Themen heute: Vorsicht, wenn die Steuerfahndung was etwas über Ihre Geschäftskontakte wissen will + Mitarbeiiter-Beteiligung: So binden Sie Ihre Mitarbeiter an die Firma + ELSTAM- Registrierung: Auf Youtube gibt es ein Anschauungs-Video + Gekündigt: Sie haben bessere Chancen, wenn Sie vor dem Arbeitsgericht klagen + Besser erst am Feierabend kündigen: Sonst meldet sich Ihr Mitarbeiter gleich krank ab + Wieder Schlappe für Internet-Pranger: So wehren Sie sich gegen WKD-Willkür +BISS … der Bundestags-Wahlk®ampf …
Themen heute: Haftung Der Fall Suhrkamp – Vorsicht bei der Vermischung von GmbH- und Privatinteressen + GmbH-Krise: Sozialversicherungsbeiträge richtig anweisen + GmbH-Finanzen: Gute Noten für Online-Finanzierer Bankless24 + Vorsorge: Spät-Gründer: Bessere Altersvorsorge mit der kleinen AG + GmbH-Steuern: Verfahren gegen Mindestbesteuerung hat keine Aussicht auf Erfolg + Vorsicht: Finanzbehörden wollen älteren Geschäftsführern Zusatzverdienst besteuern + BISS …
Themen heute: Streit um den Firmenwagen – wenn einer der Geschäftsführer „protzen” muss + Stille Beteiligung: mündliche Zusagen sind wertlos + Steuer: Finanzamt darf Geschäftsführer nicht länger „fiktiv“ besteuern + Internet: Arbeitnehmer darf sich auf Facebook nur beschränkt austoben + Steuer-TIPP: Schenkung beseitigt Grunderwerbsteuerpflicht + Pensionszusage: Finanzamt muss 75 % – Grenze korrekt berechnen
Nach der Pleite der HSH Nordbank müssen sich die Gerichte jetzt mit der Aufarbeitung der noch offenen Rechtsfragen beschäftigen. So jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) zur rechtlichen Rolle eines Stillen Gesellschafters. Hintergrund: …
Ein Wertpapier-Verkaufsprospekt, mit dem Investoren für eine (stille) Beteiligung an einem Unternehmen geworben werden, muss auf einen bestehenden Gewinnabführungsvertrag hinweisen. In der Regel besteht dann nämlich die Möglichkeit, …
Themen heute: Originelle Events für Geschäftsfreunde – nie ohne Steuerberater + Wichtige Terminsache: Cash-GmbH funktioniert nur noch bis Anfang Oktober + Marketing/CI: Was tun gegen schlechte Noten im Internet? + Vorsicht Abzocke: Gewerbeauskunft.de lässt nicht locker + Mitarbeiter: Personalentwicklung und Weiterbildung im Betrieb wird teurer + Bürokratie: Steuerberatung wird 2013 deutlich teurer + GmbH-Finanzen: Investor muss über Gewinnabführungsvertrag informiert werden + BISS .…
Themen heute: Fussball-EM – Mitabeiter dürfen „Wichtiges” auf keinen Fall liegen lassen + Ressort-Geschäftsführer: Was Sie auf keinen Fall liegen lassen dürfen + Geschäftsführer-Firmenwagen: Finanzbehörden haben Fahrtenbuch im Visier + Finanzamt muss Verlustverrechnng für stille Beteiligungen anerkennen (Altfall-Regelung) + Finanzbehörden scheitern mit Begrenzung der Pensionszusage bis zur gesetzlichen Höchstrente + BISS … (Herdprämie)
Eigentlich ist es nicht unser Ding, den Besserwessi zu machen. Aber heute. Zur Sache: Stille Beteiligung. Typischerweise beteiligt sich da der Geldgeber ohne groß nach außen aufzufallen oder groß ins Geschäft reinzureden. Dafür bekommt er für sein Geld keine Zinsen, sondern einen Teil vom Gewinn – sofern es einen Gewinn gibt. Und wenn der Geldgeber einigermaßen schlau ist, schreibt er in den Vertrag rein, um welchen Gewinn es geht – hochdeutsch: welche Bemessungsgrundlage vereinbart wird. Denn als gute Steuerzahler wissen wir ja, dass man am Gewinn so lange herumschrauben kann, bis nichts mehr übrig bleibt. Bzw. so wie jeder einigermaßen bewanderter Manager weiß, wie man den Shareholder Value in Schwindel erregende Höhen treibt – wenigsten bis zum nächsten Geschäftsjahr.
Schlimm ist, wenn sich der stille Geldgeber verrechnet. Da kann es schon einmal passieren, dass der erhoffte Gewinn ausbleibt – so wie jetzt der Bund mit seiner 16,4 Mrd. € stillen Beteiligung an der Commerzbank. Dazu der finanzpolitische Sprecher Batzental (Name v. d. R. geändert): „Alleine aus der Kürzung der Vorstandsgehälter auf 500.000 € hatten wir uns einen Zusatzgewinn von einigen Milliarden errechnet“. Pusteblümchen. Wer die Grundrechenarten brav beherrscht, kann noch lange keine Bilanz lesen.