„Geschäftliche Unerfahrenheit“ – so das Verwaltungsgericht Koblenz – „schützt nicht vor der Haftung für Steuerschulden“. So klar und unmissverständlich war schon lange nicht mehr in einem Urteil eines deutschen Gerichts nachzulesen, dass der Geschäftsführer einer GmbH/UG für nicht oder falsch deklarierte Steuern persönlich haftet (VG Koblenz, Urteil vom 13.11.2015, 5 K 526/15). …
Schlagwort: Steuerhaftung
Volkelt-Brief 01/2016
Geschäftsführer-Pflichten: Unerfahrenheit schützt nicht vor Strafe + Fremd-Geschäftsführer: Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung+ GmbH-Steuern: Profitieren Sie vom Teileinkünfteverfahren + Geld: Geschäftsführer-Geburtstag zählt bei der Steuer + Steuerrecht: Kommunale GmbHs haben Anspruch auf Vorsteuererstattung + Vorsicht: Firmenwagen bei Nebentätigkeit des Geschäftsführers + BISS …
Volkelt-Brief 2/2015
Unternehmensregister: So machen Sie die Pflicht zur Kür + Mini-GmbH: Mehr als 100.000 Unternehmergesellschaften in 6 Jahren + Haftung: Geschäftsführer muss Steuererklärungen eigenhändig prüfen + Elektronische Dienstleistungen: (Downloads, Software) Geschäfte in der EU werden komplizierter + Steuer: Keine Aussetzung der Vollziehung zur Anwendung der sog. Zinsschranke + Overhead: Mindestlohn kostet Unternehmen mindestens 900 Mio. EUR + Geschäftsführer-privat: GmbH zahlt Schaden für Fahrten mit dem Privat-Pkw + Krisen-Management: Geschäftsführer haftet bei spätem Insolvenzantrag für Insolvenzgeld + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Volkelt-Brief 48/2014
Der Fall Middelhoff: Immer mehr Gerichte machen Ernst mit der Haftung für Führungskräfte + Mitarbeiter: Mehr Spielraum für kurzfristig Beschäftigte + Geschäftsübernahme: Firma ist nicht gleich Firma + TOP-Athleten im Betriebs-Praktikum: Gut für die Unternehmens-PR + Betriebsstätten-Verordnung: Mit Kanonen auf den Mittelstand + Arbeitsrecht: Bessere Karten für Arbeitgeber im Abfindungs-Poker + GmbH-Anteil: Zu niedriger Kaufpreis rechtfertigt keine Lohnsteuer + Erbschaftsteuer: Für Unternehmensnachfolge-Regelungen tickt die Uhr + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Geht – z. B. – das Lokal Zum goldenen Anker an einen neuen Inhaber, kann das Finanzamt diesen nicht ohne weiteres für die Steuerschulden des Vorgängers in die Haftung nehmen. Es handelt sich nicht …
Volkelt-Brief 11/2014
Themen heute: Unternehmens-Führung – Warum loben so schwer fällt und eigentlich ganz einfach ist + Fehler, Mängel und Schadensfälle: Der Geschäftsführer ist gefordert + NEU! FG Rheinland-Pfalz: Geschäftsverteilung muss schriftlich vereinbart sein + Geschäftsführer privat: Bei Krankheit gibt es Schonzeit+ Behörden: Wieder Kartellstrafen gegen mittelständische Unternehmen + Arbeitskosten: Jobcenter setzt Ausgleichszahlungen durch + BISS …
Reichen Sie die Jahresumsatzsteuer-Erklärung erst nach Aufforderung des Finanzamtes ein, sind die Finanzbehörden berechtigt, …
Zumindest in Sachen Steuerhaftung können sich ressortverantwortliche Geschäftsführer ohne Steuer-Zuständigkeit nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs etwas sicherer fühlen. Selbst dann, wenn die Ressortzuständigkeiten nicht klar vereinbart sind. Dennoch dürfen bestimmte Mindest-Absicherungen (besonders für: Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer und ressortzuständige Geschäftsführer in der Konzern-Tochtergesellschaft) im Anstellungsvertrag auf keinen Fall fehlen. Unser TIPP >