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Volkelt-Brief 13/2015

Volkelt-NLWirt­schaft und Poli­tik: Stu­di­en über die Arbeits­welt haben Hoch­kon­junk­tur – wie viel Schuld haben die Arbeit­ge­ber tat­säch­lich? + Füh­ren mit Stil: Ein paar klei­ne Tipps für den bes­se­ren Auf­tritt + GmbH-Finan­zen: Liqui­di­tät in 48 Stun­den statt in 60 Tagen BAV: Nah­les-Ren­te wird alle klei­ne­ren Fir­men zusätz­lich belas­ten + Haf­tung (1)Geschäfts­füh­rer haf­tet nur aus­nahms­wei­se für Risi­ko­ge­schäf­te + Haf­tung (2): Kon­zern-Vor­stand haf­tet  für Cash-Pool-Zah­lun­gen + Steu­er: GmbH-Immo­bi­lie zu Kos­ten­mie­te oder Ver­gleichs­mie­te? +  BISS

 

 

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Frei­burg 27. März 2015

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Stu­di­en über die Arbeits­welt haben Hoch­kon­junk­tur. Laut Ber­tel­mann-Stif­tung haben 42 % der Beschäf­tig­ten mit ste­tig stei­gen­den Anfor­de­run­gen zu kämp­fen. 33 % der befrag­ten Arbeit­neh­mer wis­sen nicht mehr, wie sie die stei­gen­den Anfor­de­run­gen bewäl­ti­gen kön­nen. 25 % der Beschäf­tig­ten legen ein zu hohes Arbeits­tem­po ein. 23 % der Beschäf­tig­ten machen kei­ne Pau­se. 20 % sto­ßen oft an die eige­ne Leis­tungs­gren­ze. 12,5 % gehen sogar arbei­ten, wenn sie krank sind. Nach einer Stu­die der DAK haben 2014 7 % (2012: 5 %) der Beschäf­tig­ten ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te ein­ge­nom­men, um für den Arbeits­platz fit zu sein. Ten­denz: wei­ter steigend.

Auf­schluss­reich ist das Fazit der Ber­tels­mann Stu­die, die im Auf­trag der Bar­mer GEK erstellt wur­de: „Stei­gen­de Ziel­vor­ga­ben im Betrieb för­dern selbst gefähr­den­des Ver­hal­ten von Arbeit­neh­mern“. Wer soll­te auch sonst Schuld dar­an haben. Aller­dings wird aus den Stu­di­en weder klar, wel­che Bran­chen den Belas­tungs-Durch­schnitt nach oben trei­ben und ob die Grö­ße des Unter­neh­mens – sprich: die Anzahl der Hier­ar­chie- bzw. Ver­wal­tungs-Ebe­nen – für die Ergeb­nis­se der Erhe­bung hat. Emp­feh­lung der Arbeits-Exper­ten: Unter­neh­mer soll­ten mit ihren Mit­ar­bei­tern öfter über die Ziel­ver­ein­ba­run­gen reden.

Dage­gen steht: Wer als Unter­neh­mer mit sei­nen Mit­arbeitern kei­ne rea­lis­ti­schen Ziel­vor­ga­ben ver­ein­bart, hat schlech­te Kar­ten, wenn er Ter­mi­ne ein­hal­ten will, die aus­ge­han­del­ten Prei­se hal­ten und kei­ne Ver­trags­stra­fen ris­kie­ren will. So wie beschrie­ben sieht es nach unse­rer Erfah­rung in der Pra­xis der meis­ten klei­nen und mit­tel­gro­ßen Betrie­be nicht aus.

