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Geschäftsführer Haftung: Vorsicht „Baugeld“ – Sie müssen richtig dokumentieren

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Cel­le hat jetzt eine wei­te­re Lücke im Haf­tungs­recht des GmbH-Geschäfts­füh­rer geschlos­sen. Ver­han­delt wur­de um die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­wen­dung von „Bau­geld” der GmbH. Kon­kret geht es um die Mit­tel aus einer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung, die die GmbH zur Erwei­te­rung der Betriebs­ge­bäu­de auf­ge­nom­men hat­te. Der Fall: Der Geschäfts­füh­rer muss­te für die betrof­fe­ne GmbH Insol­venz anmel­den und konn­te die für Werk­lohn­leis­tun­gen aus­ste­hen­de Rech­nung über ca. 20.000 EUR nicht mehr beglei­chen. Das Bau­un­ter­neh­men klag­te mit dem Ziel, den Geschäfts­füh­rer per­sön­lich für die aus­ste­hen­de For­de­rung in die Haf­tung zu neh­men. Begrün­dung: Miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung des sog. Baugeldes.

Das OLG Cel­le kommt jetzt zu fol­gen­dem Ergebnis: … 

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Geschäftsführer in digitalen Zeiten: Skalierungs-Invest oder schon Betrug?

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Nur die wenigs­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen aus der Digi­tal-Wirt­schaft ahnen, auf welch schma­lem Haf­tungs­pfad sie sich bewe­gen. Die Gret­chen-Fra­ge heißt: Han­delt es sich noch um ein ska­lier­tes Geschäfts­mo­dell unter Risi­ko­be­din­gun­gen oder bereits um ein Schwin­del­un­ter­neh­men, das rea­lis­ti­scher­wei­se nie in die Gewinn­zo­ne rückt? (vgl. Nr. 1/2018). Rele­vant hier­zu ist ein Grund­satz-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) aus dem Jahr 2015. Dort heißt es kate­go­risch: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem sog. Schwin­del­un­ter­neh­men” (Urteil v. 14.7.2015, VI ZR 463/14).

Falsch bera­ten ist der Geschäfts­füh­rer, wenn er sei­ne Ver­ant­wor­tung ledig­lich in der ope­ra­ti­ven Füh­rung der Geschäf­te sieht. Die BGH-Rich­ter ver­lan­gen aus­drück­lich, dass sich der Geschäfts­füh­rer auch mit den kal­ku­la­to­ri­schen Grund­la­gen des Geschäfts­mo­dells aus­ein­an­der­setzt. „Offen­sicht­li­che” Fehl­ein­schät­zun­gen rei­chen bereits aus für eine per­sön­li­che Haf­tung. Für den ein oder ande­ren eupho­ri­schen Neu­ling im Geschäft kann das ganz schnell zu einem per­sön­li­chen Desas­ter wer­den. Beson­ders gefähr­det sind aber auch alle die Kol­le­gen, die ledig­lich ihre Res­sort-Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und das „Rech­nen” dem Kauf­mann über­las­sen. Wem sage ich das. Alte Hasen im Geschäft ken­nen in der Regel die Regeln.

Alle Geschäfts­füh­rer müs­sen das Zah­len­werk ihrer GmbH beherr­schen und die Zusam­men­hän­ge rea­lis­tisch beur­tei­len kön­nen. Ver­ein­ba­ren Sie mit den Kol­le­gen Kri­sen-Sze­na­ri­en und rote Lini­en, bei deren Über­schrei­ten kon­kre­te Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den müs­sen. Fehlt Con­trol­ling-Wis­sen, hilft nur exter­ne Bera­tung durch einen Zah­len-Pro­fi mit Bran­chen-Erfah­rung – z. B. durch den Steu­er­be­ra­ter oder den Exper­ten vom Branchenverband.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 06/2018

