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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 18/2017

Start­Up-Geschäfts­füh­rer: Die vie­len Irrun­gen bis zum Kun­den + Pflicht­ver­si­che­rung: 2 von 3 (Gesellschafter-)Geschäftsführern zah­len + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Vor­ga­ben nach Unter­neh­mens-Kodex + Ein­sa­me Ent­schei­dun­gen: Aus dem „Bauch” ist nicht immer rich­tig + Cle­ver: So che­cken Sie Geschäfts­part­ner aus Euro­pa + GmbH-Steu­er: Neue For­mu­la­re für die Kör­per­schaft­steu­er-Erklä­rung +  BISS

 

 

 

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StartUp-Geschäftsführer: … die vielen Irrungen bis zum Kunden

Dass es nicht so ganz ein­fach ist, mit neu­en Ideen Geschäf­te zu machen, beleg­te der Ex-Coca-Cola-Mana­ger Jeff Dunn mit sei­ner Start­Up-Fir­ma Jui­ce­ro. Die Idee: Eine Saft­pres­se (Preis: 400 $), in der man die dazu mit­ge­lie­fer­ten Gemü­se- und Obst­stü­cke (Beu­tel: 8 $) zu einem Gesund­heits­drink ver­ar­bei­tet. Der Inter­net­an­schluss der Saft­pres­se soll dafür sor­gen, dass das Gerät selbst­tä­tig neue Obst- und Gemü­se­beu­tel ordert, damit immer Nach­schub für den gesund­heits­be­wuss­ten Käu­fer da ist. Immer­hin gelang es dem fin­di­gen Ame­ri­ka­ner, mit die­ser Idee 120 Mio. $ von Inves­to­ren einzusammeln. 

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Pflichtversicherung: 2 von 3 Geschäftsführern müssen zahlen

Auf Anfra­ge der Grü­nen hat die Bun­des­re­gie­rung offi­zi­el­le Zah­len zur Prü­fung der Ver­si­che­rungs­pflicht von GmbH-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern vor­ge­legt. Die­se Prü­fung ist seit 2003 gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die Anzahl der von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) in die Pflicht­ver­si­che­rung ein­be­zo­ge­nen Gesell­schaf­ter-Ge­­schäfts­füh­rer ist in den Jah­ren von 2007 bis 2016 kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen – von Wer­ten unter 40 % bis zu einem Höchst­stand in 2016 mit 68,4 %. Das liegt dar­an, dass mit den stren­gen Anfor­de­run­gen durch die Recht­spre­chung des Bundessozial­ge­richts (BSG) aus 2012 und zuletzt 2015 jeder Ein­zel­fall anhand der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Wei­sungs­ge­bun­den­heit geprüft wird (vgl. Nr. 11/2017).

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Geschäftsführer-Gehalt: Vorgaben nach Unternehmens-Kodex

Der Deut­sche Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex (Unter­neh­mens-Kodex) gibt die Richt­li­ni­en vor, nach denen die Vor­stän­de und Geschäfts­lei­ter bör­sen­no­tier­ter Unter­neh­men ihr Gehalt ermit­teln und dar­stel­len sol­len. Das ist Anhalts­punkt auch für GmbH-Geschäfts­­­füh­rer, die ihr Gehalt trans­pa­rent machen wol­len und so für zusätz­li­ches Ver­trau­en in ihr Unter­neh­men wer­ben wol­len. Die Kodex-Kom­mis­si­on hat 2015 die Grund­la­gen dazu erar­bei­tet und im Febru­ar 2017 aktua­li­siert, um das (geschwun­de­ne) Ver­trau­en in die Wirt­schaft zu stärken.

Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt dazu, Gehalts­ober­gren­zen für die fes­ten und die varia­blen Bezü­ge vor­zu­ge­ben. Varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le soll­ten eine mehr­jäh­ri­ge Bemes­sungs­grund­la­ge haben (z. B. Gewinn über die letz­ten 4 Jah­re) und erst nach­träg­lich aus­ge­zahlt wer­den. Die Abfin­dung zu Been­di­gung der Tätig­keit soll­te nicht mehr als das 2‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betra­gen. Die Abfin­dung bei vor­zei­ti­ger Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses soll­te nicht mehr als das 1,5‑fache der durch­schnitt­li­chen Jah­res­ver­gü­tung betragen.

