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Steuerprüfung: Die Crux mit der vGA

Ob Geschäfts­füh­rer-Gehalt, Zins­zah­lun­gen in ver­bun­de­nen Unter­neh­men oder unzu­läs­si­ge Vor­tei­le für die Fami­li­en-Mit­glie­der: Fast bei jeder Betriebs­prü­fung in einer GmbH unter­stellt der Steu­er­prü­fer eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Da geht es um Begrif­fe wie „Ange­mes­sen­heit“ oder „Ver­gleich mit einem frem­den Drit­ten“ – Begrif­fe, die nicht wirk­lich nach Objek­ti­vi­tät und Mess­bar­keit klin­gen. Die Crux für den betrof­fe­nen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer: Hat das Finanz­amt einen ent­spre­chen­den Steu­er­be­scheid erlas­sen und den Ein­spruch – trotz schlüs­si­ger Begrün­dung – abge­lehnt, müs­sen Sie vor das Finanz­ge­richt. Das ist auf­wän­dig, kos­tet Geld und sehr, sehr viel Zeit. … 

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Geschäftsführer darf Polit-Promis, Presse und Verbands-Menschen zum Geburts­tag einladen

Der BFH hat jetzt fest­ge­stellt, wel­che Per­so­nen aus dem Umkreis des Ein­la­den­den zuge­las­sen sind, ohne dass eine pri­va­te Ver­an­las­sung vor­liegt. Wört­lich heißt es im Urteil: „So ist von Bedeu­tung, ob es sich bei den Gäs­ten um Kol­le­gen, Geschäfts­freun­de oder Mit­ar­bei­ter, um Ange­hö­ri­ge des öffent­li­chen Lebens, der Pres­se, um Ver­bands­ver­tre­ter oder um pri­va­te Bekann­te oder Ange­hö­ri­ge des Steu­er­pflich­ti­gen han­delt“ (BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 24/15). …

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Jahresabschluss 2015: Fehler kosten SIE den Job

Ulti­ma­tiv letz­te Frist zur Vor­la­ge und Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2015 für mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs ist der 31.8.2016 – also höchs­te Zeit (vgl. unten). Dazu die Fra­ge eines Kol­le­gen: „Ist das Haf­tungs-Sze­na­rio rea­lis­tisch oder malen Sie hier Schreck­ge­spens­ter?“. …

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Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Gründen

Als Geschäfts­füh­rer, der gele­gent­lich eine Kün­di­gung aus­spre­chen muss, wis­sen Sie, dass es (fast) nichts Schlim­mer gibt als eine ver­patz­te Kün­di­gung. In der Regel ist es für bei­de Sei­ten ein enor­mer Gesichts­ver­lust und bringt unnö­ti­ge Span­nun­gen. Unter bestimm­ten Umstän­den ist es zwar mög­lich, zusätz­li­che Kün­di­gungs­grün­de nach­zu­schie­ben. Die Arbeits­ge­rich­te las­sen nach­ge­scho­be­ne Grün­de nur im Aus­nah­me­fall zu. In der Pra­xis läuft es dann auf eine höhe­re Abfin­dung für den Arbeit­neh­mer hin­aus. Was für Arbeit­neh­mer gilt, gilt auch für einen Geschäfts­füh­rer. Dazu heißt es in einem aktu­el­len Urteil des LG Mainz: … 

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Insolvenzsrecht: „Zahlungsunfähig“ – verklausuliert

Erklärt Ihnen ein Kun­de, dass er sei­ne anwach­sen­den Schul­den nur mit Hil­fe neu­er (Bar-) Mit­tel und dann gegen eine Ein­mal­zah­lung und (hier: zwan­zig) fol­gen­den Monats­ra­ten beglei­chen kann, dann kommt das einer Zah­lungs­un­fä­hig­keits­er­klä­rung gleich (BGH, Urteil vom 16.6.2016, IX R 23/15). …

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Volkelt-Brief 33/2016

Volkelt-FB-01Stra­te­gi­sche Invests: Sind und blei­ben „Chef­sa­che“ + Ladung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: Sams­tag, Sonn­tag, Fei­er­tag + BAV: Betriebs­ren­ten kos­ten Steu­ern auf fik­ti­ven Gewinn + Fremd-Geschäfts­füh­rer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub + Geld: 50%-Gesellschafter kann sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig sein + Steu­er: GmbH/UG muss Erb­schaft dop­pelt ver­steu­ern + ACHTUNG: Kei­ne GmbH-Anmel­dung durch Schwei­zer Notar + BISS

