Schlagwort: OLG Frankfurt
Volkelt-Brief 37/2019
Konflikte in der 2‑Personen-GmbH: Der Anwalt gewinnt auf jeden Fall + Personal: Was tun, wenn sich ein Mitarbeiter „umschaut“? + Geschäftsführer-Perspektive: Schon wieder ein Mitarbeitergespräch… + GmbH/Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten + Formsache: Warum Sie immer lesbar unterschreiben sollten + Versorgung: Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers auf seine Zusage + GmbH/Image: Schlechte Noten für Familienunternehmen + Steuern: Zahlen zum Solidaritätszuschlag + GmbH-Recht: Geschäftsführung darf nicht „einfach so” entlastet werden + Nachfolge: Öffnungsklausel ermöglicht fakultativen Aufsichtsrat
Der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung ist nichtig, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung der Entlastung angesagt ist und die Entlastung als rechtsmissbräuchlich angesehen werden muss. Das ist immer dann der Fall, wenn dem/den Geschäftsführer(n) schwerwiegende Pflichtverletzungen vorgeworfen werden müssen und der GmbH so ein erheblicher Schaden zugefügt wurde (OLG Frankfurt, Urteil v. 23.5.2019, 5 U 21/18).
Volkelt-Brief 29/2019
Nervige Mitarbeiter: Wie umgehen mit der Smartphone-Sucht? + Neuausrichtung des Geschäftsmodells: So geht externe Beratung + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XII) + Nachfolge: Vorsicht bei der Übertragung von GmbH-Anteilen mit Grundvermögen + GmbH/Marketing: Nächste Runde um Influencer-Werbung + Nebenjob: Geschäftsführer im Aufsichtsrat darf keine Mehrwertsteuer berechnen + Bürokratie: KSV-Beitrag bleibt 2020 unverändert + GF/Ausscheiden: Vage Zusage auf Abfindung für den Geschäftsführer ist „bindend” + Zahlen: GmbH und UG weiter auf dem Vormarsch
BISS … die Wirtschaft-Satire
Empfiehlt ein Influencer ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er/sie sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er/sie empfiehlt. Mit dieser Begründung untersagte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main getarnte Werbung auf Instagram (OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.6.2019, 6 W 35/19).
Volkelt-Brief 18/2019
AGG/Geschäftsführer-Job: Achtung bei der Stellenausschreibung + Balanced scorecard: Taugt auch für kleinere Unternehmen + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (III) + Bagatellvergehen: Auch Geschäftsführer können stolpern + Geschäftsführer privat: Erbschaft nur nach regelmäßigem Besuch + Bürokratie: Gesetze sollen verständlicher werden +GmbH-Finanzen: Besseres Bonitäts-Scoring mit der digitalen Kreditmappe +GmbH/Finanzen: Einzelhandel kämpft mit steigenden Mieten
BISS … die Wirtschaft-Satire
Um den Kontakt zu den Enkeln nicht zu verlieren, sollte eine Erbschaft an die Enkel nur möglich sein, wenn diese ihn regelmäßig besuchen – er koppelte Erbschaft und Besuchspflicht. Eine solche Vereinbarung ist – so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt – sittenwidrig. Die Enkel sind auch ohne Erfüllung der Besuchspflicht Miterben (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.2.2019, 20 W 98/18).
Volkelt-Brief 33/2018
Chefsache: Wertschätzung kostet .… ZEIT + GmbH-Vermögen: Was Geschäftsführer bei der Vermögensanlage beachten müssen + Bitcoin-GmbH: Ein sicherer Hafen für Krypto-Währungen + Neue Rechtslage: Gericht erschwert Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils + Stille Reserven: Voraussetzungen für eine positive Fortsetzungsprognose + Steuerlast: Ende der Abgeltungssteuer für Zinserträge kommt näher + GmbH-Recht: Jeder Geschäftsführer muss versichern, dass kein Berufsverbot besteht + Steuerprüfung: Auswertungen des automatischen Informationsaustauschs ab 2020
BISS … die Wirtschaft-Satire
In § 6 GmbH-Gesetz sind die Hinderungsgründe aufgelistet, die einer Bestellung zum Geschäftsführer entgegenstehen. Bei der Anmeldung der Geschäftsführer müssen die Geschäftsführer schriftlich versichern, dass keine solchen Hinderungsgründe vorliegen. Dazu das OLG München: Diese Versicherung muss von jedem Geschäftsführer einzeln abgegeben und unterschrieben werden. Eine zusammenfassende Meldung ist nicht möglich (OLG München, Beschluss v. 17.5.2018, 31 Wx 166/18).