Den­noch kann es nicht scha­den, wenn Sie die Befind­lich­keit Ihrer Mit­ar­bei­ter regel­mäßig im Auge behal­ten. Ach­ten Sie dar­auf, dass Ziel­ver­ein­ba­run­gen kei­ne ein­sei­ti­ge Soll-Vor­ga­be sind. Holen Sie sich regel­mä­ßig und ganz bewusst die Mei­nung des Mit­ar­bei­ters zur Ziel­vor­ga­be ein. Bie­ten Sie jeder­zeit an, dass Sie bei abseh­ba­ren Abwei­chun­gen zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten bereit­stel­len oder die Ziel­vor­ga­be in Abspra­che mit den Kun­den ändern/verlängern kön­nen. Umge­kehrt gilt: Gibt es nie Pro­ble­me mit der Ziel­er­rei­chung, geht noch etwas.

GmbH-Finanzen: Liquidität in 48 Stunden statt in 60 Tagen

Vie­le klei­ne­re Fir­men, die im B2B-Geschäft als Auf­trag­neh­mer tätig sind, müs­sen damit leben, dass sie immer län­ge­re Zah­lungs­zie­le akzep­tie­ren müs­sen. Fol­ge: Die Liqui­di­tät muss zwi­schen­fi­nan­ziert wer­den und das Aus­fall­ri­si­ko steigt, weil Rekla­ma­tio­nen und Regress­an­sprü­che bes­ser gegen Sie durch­ge­setzt wer­den kön­nen. Fol­ge ist auch, dass unter­des­sen immer mehr mit­tel­stän­di­sche Fir­men auf Fac­to­ring set­zen. In 2014 waren es nach Bran­chen­an­ga­ben bereits 3.400 Mit­tel­ständ­ler, die regel­mä­ßig über Fac­to­ring finan­zie­ren. Ins­ge­samt wur­den 2014 For­de­run­gen in der Höhe von 90 Mrd. EUR (2013: 70 Mrd. EUR) ver­kauft. Aller­dings sind Sie gut bera­ten, Vor- und Nach­tei­le des Fac­to­ring gut abzu­wä­gen. Je nach Zah­lungs­ziel, Umsatz­vo­lu­men, Rating, Boni­tät, Bran­che und Kapi­tal­markt­zins kos­tet Sie die Fac­to­ring-Finan­zie­rung zwi­schen 0,4 bis zu 2,0 des Umsat­zes. Dazu kom­men die Kos­ten für die Boni­täts­aus­kunft über Ihre Kun­den. Je nach Markt­si­tua­ti­on und Bran­che kann das bereits die kal­ku­lier­te Gewinn­mar­ge kos­ten. Des­we­gen sind eini­ge Unter­neh­men bereits dazu über­ge­gan­gen, die Fac­to­ring-Kos­ten mit zu kalkulieren.

Beson­ders inter­es­sant ist Fac­to­ring, wenn Sie kei­ne zusätz­li­chen Sicher­hei­ten mehr auf­bieten wol­len (oder kön­nen), um Ihre Liqui­di­tät über die Bank zu finan­zie­ren. Ent­schei­dend ist der Preis­ver­gleich, zumal die Preis­ge­stal­tung der meis­ten Anbie­ter nicht sehr trans­pa­rent gehal­ten ist. Preis­kom­po­nen­ten sind: Grund­ge­bühr, sog. Anlauf­kos­ten, kal­ku­la­to­ri­scher Zins, Gebühr für die Boni­täts­aus­kunft über den Rech­nungs­emp­fän­ger und even­tu­ell noch ande­re ver­steck­te Verwaltungskosten.

Fac­to­ring- (und Lea­sing-Unter­neh­men) müs­sen bei der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tun­gen offi­zi­ell gemel­det sein. Dazu müs­sen sie zahl­rei­che Anga­ben zum Unter­neh­men ein­rei­chen (Gesell­schaf­ter, Jah­res­ab­schluss, Geneh­mi­gungs­form­blatt). Las­sen Sie sich vor Auf­trags­er­tei­lung für ein Fac­to­ring-Geschäft (bzw. eine Finan­zie­rung über Lea­sing) von Ihrem Geschäfts­part­ner die ent­spre­chen­den Nach­wei­se vor­le­gen. Eine Lis­te der zuge­las­se­nen Finanz­dienst­leits­ter gibt es auf den Inter­net­sei­ten der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tun­gen (BaFin) unter: https://www.bafin.de > Such­funktion Ein­ga­be > Fac­to­ring > Daten­ban­ken / Lis­te (11)  > Lis­te der zuge­las­se­nen Finan­zie­rungs­lea­sing- und Fac­to­rin­g­in­sti­tu­te.

