Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat in 2016 weniger Unternehmen wegen Verstößen gegen die Mindestlohn- und andere Vorschriften kontrolliert aber insgesamt höhere Geldbußen festgesetzt. Die Zahl der von der FKS geprüften Arbeitgeber ging von 43.637 im Jahre 2015 auf 40.374 zurück (- 7,5 %). Stark rückläufig war die Zahl der geprüften Unternehmen im Baugewerbe von 16.681 auf 13.473 (- 19,5 %). Auch im Gaststätten-/Beherbergungsgewerbe war die Zahl rückläufig, von 7.287 auf 6.030 in 2016 (- 17,5 %). Insgesamt leitete die FKS 2016 126.315 Ermittlungsverfahren ein, 1.651 wegen Verstoß gegen die Mindestlohnvorschriften, 1.782 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 113 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze. Insgesamt 122.769 Fälle betrafen Leistungsmissbrauch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, unerlaubte Ausländerbeschäftigung oder Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Die Summe der Geldbußen stieg von 43,4 Mio. EUR auf 48,7 Millionen EUR in 2016.
Pressekonferenz: offizielle Vorstellung der Jahreszahlen 2016