 

 

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Fremd-Geschäftsführer: So machen Sie mehr aus Ihrem Urlaub

Euro­pa­weit gilt: Gemäß EU-Richt­li­nie 2003/88/EG kön­nen auch Fremd­ge­schäfts­füh­rer und Geschäfts­füh­rer mit einer Min­der­heits­be­tei­li­gung Arbeit­neh­mer sein – mit ent­spre­chen­den Pflich­ten und Rech­ten. Das gilt z. B. für eine schwan­ge­re Geschäfts­füh­re­rin (sog. Dano­sa-Urteil des EuGH), auch für Geschäfts­füh­rer einer GmbH, die einen zu Drit­tel mit Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern be­setzten (Drit­telbG) Auf­sichts­rat haben, nicht aber für den Geschäfts­füh­rer einer nach dem Mit­be­stim­mungs­ge­setz (Mit­bestG) mit­be­stimm­ten GmbH. Folg­lich gehen zahl­rei­che Arbeits­recht­ler davon aus, dass das Bun­des­ur­laubs­ge­setz auch für die oben genann­ten Geschäfts­füh­rer gilt (z. B. Forst, in GmbHR 2012, S. 821 ff.). Dar­aus erge­ben sich Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers gegen den Arbeit­ge­ber GmbH. Das sind: … 

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Volkelt-Brief 32/2016

Volkelt-FB-01Inne­hal­ten: Über den Zusam­men­hang von Angst und Geschäft + Steu­ern: Umsatz­steu­er auf Finanz-Trans­ak­tio­nen dau­ert + Nach­ge­tre­ten: Der Neue sucht nach Feh­lern sei­nes Vor­gän­gers + Ent­sen­de-Richt­li­nie: Bil­lig-Job­ber vor end­gül­ti­gem Aus + Mit­ar­bei­ter: EU will Dress-Code-Beschrän­kun­gen + Kon­zer­ne: BFH prüft Regeln zur Organ­schaft + GmbH-Recht: Nächs­te Run­de im Fall Tön­nies + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Maß­nah­men gegen ein Fahr­ver­bot + BISS

 

 

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Nachgetreten: Der Neue sucht nach Fehlern seines Vorgängers

Beim Wech­sel der Geschäfts­füh­rung häu­fen sich die Fäl­le, in denen die neu­en Geschäfts­füh­rer ver­su­chen, der aus­ge­schie­de­nen Geschäfts­füh­rung Feh­ler nach­zu­wei­sen und Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen die­se durch­zu­set­zen. Wie kann sich der aus­ge­schie­de­ne Geschäfts­füh­rer gegen unbe­rech­tig­te For­de­run­gen weh­ren? Dreh- und Angel­punkt der recht­lichen Aus­ein­an­der­set­zung ist dann die Ent­las­tung. Wur­de der Geschäfts­füh­rer Jahr für Jahr von den Gesell­schaf­tern ent­las­tet, ist eine Inan­spruch­nah­me in der Regel nur mög­lich, wenn „Ansprü­che zum Zeit­punkt der Ent­las­tung nicht bekannt waren“. Das ist aller­dings kaum oder nur sehr schwer nach­zu­wei­sen. Um­gekehrt gilt: Der aus­ge­schie­de­ne Geschäfts­füh­rer muss die Ent­las­tung nach­wei­sen kön­nen. Er ist also gut bera­ten, die­sen Vor­gang jähr­lich zu doku­men­tie­ren (Pro­to­kol­le der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung bzw. die Mit­tei­lung darüber).

Wich­tig:

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Volkelt-Brief 29/2016

Volkelt-FB-01Chef­sa­che: Die Start­Ups aus den eige­nen Rei­hen + Neu­es Urteil: Gehalts­er­hö­hung des Geschäfts­füh­rers + CMS: Die wich­tigs­ten Com­pli­ance-Vor­ga­ben für Mar­ke­ting und Ver­trieb (IV) + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: D&O‑Versicherer müs­sen schnel­ler zah­len + Per­so­nal: So schüt­zen Sie Ihre Fir­ma gegen AGG-Miss­brau­cher  + Stra­te­gie: Indi­en-Invest wird ein­fa­cher + BISS