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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 27/2018

Poli­tik für klei­ne­re Unter­neh­men: Die Zeit nach Mer­kel ist schon da + Orga­ni­sa­ti­ons­ver­schul­den: Was Geschäfts­füh­rer aus dem Fall „Stad­ler“ ler­nen + Digi­ta­les: Der neue Groß­han­del – vom Lager­haus zur Platt­form + GmbH-Finan­zen: Unzu­läs­si­ge Ver­ein­ba­run­gen für Cash-Pool-Finan­zie­run­gen + GmbH/Steuer: NEU Ach­tung – Tank­gut­schei­ne und Lohn­steu­er + Son­der­fall: Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) bei einer Ver­schmel­zung + Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Ver­trags­ab­schluss ohne Zustim­mung der Gesell­schaf­ter + Wirt­schafts­po­li­tik: Noch mehr Datenschutz-Bürokratie

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Volkelt-Briefe

GmbH/Steuer: NEU Achtung – Tankgutscheine und Lohnsteuer

Über­las­sen Sie Ihren Mit­ar­bei­tern (lohn­steu­er­frei) Tank­gut­schei­ne (hier: monat­lich bis 44 EUR) müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass die Gut­schei­ne „Monat für Monat” aus­ge­ge­ben wer­den – und nicht gleich für das gan­ze Jahr – auch dann, wenn Sie aus­drück­lich ver­ein­ba­ren, dass der Mit­ar­bei­ter monat­lich nur einen Gut­schein ein­lö­sen darf (FG Sach­sen, Urteil v. 9.1.2018, 3 K 511/17, rechts­kräf­tig).

Das klingt nicht nur nach mehr Büro­kra­tie – das bringt wie­der ein­mal mehr Büro­kra­tie. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie nach die­sem Urteil nur, wenn Sie 1.) die Gut­schei­ne tat­säch­lich nur monat­lich aus­ge­ben und wenn 2.) sicher­ge­stellt ist, dass die Ver­bu­chung der Tank-Rech­nung sich damit deckt und ledig­lich monat­lich vor­ge­nom­men wird. Das geht ein­fa­cher – hier soll­te das BMF gele­gent­lich nachbessern.

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Volkelt-Brief 40/2012

The­men heu­te: Streit um den Fir­men­wa­gen – wenn einer der Geschäfts­füh­rer „prot­zen” muss + Stil­le Betei­li­gung: münd­li­che Zusa­gen sind wert­los + Steu­er: Finanz­amt darf Geschäfts­füh­rer nicht län­ger „fik­tiv“ besteu­ern + Inter­net: Arbeit­neh­mer darf sich auf Face­book nur beschränkt aus­to­ben + Steu­er-TIPP: Schen­kung besei­tigt Grund­er­werb­steu­er­pflicht + Pen­si­ons­zu­sa­ge: Finanz­amt muss 75 % – Gren­ze kor­rekt berechnen

 

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Pensionszusage: Finanzamt muss 75 % – Grenze korrekt berechnen

Die steu­er­li­che Höchst­gren­ze für die Berech­nung der Pen­si­ons­rück­stel­lung liegt bei 75 % der Aktiv­be­zü­ge. Nicht zuläs­sig ist es, …