Führen mit Stil: Ein paar kleine Tipps für den besseren Auftritt

Nicht nur in Deutsch­land gilt Jet­te Joop als Stil-Iko­ne. Sie kennt das Geschäft der Eltern. Sie ist gelern­te Indus­trie-Desi­gne­rin und arbei­te­te u. a. für Ralph Lau­ren. 1997 grün­de­te sie die Jet­te GmbH und hat eige­ne Busi­ness-Beklei­dungs-Lini­en z. B. für Air-Ber­lin oder zuletzt für die Tele­kom ent­wi­ckelt. Sie weiß, wovon sie spricht. Jetzt hat sie im Han­dels­blatt ver­ra­ten, wor­auf es im Busi­ness ankommt. Die 5 bes­ten Tipps der Jet­te Joop für die Geschäfts­pra­xis wol­len wir Ihnen an die­ser Stel­le nicht vorenthalten:

  1. Alles, was Sie tra­gen, hat eine Bot­schaft. Die gewähl­te Klei­dung gibt Aus­kunft über Sie und ver­rät, wie Sie die jewei­li­ge geschäft­li­che oder gesell­schaft­li­che Situa­ti­on bewerten.
  2. Män­ner haben es in Sachen Klei­dung ein­fa­cher als Frau­en. Dabei gilt: Der Anzug hat schon lan­ge nicht mehr die Domi­nanz, die er ein­mal hat­te. Die Kra­wat­te macht die Ansage.
  3. Auf die Schu­he kommt es an: Bei Schu­hen gilt noch mehr als bei der ande­ren Klei­dung. Qua­li­tät – im Pro­dukt und in der Pflege.
  4. Tra­gen Sie immer nur das, was Ihrem Typ steht – das gilt für Far­ben und For­men (Schnit­te)
  5. Kor­pu­len­te­re Typen tra­gen bes­ser dunk­le Far­ben und Längsstreifen.

BAV: Nahles-Rente wird kleinere Firmen zusätzlich belasten

Im Arbeits- und Sozi­al­mi­nis­te­ri­um von Andrea Nah­les kon­kre­ti­sie­ren sich die Plä­ne für eine Neu­ord­nung der Betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung (bAV). Ziel­rich­tung: Wäh­rend bis­lang über­wie­gend Arbeit­neh­mer in grö­ße­ren Betrie­ben in den Genuss einer betrieb­lich finan­zier­ten Zusatz­ver­sor­gung kom­men, sol­len jetzt auch alle klei­ne­ren Betrie­be über Tarif­re­ge­lun­gen ein­be­zo­gen wer­den. Die Rege­lun­gen sol­len dann auch für alle nicht-tarif­ge­bun­de­nen Fir­men gel­ten. Um die Betriebs­ren­te abzu­si­chern, wird es für die Betrie­be eine zusätz­li­che Umla­ge geben. Laut Staats­se­kre­tär Jörg Asmus­sen wird es dazu aller­dings nur gering­fü­gi­ge steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Ver­bes­se­run­gen für die Lohn­be­stand­tei­le geben, die direkt in die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung ein­ge­zahlt werden.

