Wirtschaft und Politik: Studien über die Arbeitswelt haben Hochkonjunktur – wie viel Schuld haben die Arbeitgeber tatsächlich? + Führen mit Stil: Ein paar kleine Tipps für den besseren Auftritt + GmbH-Finanzen: Liquidität in 48 Stunden statt in 60 Tagen + BAV: Nahles-Rente wird alle kleineren Firmen zusätzlich belasten + Haftung (1)Geschäftsführer haftet nur ausnahmsweise für Risikogeschäfte + Haftung (2): Konzern-Vorstand haftet für Cash-Pool-Zahlungen + Steuer: GmbH-Immobilie zu Kostenmiete oder Vergleichsmiete? + BISS …
Der Volkelt-Brief 13/2015 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg 27. März 2015
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
Studien über die Arbeitswelt haben Hochkonjunktur. Laut Bertelmann-Stiftung haben 42 % der Beschäftigten mit stetig steigenden Anforderungen zu kämpfen. 33 % der befragten Arbeitnehmer wissen nicht mehr, wie sie die steigenden Anforderungen bewältigen können. 25 % der Beschäftigten legen ein zu hohes Arbeitstempo ein. 23 % der Beschäftigten machen keine Pause. 20 % stoßen oft an die eigene Leistungsgrenze. 12,5 % gehen sogar arbeiten, wenn sie krank sind. Nach einer Studie der DAK haben 2014 7 % (2012: 5 %) der Beschäftigten verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen, um für den Arbeitsplatz fit zu sein. Tendenz: weiter steigend.
Aufschlussreich ist das Fazit der Bertelsmann Studie, die im Auftrag der Barmer GEK erstellt wurde: „Steigende Zielvorgaben im Betrieb fördern selbst gefährdendes Verhalten von Arbeitnehmern“. Wer sollte auch sonst Schuld daran haben. Allerdings wird aus den Studien weder klar, welche Branchen den Belastungs-Durchschnitt nach oben treiben und ob die Größe des Unternehmens – sprich: die Anzahl der Hierarchie- bzw. Verwaltungs-Ebenen – für die Ergebnisse der Erhebung hat. Empfehlung der Arbeits-Experten: Unternehmer sollten mit ihren Mitarbeitern öfter über die Zielvereinbarungen reden.
Dagegen steht: Wer als Unternehmer mit seinen Mitarbeitern keine realistischen Zielvorgaben vereinbart, hat schlechte Karten, wenn er Termine einhalten will, die ausgehandelten Preise halten und keine Vertragsstrafen riskieren will. So wie beschrieben sieht es nach unserer Erfahrung in der Praxis der meisten kleinen und mittelgroßen Betriebe nicht aus.
GmbH-Finanzen: Liquidität in 48 Stunden statt in 60 Tagen
Viele kleinere Firmen, die im B2B-Geschäft als Auftragnehmer tätig sind, müssen damit leben, dass sie immer längere Zahlungsziele akzeptieren müssen. Folge: Die Liquidität muss zwischenfinanziert werden und das Ausfallrisiko steigt, weil Reklamationen und Regressansprüche besser gegen Sie durchgesetzt werden können. Folge ist auch, dass unterdessen immer mehr mittelständische Firmen auf Factoring setzen. In 2014 waren es nach Branchenangaben bereits 3.400 Mittelständler, die regelmäßig über Factoring finanzieren. Insgesamt wurden 2014 Forderungen in der Höhe von 90 Mrd. EUR (2013: 70 Mrd. EUR) verkauft. Allerdings sind Sie gut beraten, Vor- und Nachteile des Factoring gut abzuwägen. Je nach Zahlungsziel, Umsatzvolumen, Rating, Bonität, Branche und Kapitalmarktzins kostet Sie die Factoring-Finanzierung zwischen 0,4 bis zu 2,0 des Umsatzes. Dazu kommen die Kosten für die Bonitätsauskunft über Ihre Kunden. Je nach Marktsituation und Branche kann das bereits die kalkulierte Gewinnmarge kosten. Deswegen sind einige Unternehmen bereits dazu übergegangen, die Factoring-Kosten mit zu kalkulieren.
