Europaweit gilt: Gemäß EU-Richtlinie 2003/88/EG können auch Fremdgeschäftsführer und Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung Arbeitnehmer sein – mit entsprechenden Pflichten und Rechten. Das gilt z. B. für eine schwangere Geschäftsführerin (sog. Danosa-Urteil des EuGH), auch für Geschäftsführer einer GmbH, die einen zu Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzten (DrittelbG) Aufsichtsrat haben, nicht aber für den Geschäftsführer einer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) mitbestimmten GmbH. Folglich gehen zahlreiche Arbeitsrechtler davon aus, dass das Bundesurlaubsgesetz auch für die oben genannten Geschäftsführer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Daraus ergeben sich Ansprüche des Geschäftsführers gegen den Arbeitgeber GmbH. Das sind: …
Schlagwort: Urlaub
Unterdessen ist Hochsommer. In den meisten Bundesländern sind Schulferien, viele Unternehmen arbeiten im Ferien-Modus mit eingeschränkten Kapazitäten. Auch die meisten Kollegen machen über den Sommer zumindest ein paar Tage Urlaub. Meistens sind es allerdings weniger als 2 Wochen wie für Arbeitnehmer üblich. Dennoch können Sie die ruhigeren Tage auch einmal dazu nutzen, den eingeübten Tagesablauf einfach einmal zu „reflektieren“. Folgende Themen gehören auf die Entspannungs-Agenda: …
Gewähren Sie einem Mitarbeiter unbezahlten Sonderurlaub, dann hat das keinen Einfluss auf den sonstigen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Der hat …
Volkelt-Brief 27/2012
Themen heute: Da staunen Ihre Besucher – Kundenorientierung fängt beim Parkplatz an + Firmen Hotline und Kunden-Telefon: Die neuen Vorschriften für Warteschleifen + Bonitätsprüfung: Doppelte Kontrolle schützt vor Überraschungen – eine simple Idee aus der Praxis + Urlaubs-Aushilfen: Was geht und was nicht geht + Vorsicht: Damit die Vorstreuer nicht verloren geht + Finanzen: Alte Konto-Nummern bleiben bis 2016 – auch das Lastschriftverfahren brauchen Sie nicht umzukrempeln + BISS (heute: Schäuble: Feinschmecker und Big-Brother-Award-Preisträger) …
In den nächsten Wochen sind deutschlandweit Sommerferien. Auch viele Geschäftsführer nutzen diese Zeit, ein paar Tage auszuspannen. Wie immer werden in dieser Zeit in vielen Unternehmen Aushilfskräfte eingesetzt. Wichtig ist, dass sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit klare Vorgaben machen, wie und welche Aushilfskräfte beschäftigt werden dürfen, z. B. damit nicht zusätzlich Steuern bzw. Sozialabgaben anfallen oder arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt werden. Danach gilt: …
Volkelt-Brief 26/2012
Themen heute: EnBW-Kauf – Geschäftsführer dürfen sich solche Fehler nicht leisten + Unternehmenskauf: So machen Sie es als Geschäftsfüher richtig + Geschäftsführer-Urlaub: Gute Vorbereitung schützt vor Pannen + Pflicht-Offenlegung: Tochter-GmbHs sind nicht automatisch befreit + Recht: Gesellschafterliste bestimmt pber Stimmrecht + BISS …