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Neues Grundsatzurteil: Haftung des Steuerberaters für die Vermögensberatung

Emp­fiehlt der Steu­er­be­ra­ter Finanz-Anlagen(hier: geschlos­se­ner Schiffs­fonds) einer Fonds-Gesell­schaft, an der er selbst betei­ligt ist, ohne auf die­se Betei­li­gung hin­zu­wei­sen, haf­tet der für dar­aus ent­ste­hen­de Ver­lus­te. Aller­dings ist der Man­dant – also SIE – beweis­pflich­tig – er muss bele­gen kön­nen, dass der Steu­er­be­ra­ter einen ent­spre­chen­den Hin­weis unter­las­sen hat (BGH, Urteil v. 6.12.2018, IX ZR 176/16).

Mehr noch – der Steu­er­be­ra­ter muss nicht nur auf eine direk­te Betei­li­gung hin­wei­sen. Er muss sei­nen Man­dan­ten grund­sätz­lich auch dar­auf hin­wei­sen, wenn mit der Anla­ge­be­ra­tung für ihn ein wirt­schaft­li­cher Vor­teil ver­bun­den ist.  Kon­kret: „Der steu­er­li­che Bera­ter han­delt sei­nem Man­dan­ten gegen­über pflicht­wid­rig, wenn er die­sen zu einem Ver­trags­schluss mit einem Drit­ten ver­an­lasst, ohne zu offen­ba­ren, dass für ihn wirt­schaft­li­che Vor­tei­le mit einem sol­chen Ver­trags­schluss ver­bun­den sind”. Pro­blem: Sie müs­sen das im Zwei­fel bewei­sen kön­nen. Es gibt kei­ne Umkehr der Beweislast.

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Haftung in der Krise: Steuerberater muss eindeutig warnen

Hand auf´s Herz: Kön­nen Sie zu jedem Zeit­punkt fun­diert beur­tei­len, wie es um die wirt­schaft­li­che Lage Ihrer GmbH steht? OK – in vie­len GmbHs wird der monat­li­che Rap­port prak­ti­ziert. Fakt ist aber auch, dass … 

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Volkelt-Brief 03/2018

  • Haf­tung – NEUIhr Steu­er­be­ra­ter muss SIE ein­deu­tig war­nen + Büro­kra­tie und Steu­ern: Über die­se The­men ärgern sich die Kol­le­gen + Digi­ta­li­sie­rung: IT-Sicher­heits­lü­cken sind kein Grund zum Still­stand + Geschäfts­füh­re­rIn pri­vat: Neue Spiel­re­geln für pri­va­te Ver­lus­te + Haf­tung: Neue Dimen­sio­nen für eine Insol­venz­ver­schlep­pung + Sozi­al­ab­ga­ben: Kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung des Geschäfts­füh­rers bei Schach­tel­be­tei­li­gung + Geschäfts­füh­re­rin­nen: GmbHs fest in Männerhand

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Volkelt-Brief 15/2013

The­men heu­te: Geschäfts­füh­rer-Frei­raum: Sie dür­fen nicht Alles, was Sie kön­nen + GmbH-Rech­nungs­we­sen: Jah­res­ab­schluss 2012 – Ab jetzt sind Sie in der Pflicht + Inter­net: Social-Media-Pro­fi­le: Nur „aktu­ell“ ist wirk­lich aktu­ell + Intra­net: Pri­va­te E‑Mails auf dem Fir­men-Account kön­nen Pro­ble­me machen + Arbeits­recht: Stress ist kein Mob­bing + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter kann kein GmbH-Haus­ver­bot aus­spre­chen + Falsch­be­ra­tung: Steu­er­be­ra­ter muss auf Über­schul­dungs­ge­fahr hin­wei­sen + BISS

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Volkelt-Brief 24/2012

The­men heu­te: Der steu­er­freie Por­sche-Deal von VW – Steu­er­ge­stal­tungs-Rat vom Exper­ten lohnt + Kar­tell-Vefah­ren wird immer undurch­sich­ti­ger – Jetzt gibt es eine öffent­li­che Anschwärz-Sei­te + BGH-aktu­ell: Geschäfts­füh­rer muss sich pro­fes­sio­nel­le Kri­sen-Bera­tung ein­ho­len und den Ver­fah­rens­ver­lauf kon­trol­lie­ren + Steu­er­be­ra­ter muss auf vGA-Risi­ko hin­wei­sen – sonst haf­tet er + Wie gehabt: Kei­ne steu­er­be­güns­tig­ten Zuschlä­ge für den Geschäfts­füh­rer + BISS

 

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Volkelt-Brief 49/2011

The­men heu­te: Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers per einst­wei­li­ger Ver­fü­gung + Abfin­dung für den GF: Passt Ihre Ver­trags­klau­sel noch? – neu­es Urteil + BGH-aktu­ell: Bera­ter muss statt Geschäfts­füh­rer Umsatz­steu­er nach­zah­len + Vor­sicht: Wie­der neue betrü­ge­ri­sche Anbie­ter in Sachen Unter­neh­mens­re­gis­ter – auf kei­nen Fall zah­len + BISS

 

 

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Falschberatung: Geschäftsführer kann den Berater in die Haftung nehmen – hier: für Umsatzsteuer

Ob inner­be­trieb­li­che Ver­rech­nun­gen, Schach­tel­be­tei­li­gun­gen zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder Aus-lands­be­zie­hun­gen in Kon­zern­ge­sell­schaf­ten: Die meis­ten Geschäfts­füh­rer sind bei sol­chen „steu­er­li­chen Kon­struk­ten“ auf die Bera­tung von Steu­er-Exper­ten ange­wie­sen. Eine tat­säch­li­che eige­ne Beur­tei­lung sol­cher steu­er­li­chen Sach­ver­hal­te durch den Geschäfts­füh­rer ist nicht oder nur schwie­rig mög­lich. Geht dem Finanz-amt bei Steu­er­ge­stal­tun­gen Geld ver­lo­ren und zeigt sich im Nach­hin­ein, dass die gewähl­te Steu­er-Gestal­tung unzu­läs­sig war, hal­ten sich die Finanz­be­hör­den im Zwei­fel an den Geschäfts­füh­rer – bis hin ins  Pri­vat­ver­mö­gen, wenn die Fir­ma die Steu­er­nach­zah­lung nicht mehr auf­brin­gen kann. Jeden­falls war das bis­her so und der Geschäfts­füh­rer muss­te eine even­tu­el­le Falsch­be­ra­tung in einem geson­der­ten Ver­fah­ren nach­wei­sen und durch­set­zen. Das aber ist auf­wän­dig und in der Pra­xis kaum durch­zu­set­zen. In die­sem Zusam­men­hang hat der Bun­des­ge­richts­hof jetzt ein wich­ti­ges Urteil gefällt, das Ihre Rech­te als Geschäfts­füh­rers deut­lich stärkt. …