­kann­ten zu bringen.

Vie­le der hier geschil­der­ten Ver­läu­fe und Bege­ben­hei­ten wer­den Ihnen bekannt vor­kom­men. Die Ver­wech­sel­bar­keit mit leben­den Per­so­nen – Ange­stell­ten, Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Ver­käu­fern und Bera­tern usw. – und erleb­ten Situa­tio­nen – Kun­den­ge­sprä­chen, Steu­er­prü­fun­gen, Kre­dit­ver­hand­lun­gen usw. – ist gewollt. Erle­ben und bewer­ten Sie die­se und damit Ihre eige­ne und Ihre beruf­li­che Bio­gra­phie im Beson­de­ren mit ande­ren Augen. Aus einem ande­ren Blick­win­kel. Aus der Per­spek­ti­ve, die eine Per­sön­lich­keit aus­macht. Und das Bes­te: Das kann (fast) jeder. Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung: Sie neh­men sich auch ein­mal Zeit für Ihr ICH.

Ver­lag: Springer/Gabler

Autor: Dipl. Vw. Lothar Volkelt

Taschen­buch

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