Schlagwort: betriebliche Altersversorgung
Volkelt-Brief 47/2019
Ernstfall GF-Haftung: Die Lehren aus dem Fall „Wilke” + Planung 2020: Die Eckdaten für die „Planung im Kopf“ + Geschäftsführer-Perspektive: Mit dem Steuerprüfer im Internet unterwegs + Trends im Unternehmens-Recht: GmbH mit Immobilien – Share Deal kommt später + Digitales: Losgröße 1 statt Speed-Factory + BGH aktuell: Neuer Geschäftsführer-Status mit Minderheits-Beteiligung + BAG: Nebenbeschäftigung kein Grund für sachgrundlose Befristung + Wirtschaftspolitik: Keine Senkung der Unternehmenssteuern mit der SPD + Beratung: Rechtsanwalt muss auch Steuerberatung können + GmbH/Recht: Stimmrechtsvollmacht eines ausländischen GmbH- Gesellschafters + Mitarbeiter: Keine Entschädigung bei AGG-Missbrauch
Die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern ist seit 2018 insolvenzgeschützt. Nach einer GmbH-Insolvenz übernimmt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) in der Regel die Zahlungsverpflichtung – finanziert aus den Arbeitgeberbeiträgen (BetrAVG). Regelmäßiges Problem nach der Insolvenz für den Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung an der GmbH: Ist er Arbeitnehmer und damit auch insolvenzgeschützt oder nicht? Hierzu gibt es ein Richtung weisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Aus dem Urteil: „Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt ist, ist keine arbeitnehmerähnliche Person” (BGH, Urteil v. 1.10.2019, II ZR 386/17).
Folge und Risiko: Ist für die Geschäftsführer-Pensionszusage keine (100%ige) Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, hat der Geschäftsführer im Insolvenzfall nur Anspruch auf eine Quote. Er hat auch keinen Anspruch aus dem Betriebsrentengesetz, weil er keine „arbeitnehmerähnliche” Person ist. Das betrifft nach dem BGH-Urteil auch alle Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die zusammen mit den anderen Geschäftsführern 50 % der Anteile halten und so Beschlüsse gegen die Geschäftsführung als Ganzes verhindern können.
Übt ein Vorstandsmitglied unmittelbar nach der Beendigung seines Vorstandsdienstvertrags bis zu seiner Pensionierung in derselben Gesellschaft weitere Funktionen als Leitender Angestellter aus, kommt es nicht zu einer Unterbrechung seiner Betriebszugehörigkeit, so dass die sog. m/n‑tel-Regelung keine Anwendung findet (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Danach hätte der Geschäftsführer einen Teilanspruch gegen seinen Arbeitgeber (OLG Hamburg, Urteil v. 23.8.2019, 11 U 63/19).
Im Wettbewerb um (gute) Mitarbeiter wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer wichtiger. Viele kleinere Unternehmen haben aber bisher immer noch keine Möglichkeit, entsprechende Angebote zu machen. In der Praxis ist das ein immer mehr ins Gewicht fallender Wettbewerbsnachteil. Fakt ist allerdings, dass …
Volkelt-Brief 44/2016
US-Wahl: Das Geschäft wird schwieriger, der US-Markt abgeschotteter + Bürokratie: Neue Pflichten zur sog. nichtfinanziellen Berichterstattung + Betriebskontrollen: Mehr Rechte für Zoll- und Landesbehörden + Fremd-Geschäftsführer: Zeitwertkonto statt Pensionszusage + Strategie: Betriebliche Altersversorgung wird komplett umgebaut + Haftung: Falsche Angaben des Geschäftsführers bei einer Kapitalerhöhung + GmbH-Recht: Mit dem Berater in die Gesellschafterversammlung + BISS …
Noch in diesem Herbst wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter der Federführung von SPD-Ministerin Andrea Nahles ein neues Renten-Reform-Konzept vorlegen. Einer der Hauptpunkte wird die völlige Umgestaltung der betrieblichen Altersversorgung sein (Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetz). In Planung ist ein sog. Optionssystem, mit dem auch Gering- und Niedrig-Verdiener in die bAV einbezogen werden. Damit soll …
Volkelt-Brief 16/2015
Mitarbeiter-Führung: Anpasser oder Nicht-Anpasser – machen Sie Ihre Firma „flexibler” + GmbH-Insolvenz: Keine Auskunftspflicht über Geschäftsführer-Vermögen + Betriebliche Altersversorgung: Mehr Anreize auch für kleinere Firmen + Geschäftsführer in 2 Firmen: Falsche Gehalts-Buchung kostet Straf-Steuer + BGH-aktuell: Vermögen des GmbH-Gesellschafters ist ab sofort tabu + GmbH-Recht: In der wirtschaftlichen Krise müssen Sie im Amt bleiben + Finanzen: Steuerrückzahlungen für 2014 gibt es erst mit Verzögerungen+ BISS …
Die Neuausrichtung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt in Fahrt. Nach Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kommen jetzt auch Vorschläge von den Gewerkschaften und der Versicherungswirtschaft (vgl. Nr. 13/2015). Im Kern geht es darum, die bAV auch für die Mitarbeiter in kleineren Unternehmen attraktiver zu machen. …
Im Arbeits- und Sozialministerium von Andrea Nahles konkretisieren sich die Pläne für eine Neuordnung der Betrieblichen Altersversorgung (bAV). Zielrichtung: …