Gehalts-Debatte: Zweierlei Maß für Geschäftsführer und Vorstände + Terminsache: Kleine GmbH müssen den Jahresabschluss 2014 feststellen + Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter immer transparenter + Mindestlohn: Immer mehr Stichproben-Kontrollen + Finanzamt: Angemessenheit des Firmenwagens ist „Einzelfall” + Arbeitsrecht: Personalabbau ist kein Geschäftsgeheimnis + Mitarbeiter: Haben keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen + BR: Neue Initiative zur Erhöhung der Gesellschafter-Besteuerung + BISS …
Schlagwort: Mindestlohn
Nach den Mindestlohn-Kontrollen in den Branchen Gastronomie, Friseure und Taxi-Unternehmen, die in bundesdeutschen Bahnhöfen kontrolliert wurden, nimmt sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) jetzt die Branchen Logistik, Transport und Paketzusteller vor. Kontrolliert wird an Rast- und Parkplätzen ohne Vorwarnung. Die Fahrer werden befragt nach Mindestlohn, Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit. Geprüft wird auch, ob die Personen Leistungen aus der Sozialversicherung beziehen (Harz 4). Nach offiziellen Zahlen gab es z. B. in Südbaden bei 285 kontrollierten Paketzustellern ca. 5 % Beanstandungen, bei denen der Verdacht auf Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorlag und zu denen weitere Ermittlungen geführt werden. Dann allerdings vor Ort in den betroffenen Unternehmen. …
Volkelt-Brief 33/2015
Behörden: Einspruch und Klage gegen das FA lohnen immer öfter + Finanzamt: Betriebsunterbrechungsversicherung im Visier – jetzt nachbessern + GmbH-IT: Was müssen Sie beim Umstieg auf Windows 10 beachten + GmbH-Finanzen: Einsparpotenzial „bargeldloses Unternehmen“ + Arbeitsrecht: Vor Gericht müssen Sie konsequent bleiben + Steuernachweis: Diktiergerät ist kein Fahrtenbuch + Bürokratie: Die neuen Dokumentationspflichten der Arbeitszeiten sind amtlich + BISS …
Das BMAS hat jetzt die angekündigten Erleichterungen bei der Dokumentationspflicht nach den Mindestlohnvorschriften verkündet (vgl. Nr. 29/2015). Danach wird die Einkommensschwelle von 2.958 € modifiziert. Danach entfällt die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann, wenn das regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Außerdem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden (Quelle: Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 1.8.2015).
Volkelt-Brief 30/2015
Strategie: Lernen von den Startups + Wirtschaft 4.0: Wie steht es um Ihr Geschäftsmodell? + GmbH-Finanzen: Schulden-Krisen beschleunigen Ende des Bargelds + Organisationsverschulden: Wie fit sind Ihre Mitarbeiter tatsächlich? + Steuerberater: Bescheinigung zun Mindestlohn + Steuer: Feiertags- und Nachtzuschläge für den Gesellschafter-Geschäftsführer + Mitarbeiter: Qualifizierung geht nicht mehr auf Ihre Kosten + BISS …
Laut Bundessteuerberaterkammer sind Steuerberater befugt, Bescheinigungen darüber auszustellen, dass das betreffende Unternehmen den Mindestlohn einhält (BSBK, Mitteilung vom 9.7.2015) …
Volkelt-Brief 29/2015
Nachfolge: Wie Sie Ihre GmbH „klein” rechnen + Mindestlohn: Haftung für Drittfirmen gestrichen – Entsende-Haftung bleibt + TÜV/Silikon: Was ist eine Zertifizierung noch wert? + Erbschaftsteuer: Keine Rückwirkung – schnelles Handeln kann noch lohnen + GmbH-Finanzen: Im 4. Quartal wird das Geld wieder teurer + Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen + GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren + BISS …
Allen Beteuerungen zum Trotz hat Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in Sachen Mindestlohn noch eine kleine Kehrtwende hingelegt. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft hat sie an zwei Stellen nachgebessert. Das sind: …
1. Erhält der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten monatlich mehr als 2.000 € brutto (gefordert: 1.900 €), entfällt die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten.
2. Arbeitgeberhaftung bei Beauftragung eines Unternehmens: Der Auftraggeber haftet nicht – bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmen.
Für Saisonbeschäftigte im gewerblichen Bereich gilt weiterhin die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2958 €. Für Mini- und Midi-Jobber bleibt die Aufzeichnungspflicht in vollem Umfang bestehen.
Das BMAS wird das per Verordnung so regeln.
Volkelt-Brief 25/2015
Big Brother: Welche Geschäftsmodelle sich nicht mehr rechnen und was Sie jetzt noch tun können + Nachgefragt: Wie viel Meeting muss wirklich sein? + Steuer 2016/17: Mehr IT, mehr Datenabgleich, bessere Prüfungsansätze + Geschäftsführer-Haftung: D & O – Versicherungen zahlen viel – aber nur in jedem 4. Schadensfall + Mindestlohn: Steuerberater dürfen nur „unter Vorbehalt“ beraten + WKD: Müssen alle Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche helle Arbeitskleidung tragen? + Geschäftsführer privat: Kinderbetreuungskosten immer bargeldlos begleichen + BISS …