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Volkelt-Briefe

Warum Ihr Berater nicht immer Ihre Interessen vertritt – engagieren Sie im Zweifel einen „Auswärtigen”

Betriebs­prü­fun­gen enden meist mit Steu­er­nach­for­de­run­gen. Für den Unter­neh­mer blei­ben 2 Möglichkeiten: …

Ent­we­der „ver­han­deln“ Das bedeu­tet, dass Sie nicht ganz so viel nach­zah­len wie bean­stan­det. Oder Sie klä­ren den Sach­ver­halt gericht­lich. Das dau­ert Jah­re und der Aus­gang des Ver­fah­rens ist unge­wiss. Schwie­rig ist der Ver­hand­lungs­weg, wenn der Steu­er­prü­fer eine Steu­er­hin­ter­zie­hung unter­stellt und ein Steu­er­straf­ver­fah­ren droht. Wie der Unter­neh­mer Rein­hold Würth jetzt im hoch­in­ter­es­san­ten Han­dels­blatt-Inter­view (HB vom 4.2.2013, S. 23) erläu­ter­te, zahl­te er die 40 Mio. EUR Steu­ern nur, um das Image des Unter­neh­mens in einem öffent­li­chen Steu­er­straf­ver­fah­ren nicht zu ram­po­nie­ren. Obwohl Würth über­zeugt war, dass die Verrechnungs­preise zuläs­sig abge­wi­ckelt wur­den. Dazu Würth: „Jedem, der Pro­ble­me mit der Steu­er hat, wür­de ich emp­feh­len, kei­nen Anwalt zu neh­men, der aus der glei­chen Stadt ist wie die Staats­an­walt­schaft“.

Für die Pra­xis: Klar ist, dass Bera­ter, Anwäl­te, Staats­an­wäl­te und Rich­ter vor Ort jahr­zehn­te­lang mit­ein­an­der zu tun haben und sich eine gewis­se Nähe ent­wi­ckelt. Die­se Nähe ist aber nicht geeig­net, für das betrof­fe­ne Unter­neh­men die bes­te Lösung zu errei­chen. Würth wört­lich: „Ich füh­le mich mit der gefun­de­nen Lösung schlecht ver­tre­ten“. In ver­gleich­ba­ren Fäl­len mit grö­ße­ren finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen sind Sie als Unter­neh­mer also gut bera­ten, Würths Emp­feh­lun­gen ernst zu neh­men und über­re­gio­nal täti­ge Bera­ter und Anwäl­te einzuschalten.

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Zahlen Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäftsführer haftet für Schwarzlöhne

Steht die GmbH finan­zi­ell mit dem Rücken zur Wand, ist die Ver­lo­ckung groß, alle nur mög­li­chen Umsät­ze mit­zu­neh­men und bei den Kos­ten zu drü­cken. Z. B. bei den Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen oder bei der Lohn­steu­er. Fast wöchentlich …

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Prüfen Sie: Einlage oder Gesellschafterdarlehen – was steht im „Zweck”

Ver­bucht eine Toch­ter-GmbH eine ihr über­las­se­ne Kapi­tal­aus­stat­tung („Patro­nats­er­klä­rung“) intern in der Buch­füh­rung als „Dar­le­hen“, dann gilt das. Die Tochter­gesellschaft ist zur Zurück­zah­lung ver­pflich­tet. Und zwar unab­hän­gig davon, …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 07/2013

The­men heu­te: War­um Ihr Bera­ter nicht immer Ihre Inter­es­sen ver­tritt – enga­gie­ren Sie im Zwei­fel einen „Aus­wär­ti­gen” + Inter­es­sant für Sie: GmbH-Ver­kaufs­preis mit oder ohne Karenz­ent­schä­di­gung + Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH: Sie müs­sen die „Ver­lust­über­nah­me” aktua­li­sie­ren + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Sie haben bes­te Chan­cen auf dem Arbeits­markt + Zah­len Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Schwarz­löh­ne + GmbH-Anteil auf Kre­dit gekauft? – dann müs­sen Sie auf­pas­sen + Prü­fen Sie: Ein­la­ge oder Gesell­schaf­ter­dar­le­hen – was steht im „Zweck” + BISS