Besonders interessant ist Factoring, wenn Sie keine zusätzlichen Sicherheiten mehr aufbieten wollen (oder können), um Ihre Liquidität über die Bank zu finanzieren. Entscheidend ist der Preisvergleich, zumal die Preisgestaltung der meisten Anbieter nicht sehr transparent gehalten ist. Preiskomponenten sind: Grundgebühr, sog. Anlaufkosten, kalkulatorischer Zins, Gebühr für die Bonitätsauskunft über den Rechnungsempfänger und eventuell noch andere versteckte Verwaltungskosten.
Führen mit Stil: Ein paar kleine Tipps für den besseren Auftritt
Nicht nur in Deutschland gilt Jette Joop als Stil-Ikone. Sie kennt das Geschäft der Eltern. Sie ist gelernte Industrie-Designerin und arbeitete u. a. für Ralph Lauren. 1997 gründete sie die Jette GmbH und hat eigene Business-Bekleidungs-Linien z. B. für Air-Berlin oder zuletzt für die Telekom entwickelt. Sie weiß, wovon sie spricht. Jetzt hat sie im Handelsblatt verraten, worauf es im Business ankommt. Die 5 besten Tipps der Jette Joop für die Geschäftspraxis wollen wir Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten:
- Alles, was Sie tragen, hat eine Botschaft. Die gewählte Kleidung gibt Auskunft über Sie und verrät, wie Sie die jeweilige geschäftliche oder gesellschaftliche Situation bewerten.
- Männer haben es in Sachen Kleidung einfacher als Frauen. Dabei gilt: Der Anzug hat schon lange nicht mehr die Dominanz, die er einmal hatte. Die Krawatte macht die Ansage.
- Auf die Schuhe kommt es an: Bei Schuhen gilt noch mehr als bei der anderen Kleidung. Qualität – im Produkt und in der Pflege.
- Tragen Sie immer nur das, was Ihrem Typ steht – das gilt für Farben und Formen (Schnitte)
- Korpulentere Typen tragen besser dunkle Farben und Längsstreifen.
BAV: Nahles-Rente wird kleinere Firmen zusätzlich belasten
Im Arbeits- und Sozialministerium von Andrea Nahles konkretisieren sich die Pläne für eine Neuordnung der Betrieblichen Altersversorgung (bAV). Zielrichtung: Während bislang überwiegend Arbeitnehmer in größeren Betrieben in den Genuss einer betrieblich finanzierten Zusatzversorgung kommen, sollen jetzt auch alle kleineren Betriebe über Tarifregelungen einbezogen werden. Die Regelungen sollen dann auch für alle nicht-tarifgebundenen Firmen gelten. Um die Betriebsrente abzusichern, wird es für die Betriebe eine zusätzliche Umlage geben. Laut Staatssekretär Jörg Asmussen wird es dazu allerdings nur geringfügige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verbesserungen für die Lohnbestandteile geben, die direkt in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden.
Geschäftsführer haftet nur ausnahmsweise für Risikogeschäfte
Eine Geschäftsführer-Haftung für sog. Risiko-Geschäfte kommt nur dann in Frage, wenn das Geschäftsmodell von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist und wenn für deren Durchführung keine Zustimmung der Gesellschafter vorliegt (OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014, 3 U 1544/13).
Haftung: Konzern-Vorstand haftet für Cash-Pool-Zahlungen
Ist die Konzern-Muttergesellschaft insolvent und unterlässt der Konzern-Vorstand eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung dann haftet er gegenüber den Tochtergesellschaften, die weiter in den Cash-Pool einzahlen, dafür aber keine werthaltigen Erstattungsansprüche mehr erhalten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2014, I‑17 U 51/12, Quelle: GmbH-Rundschau 2015, Seite 303 ff.).
Steuer: GmbH-Immobilie zu Kostenmiete oder Vergleichsmiete?
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird in letzter Instanz darüber entscheiden, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer für die von seiner GmbH aufwändig renovierten Immobilie (hier: Einfamilienhaus) statt der ortsüblichen Vergleichsmiete die Kostenmiete zahlen muss (Vorinstanz FG Köln, Urteil vom 22.1.2015, 10 K 3204/12).
Mit besten Grüßen Ihr