Geschäfts­füh­rer, die ihre Ver­gü­tungs­si­tua­ti­on öffent­lich stel­len wol­len, sind gut bera­ten, sich an die­sen Vor­ga­ben bzw. den dar­ge­stell­ten Höchst­wer­ten zu ori­en­tie­ren. Die kom­plett aktua­li­sier­ten Leit­li­ni­en des Cor­po­ra­te Gover­nan­ce Codex Stand Febru­ar 2017 gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Such­ein­ga­be: 170214 (hier: Zif­fer 4.2.3)

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Einsame Entscheidungen: Aus dem „Bauch” ist nicht immer richtig

Ein nicht ganz unty­pi­scher Fall aus der Pra­xis: Ein ehe­ma­li­ger, hoch qua­li­fi­zier­ter Mitarbeiter … 

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Clever: So checken Sie Geschäftspartner aus Europa

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ange­hal­ten, Geschäf­te mit neu­en Geschäfts­part­nern nur dann auf­zu­neh­men, wenn sicher gestellt ist, dass es sich um seriö­se und zah­lungs­fä­hi­ge Kun­den oder Zulie­fe­rer han­delt. Dazu gehört eine Boni­täts­prü­fung, aber auch die Beschaf­fung zusätz­li­cher Infor­ma­tio­nen über zukünf­ti­ge Geschäfts­part­ner. Unter­des­sen ermög­licht der Bun­des­an­zei­ger einen direk­ten Zugriff auf das euro­päi­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter. Damit kön­nen Sie sämt­li­che Regis­ter-Infor­ma­tio­nen über euro­päi­sche Fir­men abrufen.

Ver­an­las­sen Sie, dass sich die ent­spre­chen­den Abteilungen/Funktionen (Ver­trieb, Mar­ke­ting, Kun­den­ser­vice) neben der übli­chen Boni­täts­prü­fung zu neu­en Geschäfts­part­nern die­se zusätz­li­chen Infor­ma­tio­nen via > https://ebr.bundesanzeiger-datenservice.de beschaf­fen. Das erhöht die Entscheidungs-Sicherheit.

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GmbH-Steuer: Neue Formulare für die Körperschaftsteuer-Erklärung

Als Geschäfts­füh­rer der GmbH sind Sie ver­ant­wort­lich für die Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen (Ter­min: 31.5.2017 für die KSt-Erklä­rung 2016, mit Steu­er­be­ra­ter: 31.12.2017). In den meis­ten GmbHs wer­den die­se vom Steu­er­be­ra­ter erstellt und vom Geschäfts­füh­rer allen­falls kurz gegen­ge­le­sen und unter­zeich­net. Für die KSt-Erklä­rung 2016 müs­sen jetzt neue For­mu­la­re (Anla­ge KSt 1) ver­wen­det wer­den. Nicht mehr not­wen­dig sind die Anla­gen A + B. Zusätz­lich abzu­ge­ben sind die Anla­gen GK, Ver­lust und Z (Zuwen­dun­gen).

Zu den For­mu­la­ren > Hier ankli­cken

Wir emp­feh­len, die neu­en For­mu­la­re mit dem Steu­er­be­ra­ter durch­zu­spre­chen. U. E. macht es Sinn, dass Sie einen Über­blick über den tat­säch­li­chen Auf­wand zur Erstel­lung der Steuer­unterlagen der GmbH haben und sich so ein fun­dier­tes Urteil über den Büro­kra­tie-Fak­tor Besteue­rung der GmbH bil­den können.

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Vorschau Volkelt-Brief 18/2017

… Vol­kelt-Brief 18 from VVF Medi­en­Con­zep­te GmbH on Vimeo.

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BUCHTIPP der Woche: Der Müslimacher / Machen!

Huber­tus Bes­sau, Phil­lip Kraiss, Max Witt­rock: Machen! – Die­ses Buch ist für all die­je­ni­gen, die einen Traum haben. Einen Traum, an den sie glau­ben, der sie nachts wach hält, glück­lich und ängst­lich zugleich macht. Viel­leicht träumt ihr die­sen Traum schon län­ger. Damit er Wirk­lich­keit wer­den kann, fehlt eigent­lich nur eines: das Machen.Visionen. Ver­lag Edel Books. Kind­le Edi­ti­on 9,99 € Taschen­buch: 16,95 €.

Bestel­len: Cover ankli­cken

Vor­wort: Als ich Max Witt­rock das ers­te Mal per­sön­lich traf, war mymues­li bereits fünf Jah­re alt. Wir hat­ten die Grün­der des Unter­neh­mens zu unse­rem jähr­li­chen Entre­pre­neur­ship Sum­mit nach Ber­lin ein­ge­la­den, um jun­gen Entre­pre­neu­ren Mut zu machen, ein eige­nes Unter­neh­men auf­zu­bau­en. Es ging dar­um, von den Start­up-Erfah­run­gen – den posi­ti­ven wie nega­ti­ven – zu berich­ten, und Max kam und erzähl­te. Er schlug die Zuhö­rer in sei­nen Bann. Und kehr­te jedes Jahr zu unse­rem Sum­mit zurück. Als Huber­tus Bes­sau, Phil­ipp Kraiss und Max 2013 den Deut­schen Grün­der­preis erhiel­ten, erleb­te ich den gro­ßen Moment live mit.

