Ob Geschäftsführer-Gehalt, Zinszahlungen in verbundenen Unternehmen oder unzulässige Vorteile für die Familien-Mitglieder: Fast bei jeder Betriebsprüfung in einer GmbH unterstellt der Steuerprüfer eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Da geht es um Begriffe wie „Angemessenheit“ oder „Vergleich mit einem fremden Dritten“ – Begriffe, die nicht wirklich nach Objektivität und Messbarkeit klingen. Die Crux für den betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführer: Hat das Finanzamt einen entsprechenden Steuerbescheid erlassen und den Einspruch – trotz schlüssiger Begründung – abgelehnt, müssen Sie vor das Finanzgericht. Das ist aufwändig, kostet Geld und sehr, sehr viel Zeit. …
Schlagwort: Geschäftsführer
Der BFH hat jetzt festgestellt, welche Personen aus dem Umkreis des Einladenden zugelassen sind, ohne dass eine private Veranlassung vorliegt. Wörtlich heißt es im Urteil: „So ist von Bedeutung, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt“ (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). …
Ultimativ letzte Frist zur Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2015 für mittelgroße und große GmbHs ist der 31.8.2016 – also höchste Zeit (vgl. unten). Dazu die Frage eines Kollegen: „Ist das Haftungs-Szenario realistisch oder malen Sie hier Schreckgespenster?“. …
Als Geschäftsführer, der gelegentlich eine Kündigung aussprechen muss, wissen Sie, dass es (fast) nichts Schlimmer gibt als eine verpatzte Kündigung. In der Regel ist es für beide Seiten ein enormer Gesichtsverlust und bringt unnötige Spannungen. Unter bestimmten Umständen ist es zwar möglich, zusätzliche Kündigungsgründe nachzuschieben. Die Arbeitsgerichte lassen nachgeschobene Gründe nur im Ausnahmefall zu. In der Praxis läuft es dann auf eine höhere Abfindung für den Arbeitnehmer hinaus. Was für Arbeitnehmer gilt, gilt auch für einen Geschäftsführer. Dazu heißt es in einem aktuellen Urteil des LG Mainz: …
Erklärt Ihnen ein Kunde, dass er seine anwachsenden Schulden nur mit Hilfe neuer (Bar-) Mittel und dann gegen eine Einmalzahlung und (hier: zwanzig) folgenden Monatsraten begleichen kann, dann kommt das einer Zahlungsunfähigkeitserklärung gleich (BGH, Urteil vom 16.6.2016, IX R 23/15). …
Volkelt-Brief 33/2016
Strategische Invests: Sind und bleiben „Chefsache“ + Ladung zur Gesellschafterversammlung: Samstag, Sonntag, Feiertag + BAV: Betriebsrenten kosten Steuern auf fiktiven Gewinn + Fremd-Geschäftsführer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub + Geld: 50%-Gesellschafter kann sozialversicherungspflichtig sein + Steuer: GmbH/UG muss Erbschaft doppelt versteuern + ACHTUNG: Keine GmbH-Anmeldung durch Schweizer Notar + BISS …
Europaweit gilt: Gemäß EU-Richtlinie 2003/88/EG können auch Fremdgeschäftsführer und Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung Arbeitnehmer sein – mit entsprechenden Pflichten und Rechten. Das gilt z. B. für eine schwangere Geschäftsführerin (sog. Danosa-Urteil des EuGH), auch für Geschäftsführer einer GmbH, die einen zu Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzten (DrittelbG) Aufsichtsrat haben, nicht aber für den Geschäftsführer einer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) mitbestimmten GmbH. Folglich gehen zahlreiche Arbeitsrechtler davon aus, dass das Bundesurlaubsgesetz auch für die oben genannten Geschäftsführer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Daraus ergeben sich Ansprüche des Geschäftsführers gegen den Arbeitgeber GmbH. Das sind: …
Volkelt-Brief 32/2016
Innehalten: Über den Zusammenhang von Angst und Geschäft + Steuern: Umsatzsteuer auf Finanz-Transaktionen dauert + Nachgetreten: Der Neue sucht nach Fehlern seines Vorgängers + Entsende-Richtlinie: Billig-Jobber vor endgültigem Aus + Mitarbeiter: EU will Dress-Code-Beschränkungen + Konzerne: BFH prüft Regeln zur Organschaft + GmbH-Recht: Nächste Runde im Fall Tönnies + Geschäftsführer unterwegs: Maßnahmen gegen ein Fahrverbot + BISS …
Beim Wechsel der Geschäftsführung häufen sich die Fälle, in denen die neuen Geschäftsführer versuchen, der ausgeschiedenen Geschäftsführung Fehler nachzuweisen und Schadensersatzforderungen gegen diese durchzusetzen. Wie kann sich der ausgeschiedene Geschäftsführer gegen unberechtigte Forderungen wehren? Dreh- und Angelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung ist dann die Entlastung. Wurde der Geschäftsführer Jahr für Jahr von den Gesellschaftern entlastet, ist eine Inanspruchnahme in der Regel nur möglich, wenn „Ansprüche zum Zeitpunkt der Entlastung nicht bekannt waren“. Das ist allerdings kaum oder nur sehr schwer nachzuweisen. Umgekehrt gilt: Der ausgeschiedene Geschäftsführer muss die Entlastung nachweisen können. Er ist also gut beraten, diesen Vorgang jährlich zu dokumentieren (Protokolle der Gesellschafterversammlung bzw. die Mitteilung darüber).
Wichtig: …
Volkelt-Brief 29/2016
Chefsache: Die StartUps aus den eigenen Reihen + Neues Urteil: Gehaltserhöhung des Geschäftsführers + CMS: Die wichtigsten Compliance-Vorgaben für Marketing und Vertrieb (IV) + Geschäftsführer-Haftung: D&O‑Versicherer müssen schneller zahlen + Personal: So schützen Sie Ihre Firma gegen AGG-Missbraucher + Strategie: Indien-Invest wird einfacher + BISS …