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Volkelt-Brief 17/2019

Geschäfts­füh­rer-Job: 10 Stun­den und immer für die GmbH unter­wegs + GmbH-Ver­kauf: Die neu­en Gesell­schaf­ter kön­nen Sie (raus) mob­ben  Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (II+ Form­sa­che: Gerichts­fest Pro­tol­lie­ren – Beschlüs­se, Ziel­ver­ein­ba­run­gen BAG aktu­ell: Fremd-Geschäfts­füh­rer ist kein Arbeit­neh­mer Steuer/GmbH – pri­vat: FG Müns­ter bie­tet Steu­er-Pod­cast Mit­ar­bei­ter: Min­dest­lohn gilt auch für aus­län­di­sche Spe­di­tio­nen Internet/Soziale medi­en: „Tag­gen” mit Ver­wei­sen ist Werbung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GmbH-Verkauf: Die neuen Gesellschafter können Sie (raus) mobben

Vie­le Geschäfts­füh­rer sehen ihre Zukunfts­si­che­rung dar­in, die GmbH spä­ter ein­mal zu ver­äu­ßern. Ide­al­vor­stel­lung dabei: Solan­ge der Geschäfts­füh­rer gesund­heit­lich fit ist, bleibt er wei­ter im Kon­zern als (abhän­gig beschäf­tig­ter) Geschäfts­füh­rer tätig – am bes­ten auf der Grund­la­ge des bestehen­den Anstel­lungs­ver­tra­ges unter den neu­en Gesell­schaf­tern. Das kann gut gehen – muss es aber nicht. Gehen Sie immer auch davon aus, dass die neu­en Besitzer/Gesellschafter eige­ne stra­te­gi­sche Plä­ne mit dem Erwerb Ihrer GmbH ver­fol­gen. Dar­auf soll­ten Sie vor­be­rei­tet sein.

Vor­sicht:

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Volkelt-Brief 18/2012

Geschäfts­füh­rer Kom­pakt: Fol­gen des AGG-Urteils – bei einer Geschäfts­füh­rer Neu­ein­stel­lung müs­sen Sie auf­pas­sen + Ter­min­sa­che 31.5.2012: Mel­de­pflicht für Aus­lands­in­ves­ti­tio­nen + Finanz­amt muss Ver­trags­grund­la­gen kor­rekt prü­fen + Kün­di­gung wegen Stal­king geht auch ohne Abmah­nung + Ansparück­la­ge (Alt­fäl­le): Gibt es nur für Grün­der + Arbeit­ge­ber muss Ableh­nung eines Bewer­bers nur aus­nahms­wei­se begrün­den + Fir­men­wa­gen: Nur mit steu­er­wirk­sa­mer Nut­zungs­ver­ein­ba­rung + BISS .…

 

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Zukunft/Vorsorge: Geschäftsführer muss seine Pfründe vertraglich sichern

vie­le Geschäfts­füh­rer sehen ihre Zukunfts­si­che­rung dar­in, die GmbH spä­ter ein­mal zu ver­äu­ßern. Ide­al­vor­stel­lung: Solan­ge der Geschäfts­füh­rer gesund­heit­lich fit ist, bleibt er im Kon­zern als (abhän­gi­ger) Geschäfts­füh­rer tätig – am bes­ten auf der Grund­la­ge des bestehen­den Anstel­lungs­ver­tra­ges unter den neu­en Gesellschaftern.

Vor­sicht: Hier gibt es ein neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (BGH). Danach ist es nach dem Ver­kauf der GmbH für die neu­en Gesell­schaf­ter wesent­lich ein­fa­cher, den über­nom­me­nen Ex-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer her­aus zu mob­ben. Z. B., …

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Volkelt-Brief 17/2012

The­men heu­te: Vor­sicht bei GmbH-Ver­kauf – der neue Besit­zer kann den Ex-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer leich­ter hin­aus-mob­ben + Schluss mit der Har­mo­nie: Kon­flik­te in der Zwei­per­so­nen-GmbH – was tun? + Anspar­rück­la­ge in der GmbH & Co. KG gibt es nur für tat­säch­li­che Unter­neh­mens­grün­der + Arbeit­ge­ber muss Ableh­nung eines Bewer­bers nur aus­nahms­wei­se begrün­den + EU plant eine ein­heit­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge für die KSt + BISS .…