Was war das Erfolgs­ge­heim­nis der Grün­der? Hat­ten sie das Müs­li neu erfun­den? Nein. Hat­ten sie die Müs­li­mi­schung neu erfun­den? Nein. Aber sie hat­ten den kon­ven­tio­nel­len Ver­kaufs­weg die­ses Ein­zel­han­dels­pro­dukts auf den Kopf gestellt und dabei einen deut­li­chen Mehr­wert für ihre Kun­den geschaf­fen: Jeder konn­te sich fort­an sei­ne indi­vi­du­el­le Müs­li­mi­schung selbst online zusam­men­stel­len und nach Hau­se schi­cken las­sen. Eine schein­bar ganz ein­fa­che Idee. Und doch lag hin­ter die­sem Kon­zept ein lan­ger Weg des Nach­den­kens, Arbei­tens, Ver­wer­fens und Neu­ent­wer­fens, und immer wie­der gab es Zwei­fel und Ängs­te, Hoff­nun­gen und Über­zeu­gun­gen, aber vor allem: Beharr­lich­keit und den fes­ten Glau­ben an den Erfolg. Dass dem Team auf sei­nem Weg mein Buch »Kopf schlägt Kapi­tal« vie­le wert­vol­le Impul­se gab, habe ich erst erfah­ren, als ich um die­ses Vor­wort gebe­ten wur­de. Klar, das macht mich auch ein biss­chen stolz.

mymues­li ist ein gutes Bei­spiel für eine kon­zept-krea­ti­ve Grün­dung. Kein Patent, kei­ne tech­no­lo­gi­sche Inno­va­ti­on, kein High­tech macht die­se Grün­dung aus, son­dern das inno­va­ti­ve unter­neh­me­ri­sche Kon­zept. Als Grün­der nicht alles selbst zu machen und auf­zu­bau­en, son­dern Kom­po­nen­ten zu nut­zen: etwa für die Logis­tik exter­ne Dienst­leis­ter ein­zu­schal­ten. Wie kann man die Öffent­lich­keit auf mymues­li auf­merk­sam machen?

Das Mar­ke­ting war Teil des unter­neh­me­ri­schen Kon­zepts. Es sind die Per­sön­lich­kei­ten der drei Grün­der, die sym­pa­thisch und authen­tisch zu ihrem Pro­dukt ste­hen und für die Kun­den über­zeu­gend sind.

»You are a fool, until your idea beco­mes a suc­cess« heißt es bei Mark Twa­in. Auch Huber­tus, Phil­ipp und Max schlug anfangs Skep­sis ent­ge­gen und hät­ten sie auf die vie­len Zweif­ler gehört, hät­te es mymues­li nie gege­ben. Dass sie kei­nen Busi­ness­plan schrie­ben und die Ergeb­nis­se der her­kömm­li­chen Markt­for­schung in den Papier­korb war­fen, ist ein wei­te­rer typi­scher Bau­stein kon­zept-krea­ti­ver Grün­dun­gen. Sie pas­sen in der Regel nicht ins Ras­ter kon­ven­tio­nel­ler Grün­der­be­ra­ter und Inves­to­ren. Aber das müs­sen sie auch nicht. Wenn das unter­neh­me­ri­sche Kon­zept auf mehr als einem Bein steht, Stö­ße von außen abfe­dern kann und Kun­den hat, die ihre Begeis­te­rung mit ande­ren tei­len, hat man alles rich­tig gemacht. mymues­li ist hier­für ein Vorbild.

Zu erle­ben, wie das eige­ne Ideen­kind wächst und gedeiht, gehört zu den beson­de­ren Momen­ten im Leben jedes Grün­ders. Wer kann sich vor­stel­len, dass aus der eige­nen klei­nen Idee ein Unter­neh­men mit 800 Mit­ar­bei­tern ent­steht? Man kann es nicht. Es über­trifft alle Erwar­tun­gen. Huber­tus, Phil­ipp und Max haben in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren Groß­ar­ti­ges geleistet.

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Volkelt-Brief 17/2017

Inter­net: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Mehr Steu­er-Pro­ble­me in der Fami­li­en-GmbH + 2‑Per­so­nen-GmbH: Ein Gesell­schaf­ter pocht auf Gewinn-Aus­zah­lung + Geschäfts­füh­rer-Eig­nung: Stra­fen wer­den zusam­men­ge­rech­net + Elek­tro­ni­sche-Kas­se: Gericht bestä­tigt Schätz­be­fug­nis des FA + GF-Vor­sor­ge: BFH bestä­tigt Über­ver­sor­gungs­prü­fung +  BISS