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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 10/2018

Geschäfts­füh­rer in digi­ta­len Zei­ten: Ska­lie­rungs-Invest oder schon Schwin­del-GmbH?.+ GmbH/Steuer: Hier prüft die NRW-Finanz­ver­wal­tung ganz genau + GmbH/Recht: ACHTUNG – Ver­stö­ße gegen § 36 GmbH-Gesetz + Digi­tal: Gibt es das digi­ta­le Gen für Unter­neh­mer? – Was macht den Erfolg aus + GmbH/Recht: Noch mehr Vor­tei­le mit dem Schieds­ge­richts­ver­fah­ren + Kas­sen­nach­schau: Wenn jemand da ist, darf geprüft wer­den + Mitarbeiter/Kosten: Höhe­re Min­dest­löh­ne in 3 Branchen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Geschäftsführer in digitalen Zeiten: Skalierungs-Invest oder schon Betrug?

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Nur die wenigs­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen aus der Digi­tal-Wirt­schaft ahnen, auf welch schma­lem Haf­tungs­pfad sie sich bewe­gen. Die Gret­chen-Fra­ge heißt: Han­delt es sich noch um ein ska­lier­tes Geschäfts­mo­dell unter Risi­ko­be­din­gun­gen oder bereits um ein Schwin­del­un­ter­neh­men, das rea­lis­ti­scher­wei­se nie in die Gewinn­zo­ne rückt? (vgl. Nr. 1/2018). Rele­vant hier­zu ist ein Grund­satz-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) aus dem Jahr 2015. Dort heißt es kate­go­risch: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem sog. Schwin­del­un­ter­neh­men” (Urteil v. 14.7.2015, VI ZR 463/14).

Falsch bera­ten ist der Geschäfts­füh­rer, wenn er sei­ne Ver­ant­wor­tung ledig­lich in der ope­ra­ti­ven Füh­rung der Geschäf­te sieht. Die BGH-Rich­ter ver­lan­gen aus­drück­lich, dass sich der Geschäfts­füh­rer auch mit den kal­ku­la­to­ri­schen Grund­la­gen des Geschäfts­mo­dells aus­ein­an­der­setzt. „Offen­sicht­li­che” Fehl­ein­schät­zun­gen rei­chen bereits aus für eine per­sön­li­che Haf­tung. Für den ein oder ande­ren eupho­ri­schen Neu­ling im Geschäft kann das ganz schnell zu einem per­sön­li­chen Desas­ter wer­den. Beson­ders gefähr­det sind aber auch alle die Kol­le­gen, die ledig­lich ihre Res­sort-Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und das „Rech­nen” dem Kauf­mann über­las­sen. Wem sage ich das. Alte Hasen im Geschäft ken­nen in der Regel die Regeln.

Alle Geschäfts­füh­rer müs­sen das Zah­len­werk ihrer GmbH beherr­schen und die Zusam­men­hän­ge rea­lis­tisch beur­tei­len kön­nen. Ver­ein­ba­ren Sie mit den Kol­le­gen Kri­sen-Sze­na­ri­en und rote Lini­en, bei deren Über­schrei­ten kon­kre­te Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den müs­sen. Fehlt Con­trol­ling-Wis­sen, hilft nur exter­ne Bera­tung durch einen Zah­len-Pro­fi mit Bran­chen-Erfah­rung – z. B. durch den Steu­er­be­ra­ter oder den Exper­ten vom Branchenverband.

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Volkelt-Brief 45/2015

Volkelt-FB-01GF-Grat­wan­de­rung: Wie ris­kant darf ein Geschäfts­mo­dell sein? + Gestal­tung: Geschäfts­füh­rer als Mini-Job­ber + Ende der Netz­neu­tra­li­tät: 30 – 35% Mehr­kos­ten für alle­Fir­men + Dyna­mic Pri­cing: Wie fle­xi­bel pla­nen Sie Prei­se und Umsatz ? + Wer­be­brie­fe: Dür­fen nicht wie eine amt­li­che Mit­tei­lung wir­ken +  Geschäfts­füh­rer pri­vat: Fah­ren mit Aus­lands-Füh­rer­schein + Con­trol­ling: Umsatz­be­tei­li­gung für schnel­les Inter­net + Arbeits­recht: Ver­gü­tungs­an­spruch für Arbeits­vor­be­rei­tung + Gut infor­miert: Wirt­schafts-Infor­ma­tio­nen haben einen Preis + BISS

 

 

Der Vol­kelt-Brief 45/2015 > Down­load als PDF – lesen im „Print”

 

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GF-Gratwanderung: Wie riskant darf ein Geschäfts-Modell sein ?

Ob Flow­tex, Schle­cker oder Hess-AG: Der Grat zwi­schen ris­kan­tem Geschäfts­mo­dell und Betrug ist schmal. Jetzt hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) dazu einen inter­es­san­ten Fall ent­schie­den. Tenor: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem Schwin­del­un­ter­neh­men“ – also einem Unter­neh­men, das von vor­ne­her­ein auf Betrug ange­legt ist (Urteil vom 14.7.2015, VI ZR 463/14). Was macht den Unter­schied zum Risi­ko-behaf­te­te­ten Geschäftsmodell? …