Im Umlageverfahren U1 wird Ihrer GmbH das bei Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlte Entgelt zu einem bestimmten Prozentsatzes durch die jeweilige Krankenkasse erstattet. Einige Krankenkassen bieten zum U1-Verfahren verschiedene Umlagesätze an. Wählt der Arbeitgeber keinen dieser Umlagesätze, gilt der allgemeine Umlagesatz. Die Höhe des allgemeinen Umlagesatzes wird durch die Krankenkassen festgelegt. Dieser Erstattungssatz kann nur zu Beginn des Kalenderjahres gewechselt werden. Der Antrag muss also spätestens bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrages bei der Krankenkasse eingegangen sein, in diesem Jahr bis spätestens 27.1.2020.
Schlagwort: KV
Burn-Out: Finanzamt zahlt mit
Kommt zum Berufs-Stress noch über eine längere Phase eine private Lebenskrise (Trennung, Betreuung von Angehörigen), ist die Belastungsgrenze schnell erreicht. Oft sind es gerade die Junioren, die dann eine Auszeit nehmen müssten. In der Praxis …
Volkelt-Brief 31/2012
Themen heute: Wirtschaftsprüfer machen Lobby-Arbeit gegen den Mittelstand – so wehren sie sich gegen die Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelgroße GmbHs + Familien-GmbH: Ehegatte hat Anspruch auf Mit-Versicherung in der Krankenversicherung + BGH-aktuell: Umwandlung in eine GmbH schützt nicht gegen Haftung für Alt-Fälle + Gesellschafter-Darlehen: Rangrücktritt muss richtig formuliert sein – und zwar so! + Kleinstunternehmen (auch: UG, GmbH) werden etwas „Bürokratie”- entlastet + BISS …
Nach der gesetzlichen Rentenversicherung versuchen sich nun auch die ersten Krankenkassen daran, die spezielle Gesetzeslage für GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer zu Ihren Gunsten zu nutzen. Beispiel: In einer Familien-GmbH & Co. KG ist die Ehegattin …