Betriebsprüfungen enden meist mit Steuernachforderungen. Für den Unternehmer bleiben 2 Möglichkeiten: …
Entweder „verhandeln“ Das bedeutet, dass Sie nicht ganz so viel nachzahlen wie beanstandet. Oder Sie klären den Sachverhalt gerichtlich. Das dauert Jahre und der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Schwierig ist der Verhandlungsweg, wenn der Steuerprüfer eine Steuerhinterziehung unterstellt und ein Steuerstrafverfahren droht. Wie der Unternehmer Reinhold Würth jetzt im hochinteressanten Handelsblatt-Interview (HB vom 4.2.2013, S. 23) erläuterte, zahlte er die 40 Mio. EUR Steuern nur, um das Image des Unternehmens in einem öffentlichen Steuerstrafverfahren nicht zu ramponieren. Obwohl Würth überzeugt war, dass die Verrechnungspreise zulässig abgewickelt wurden. Dazu Würth: „Jedem, der Probleme mit der Steuer hat, würde ich empfehlen, keinen Anwalt zu nehmen, der aus der gleichen Stadt ist wie die Staatsanwaltschaft“.
Für die Praxis: Klar ist, dass Berater, Anwälte, Staatsanwälte und Richter vor Ort jahrzehntelang miteinander zu tun haben und sich eine gewisse Nähe entwickelt. Diese Nähe ist aber nicht geeignet, für das betroffene Unternehmen die beste Lösung zu erreichen. Würth wörtlich: „Ich fühle mich mit der gefundenen Lösung schlecht vertreten“. In vergleichbaren Fällen mit größeren finanziellen Auswirkungen sind Sie als Unternehmer also gut beraten, Würths Empfehlungen ernst zu nehmen und überregional tätige Berater und Anwälte einzuschalten.