Das klingt nicht nur nach Zusatz­be­las­tun­gen für klei­ne­re Unter­neh­men. Wird eine sol­che Rege­lung als Tarif­lö­sung ein­ge­führt, ist davon aus­zu­ge­hen, dass alle klei­ne­ren Fir­men die Umla­ge zur Insol­venz­si­che­rung z. B. an den Pen­si­ons-Siche­rungs-Ver­ein zah­len müs­sen. Und zwar unab­hän­gig davon, ob die Mit­ar­bei­ter über­haupt die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung nut­zen. Laut mit­tel­fris­ti­ger Finanz­pla­nung ist kei­ne Ent­las­tung die­ser Bei­trä­ge bei der Steu­er oder der Sozi­al­ver­si­che­rung ein­ge­plant. Fazit: Nicht unbe­trächt­li­che Zusatz­kos­ten für klei­ne­re Unter­neh­men sind jetzt schon absehbar.

Geschäftsführer haftet nur ausnahmsweise für Risikogeschäfte

Eine Geschäfts­­­füh­rer-Haf­tung für sog. Risi­ko-Geschäf­te kommt nur dann in Fra­ge, wenn das Geschäfts­mo­dell von vor­ne­her­ein zum Schei­tern ver­ur­teilt ist und wenn für deren Durch­füh­rung kei­ne Zustim­mung der Gesell­schaf­ter vor­liegt (OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014, 3 U 1544/13).

Beson­ders auf­pas­sen müs­sen meh­re­re Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die sich in einem risi­ko­be­haf­te­ten Geschäfts­feld betä­ti­gen. Hier gehen die Gerich­te davon aus, dass bei ein­ver­nehm­li­chem Han­deln der Geschäfts­lei­tung kei­ne Haf­tung für ein erfolg­lo­ses Risi­ko-Ge­­schäft gegen einen der ande­ren Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer durch­ge­setzt wer­den kann. Aus­nahme: Der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer wider­spricht aus­drück­lich, weist auf die Risi­ken hin und ver­leiht sei­ner Ver­wei­ge­rung Nach­druck, indem er eine Amts­nie­der­le­gung androht oder durch­führt. Nur für die­sen Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer besteht dann Aus­sicht auf Scha­dens­er­satz wegen eines Vermögensschadens.

Haftung: Konzern-Vorstand haftet  für Cash-Pool-Zahlungen

Ist die Kon­zern-Mut­ter­ge­sell­schaft insol­vent und unter­lässt der Kon­zern-Vor­­­stand eine recht­zei­ti­ge Insol­venz­an­mel­dung dann haf­tet er gegen­über den Tochter­gesell­schaften, die wei­ter in den Cash-Pool ein­zah­len, dafür aber kei­ne wert­hal­ti­gen Erstat­tungs­ansprüche mehr erhal­ten (OLG Düs­sel­dorf, Urteil vom 20.12.2014, I‑17 U 51/12, Quel­le: GmbH-Rund­schau 2015, Sei­te 303 ff.).

Damit ist das sog. Bab­cock Borsig – Ver­fah­ren rechts­kräf­tig und end­gül­tig ent­schie­den. Der Ver­stoß gegen die Insol­venz­an­trags­pflicht hat auch Haf­tungs­wir­kung gegen­über den so in Mit­lei­den­schaft gezo­ge­nen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten. Der Vor­stand haf­tet auch für deren Scha­den und Scha­dens­fol­gen (Anschluss­in­sol­venz) – und zwar mit sei­nem pri­va­ten Vermögen.

Steuer: GmbH-Immobilie zu Kostenmiete oder Vergleichsmiete?

Der Bundes­finanzhof (BFH) wird in letz­ter Instanz dar­über ent­schei­den, ob der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer für die von sei­ner GmbH auf­wän­dig reno­vier­ten Immo­bi­lie (hier: Ein­fa­mi­li­en­haus) statt der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te die Kos­ten­mie­te zah­len muss (Vor­in­stanz FG Köln, Urteil vom 22.1.2015, 10 K 3204/12).

Hält der BFH die kor­rekt kal­ku­lier­te Kos­ten­mie­te für „ange­mes­sen“, muss der Gesell­schaf­ter-Ge­­schäfts­­­füh­rer die Dif­fe­renz zur orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung nach­träg­lich ver­steu­ern. Wir hal­ten Sie dazu auf dem Laufenden

 

Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Lothar Volkelt

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