Schlagwort: KG Berlin
Volkelt-Brief 34/2019
GF-Fehler: Abberufung, Kündigung, Hausverbot – was tun? + Geschäftsführungs-Strategie: Was tun, wenn der Mit-Gesellschafter das neue Geschäftsmodell blockiert? + Geschäftsführer-Perspektive: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr will … + Neue BMF-Vorgaben: Das Zeitwertkonto für den GmbH-Geschäftsführer + Geschäftsführer/Firmenwagen: 1 % – Versteuerung für jedes Fahrzeug + Mitarbeiter/Lohnkosten: Mehr Leistungen beim Kurzarbeitergeld + Fuhrpark/Kosten: Autobahn-Maut ist nicht vom Tisch + Transparenz-Diskussion: Mitarbeiter brauchen keine Lohnauskünfte + Abschaffung des Soli: Nicht für GmbH und UG
Ultimativ letzter Termin zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für mittelgroße und große GmbHs ist der 31.8. – also höchste Zeit (vgl. unten).
Die Rechtslage: Versäumnisse bei der Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses der GmbH berechtigen die Gesellschafter zur (sofortigen) Abberufung und ggf. sogar zur fristlosen Kündigung des Geschäftsführers. Zusätzliche Probleme gibt es, wenn der abberufene Geschäftsführer gegen den Abberufungsbeschluss der Gesellschafter vor Gericht per Anfechtungsklage vorgeht. Darf der Geschäftsführer dann bis zur rechtsverbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses im Amt bleiben oder nicht?
Die richtige Antwort: …
Volkelt-Brief 30/2019
Neue EU-Richtlinie: GF-Haftungs-Entlastung kommt in 2021 + Geschäftsführungs-Krisen-Strategie: Durchstarten mit neuen Geschäftspartnern + Digitales: So planen die Zulieferer die E‑Zukunft + Geschäftsführer-Vermögen: Gut gewappnet in die nächste Krise + Geschäftsführer privat: Mietvertrag mit dem/der Lebensgefährten/in + GmbH/Steuer: Cum-Ex-Geschäfte kommen vor das Strafgericht + GmbH/Recht: Anspruch auf Korrektur der Gesellschafterliste + GmbH/Steuer: GmbH-Anteil gehört zum notwendigen Betriebsvermögen + Schleudersitz: Vorstandskarussell dreht immer schneller
Wird ein Gesellschafter zu Unrecht (hier: Abweichende Abwicklung der Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag über den GmbH-Anteil) nicht mehr in der Gesellschafterliste geführt, hat er nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin Anspruch auf Korrektur der Gesellschafterliste. Diesen Anspruch kann er gegen die GmbH mit einer Leistungsklage durchsetzen und so die GmbH zur Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste veranlassen. Der Geschäftsführer muss diese Korrektur umsetzen und die Liste zum Registergericht melden (KG Berlin, Urteil v. 10.7.2019, 2 W 16/19).
Volkelt-Brief 44/2018
Zoll/Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Geschäftsführungen haben gute Arbeit geliefert + Vertrags-Angelegenheiten: So bleibt die GmbH handlungsfähig + Digitales: Neue Angebote für Ihre Geschäftsreisen + Gesellschafter-Geschäftsführer: Finanzämter bewerten Zeitwertkonto als vGA + Strategisches: In die EU-Steuerpolitik kommt Bewegung + GmbH/Recht: Anmeldung der UG/GmbH durch den Geschäftsführer + Firmenrecht: „Partners” ist keine zulässige Firmierung für eine UG/GmbH + Geschäftsführer-privat: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen + NEU: Keine Lohnsteuer für Wertguthabeneinzahlung des Fremd-Geschäftsführers
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 43/2018
GF-Haftung: Wie Sie vor Gericht eine gute Figur machen + Geschäftsführer-Tantieme: Steuerprüfer beanstanden Bemessungsgrundlage + Digitales: Neue ideen für die Firmen-Mobilität + GmbH-Vertrags-Check: Nutzen Sie den Projekt-Juristen + GmbH/Recht: Sitzverlegung einer aufgelösten GmbH + GmbH/Steuer: Rückerstattung von zu viel gezahlten Zinsen an das Finanzamt + Erfolgsgeschichte: 10 Jahre Mini-GmbH + Geschäftsführer-Firmenwagen: Dieselgate-Software ist „sittenwidrige Manipulation”
BISS … die Wirtschaft-Satire
Nach einem Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin ist eine Sitzverlegung einer aufgelösten GmbH grundsätzlich nicht möglich. Es ist nämlich davon auszugehen, dass eine Sitzverlegung das Auffinden der GmbH für Gläubiger der Gesellschaft, die ihre Forderungen noch nicht angemeldet oder noch nicht in Rechnung gestellt haben, erschwert. (KG Berlin, Beschluss vom 24.4.2018, 22 W 63/17).
Spätestens mit dem „Fall Middelhoff“ (vgl. dazu ausführlich im Handelsblatt vom 15.9.2017) müssen Sie als Geschäftsführer einer GmbH bzw. als deren verantwortlicher Vermögensverwalter damit rechnen, dass in der wirtschaftlichen Krise der GmbH von dem vom Amtsgericht eingesetzten Insolvenzverwalter höchst kritisch geprüft wird, ob Ihnen nachträglich Pflichtverletzungen vorgeworfen werden und diese gerichtlich durchgesetzt werden können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde berichten wir an dieser Stelle regelmäßig zu entsprechenden Verfahren, die Vorgaben für die Praxis enthalten (vgl. dazu zuletzt Nr. 37/2017).
- Besonders drastisch ist …
Volkelt-Brief 47/2016
Strategie: Nutzen Sie die 10%-Erfolgs-Formel + Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Rechtslage wird immer unklarer + Einzelhandel-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für Geschäftsführer-Gehälter + Fuhrpark: Die richtige Strategie gegen die Blaue Plakette + GmbH-Recht: Gericht entlastet Geschäftsführer + NEU: GmbHs mit Kasse – übersichtliches Merkblatt + BISS …