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Volkelt-Briefe

Betriebsunterbrechungsversicherung: So profitiert das FA

Schließt die GmbH eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ab, die auch den Aus­fall des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers deckt und für die laut Ver­si­che­rungs­po­li­ce die GmbH allei­ni­ger Bezugs­be­rech­tig­ter ist, dann darf das Finanz­amt die Ver­si­che­rungs­zah­lun­gen als Gewinn erhö­hen­de Ein­nah­me der GmbH anset­zen. Im Klartext: …