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Volkelt-Briefe

BUV: Corona-Ausfall-Ersatz kommt vor den BGH

 

Zunächst: Ein wei­te­res ableh­nen­des Urteil zur Zah­lungs­ver­pflich­tung einer BUV kommt vom Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Frank­furt. Danach gilt: „Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­run­gen müs­sen nicht für die Kos­ten des ers­ten Lock­downs in der Zeit vom 18.3.2020 bis zum 16.4.2020 auf­kom­men, da COVID-19 man­gels Lis­tung im Kata­log der Krank­hei­ten und Krank­heits­er­re­ger kein ver­si­cher­tes Risi­ko war. Ver­si­che­rer sind auch nicht ver­pflich­tet gewe­sen, einen aus­drück­lich auf einen ent­spre­chen­den Leis­tungs­aus­schluss hinzuweisen”.

Auch das OLG Olden­burg hat­te bereits in der Sache so ent­schie­den (vgl. dazu Nr. 21/2021). Danach ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich die Ver­si­che­rer dar­auf beru­fen wer­den, dass Covi­d19-ver­ur­sach­te Schlie­ßun­gen oder Unter­bre­chun­gen nicht von der Poli­ce gedeckt sind (OLG Frank­furt a. M., Beschluss v. 31.5.2021, 3 U 34/21).

ACHTUNG: Ganz aktu­ell gibt es für die Gas­tro­no­mie und Hotel­bran­che ein wich­ti­ges Urteil vom OLG Karls­ru­he. Danach ist zu prü­fen: Sind die ver­si­cher­ten Krank­hei­ten klar defi­niert? Ent­schie­den ist dage­gen: Nicht nur bei einer Ein­zel­fall­an­ord­nung auch bei einer Ver­ord­nung der Lan­des­re­gie­rung besteht Anspruch. Der BGH wird abschlie­ßend urtei­len. Das kann dau­ern. Es lohnt aber „dran­zu­blei­ben”. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (OLG Karls­ru­he, Urteil v. 30.6.2021, 12 U 4/21).

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Geschützt: Volkelt-Brief 44/2020

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Volkelt-Brief 13/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Bes­ser mit leich­tem Gepäck + Geschäfts­füh­rer-Risi­ko: Geschäf­te ohne Geneh­mi­gung + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Ein Kre­dit ist kein Zuschuss + Prak­tisch: Gut ver­si­chert? + Digi­ta­les: Die Macht der Gro­ßen  + Pflicht­ver­si­cher­te Geschäfts­füh­rer: Sie haben Anspruch auf Insol­venz- und Kurz­ar­bei­ter­geld + GmbH/Recht: Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht des Geschäfts­füh­rers + Ach­tung: Zusätz­li­ches Bera­ter­ho­no­rar für die Tan­te + Steu­er: Kei­ne Pau­schal­be­steue­rung bei Sach­zu­wen­dun­gen nur für die Füh­rungs­kräf­te +Geld: Ansprü­che des Geschäfts­füh­rers ohne Vergütungsregelung

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Betriebsunterbrechungsversicherung: So profitiert das FA

Schließt die GmbH eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ab, die auch den Aus­fall des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers deckt und für die laut Ver­si­che­rungs­po­li­ce die GmbH allei­ni­ger Bezugs­be­rech­tig­ter ist, dann darf das Finanz­amt die Ver­si­che­rungs­zah­lun­gen als Gewinn erhö­hen­de Ein­nah­me der GmbH anset­zen. Im Klartext: … 

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Volkelt-Brief 33/2015

Volkelt-NLBehör­den: Ein­spruch und Kla­ge gegen das FA loh­nen immer öfter + Finanz­amt: Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung im Visier – jetzt nach­bes­sern + GmbH-IT: Was müs­sen Sie beim Umstieg auf Win­dows 10 beach­ten + GmbH-Finan­zen: Ein­spar­po­ten­zi­al „bar­geld­lo­ses Unter­neh­men“ + Arbeits­recht: Vor Gericht müs­sen Sie kon­se­quent blei­ben + Steu­er­nach­weis: Dik­tier­ge­rät ist kein Fahr­ten­buch + Büro­kra­tie: Die neu­en Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten der Arbeits­zei­ten sind amt­lich +  BISS

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Finanzamt: Betriebsunterbrechungsversicherungen im Visier – unbedingt nachbessern

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, mit deren Leis­tungs­fä­hig­keit das Wohl der GmbH steht und fällt (Hand­werk, Frei­be­ruf­ler-GmbH), schlie­ßen in der Regel eine Berufs­un­fä­hig­keitver­si­che­rung ab. Wei­te­re Exis­tenz­si­che­rung: Die GmbH schließt eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ab. Bei (Total-) Aus­fall des Geschäfts­füh­rers über­nimmt die Ver­si­che­rung für eini­ge Zeit die Gehalts­zah­lung für den Gesellschafter-Geschäftsführer. …