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Geschäftsführer haftet nicht für Wettbewerbsverstöße der GmbH

Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für unlau­te­re Wett­be­werbs­hand­lun­gen (hier: Haus­tür­wer­bung zum Wech­sel des Ener­gie­ver­sor­gers) der von ihm ver­tre­te­nen GmbH nur dann per­sön­lich, wenn er 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 31/2014

The­men heu­te: Arbeit­ge­ber-Beur­tei­lun­gen: So ver­bes­sern Sie Ihr Rating +  Geschäfts­füh­rer-Tan­tie­me: FG Köln bremst Steu­er­prü­fer aus Ein­per­so­nen-GmbH: Kei­ne Regis­trie­rung gegen die Kichen­steu­er + Com­pli­ance: Höhe­re Buß­gel­der statt Unter­neh­mens­straf­recht + IHK-Pflicht­bei­trag: Kei­ne Chan­ce gegen den Gerichts­voll­zie­her + Fir­men­wa­gen: Weni­ger Lohn­steu­er für Lea­sing-Son­der­zah­lung + Haf­tung: Geschäfts­füh­rer haf­tet nicht für Wett­be­werbs­ver­stö­ße der GmbH + GmbH-Finan­zen: Neue EU-För­der­mit­tel für klei­ne­re Unter­neh­men + BISS

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Kartellvergehen: Geschäftsführer haften nicht persönlich (Thyssen)

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie für die Ein­hal­tung von Recht und Gesetz ver­ant­wort­lich (vgl. Nr. 18/2014). Was aber, wenn ein Unter­neh­men (hier: Thys­sen-Krupp) zu einer Kar­tell­stra­fe (hier: 191 Mio. EUR) ver­ur­teilt wird und die­ses den Geschäfts­füh­rer dafür per­sön­lich in die Haf­tung neh­men will? Ein sol­cher Fall ist zur­zeit gerichts­an­hän­gig und wur­de jetzt in ers­ter Instanz vor dem Arbeits­ge­richt Essen ent­schie­den (ArbG Essen, Urteil vom 19.12.2013, 1 Ca 3569/12). Zwar ist dies mit Sicher­heit noch nicht das abschlie­ßen­de Urteil in die­sem Ver­fah­ren gegen die Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter­ge­sell­schaft der der Thys­sen-Krupp AG. Aber schon aus die­sem ers­ten Urteil wird ersicht­lich, wel­che recht­li­chen Maß­stä­be in einem sol­chen Ver­fah­ren ange­legt wer­den. Wich­tig für die Geschäfts­füh­rungs­pra­xis sind fol­gen­de Hinweise: … 

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Geschäftsführer haftet für Verstöße gegen die Legalitätspflicht (Fall Siemens)

Es ist nicht von der Hand zu wei­sen, dass der Erfolg deut­scher Unter­neh­men im inter­na­tio­na­len Geschäft auch dar­auf beruht, dass man sich den lan­des­ty­pi­schen Gepflo­gen­hei­ten ange­passt hat. So sind Bak­schisch und klei­ne Auf­merk­sam­kei­ten kei­ne Erfin­dung der Neu­zeit und selbst in einer gan­zen Rei­he von Län­dern der EU ver­brei­tet Phä­no­me­ne. Ein Rich­tung wei­sen­des Urteil zur Haf­tung der Geschäfts­lei­tung zu die­sem The­men­kom­plex kommt jetzt vom LG München.

Hin­ter­grund:

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Fehler, Mängel und Schadensfälle: Sie sind gefordert

In den letz­ten Jah­ren sind die Pro­zess­ri­si­ken im Geschäfts­all­tag enorm gestie­gen. Für Sie als Geschäfts­füh­rer bedeu­tet das: Sie müs­sen die orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­keh­run­gen dafür schaf­fen, dass rechts­erhebliche Sach­ver­hal­te (Män­gel­rü­gen, Garan­tie­leis­tun­gen, Scha­den aus­lö­sen­de Ver­ur­sa­chun­gen, Abmah­nun­gen usw.) sys­te­ma­tisch bear­bei­tet wer­den. Gleich­zei­tig müs­sen Sie dafür sor­gen, dass die Kos­ten für Rechts­be­ra­tung nicht aus dem Ufer lau­fen. Fol­gen­de Vor­keh­run­gen redu­zie­ren das Geschäftsführer-Risiko: 

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Haftung: Schleppende Zahlungen erhöhen Ihr Insolvenzrisiko

Nach einem aktu­el­len Urteil des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Mün­chen hat eine dau­er­haft schlep­pen­de Zah­lungs­wei­se Indi­z­wir­kung für die Zah­lungs­ein­stel­lung der GmbH und lässt auf eine (bevor­ste­hen­de) Zah­lungs­un­fä­hig­keit schlie­ßen. Fol­ge für den Geschäftsführer: … 

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Kartellverfahren: Schadensersatz müssen alle zahlen

Macht ein Unter­neh­men im Kar­tell­ver­fah­ren von der (Straf befrei­en­den) Kron­zeu­gen-Rege­lung Gebrauch, bringt das nicht auto­ma­tisch Sicher­heit bei even­tu­el­len Schadens­ersatzprozessen. Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Hamm hat …