  • Zoll­kon­trol­le: Arbeits­zeit-Auf­zeich­nun­gen im Visier + Im Über­blick: Urtei­le 2017, die SIE als Geschäfts­füh­rer betref­fen… (I) + vGA-Prü­fung: Jetzt will das Finanz­amt auch noch Schen­kungs­steu­er + GmbH-Finan­zen: EU-För­der­mit­tel und Aus­schrei­bun­gen + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Stil­le Betei­li­gung statt Gesell­schaf­ter­dar­le­hen? + Per­sön­li­che Haf­tung des Geschäfts­füh­rers für Kar­tell­stra­fen + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Anfor­de­run­gen an eine Fort­füh­rungs­pro­gno­se +

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer-Haftung: Anforderungen an eine Fortführungsprognose

Ist die GmbH bilan­zi­ell über­schul­det, befreit eine Fort­füh­rungs­pro­gno­se nur dann von der Insol­venz­an­trags­pflicht, wenn die­se stich­hal­tig und kor­rekt erstellt wird. Dazu das OLG München: … 

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Der Fall Schlecker: Was Geschäftsführer daraus lernen

der Schle­cker-Pro­zess geht in die letz­ten Run­den. Für alle GmbH-Geschäfts­füh­rer von Inter­es­se ist dabei die Fra­ge, ab wann Anton Schle­cker mit sei­nem Pri­vat­ver­mö­gen für die Ver­bind­lich­kei­ten sei­ner Fir­men ein­ste­hen muss. Zunächst war die Staats­an­walt­schaft davon aus­ge­gan­gen, dass dies bereits Ende 2009 der Fall war (Insol­venz­an­trags­pflicht). Ab die­sem Zeit­punkt müsste … 

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Sanierung: Geschäftsführer muss Steuerschulden anteilig tilgen

Ver­an­lasst der Geschäfts­füh­rer der GmbH im Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung Zah­lun­gen, muss er den Grund­satz der antei­li­gen Til­gung beach­ten. Bevor­zugt er ande­re Gläu­biger gegen­über dem Finanz­amt, muss er dann aus­ste­hen­de Umsatz­steu­er aus eige­ner Tasche zah­len (FG Müns­ter, Urteil vom 6.2.2017, 7 V 3973/16 U).…

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Haftung: Geschäftsführer haftet für Einfuhrumsatzsteuer

Ein GmbH-Geschäfts­füh­rer ver­letzt sei­ne Pflicht der ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­wal­tung von Mit­teln, wenn er … 

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GmbH-Recht: Gericht entlastet Geschäftsführer

Hat ein Notar bei den einer Gesell­schaft­er­lis­te zugrun­de lie­gen­den Ver­än­de­run­gen (Kauf eines GmbH-Anteils) mit­ge­wirkt, ver­drängt die Notar­pflicht zur Ein­rei­chung der Gesell­schaft­er­lis­te die ent­spre­chen­de Pflicht des Geschäfts­füh­rers (KG Ber­lin, Beschluss vom 7.7.2015, 22 W 15/15). …

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Haftung: Neues Urteil nennt konkrete GF-Pflichten

Wenn Sie Ihre eige­ne Fir­ma an die Wand fah­ren, beschränkt sich Ihre per­sön­li­che Haf­tung aus Ihrer Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit auf Geset­zes­ver­stö­ße – also z. B. das Vor­ent­hal­ten von Steu­ern oder Sozi­al­bei­trä­gen. Für den Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung an der GmbH (Fremd-Geschäf­te­füh­rer) ist die Sache kom­pli­zier­ter. Sie ver­wal­ten frem­des Ver­mö­gen und soll­ten sich dar­auf ein­rich­ten, dass dane­ben auch die Gesell­schaf­ter selbst bei einem Ver­mö­gens­ver­lust gezielt nach Feh­ler suchen – nach Ihren Fehlern. … 

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GmbH-Recht: Geschäftsführer muss unzulässige Zahlungen erstatten

Ver­an­lasst der Geschäfts­füh­rer einer Kom­ple­men­tär-GmbH unzu­läs­si­ge Aus­zah­lun­gen aus dem Ver­mö­gen der KG an die Gesell­schaf­ter der Kom­ple­men­tär-GmbH haf­tet er …