Schlagwort: AGG
Volkelt-Brief 27/2019
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neues BGH-Urteil zum „Abschluss auf Zeit” + Anti-Krisen-Strategie: Neues Kapital, runter mit den Lohnkosten + Digitales: So nutzen Sie die Plattformen der Großen für Ihr Exportgeschäft + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Juli 2019 + Geschäftsführer privat: Urteils-Chaos um „Handy-Anfassen” im Auto + Geschäftsführer privat: Firmenwagen weiter ohne Tempolimit + Warnung: Falsche E‑Mails vom Bundesfinanzhof + GF/Recht: Haftung des Geschäftsführers bei „Griff in die Kasse” + GmbH/Steuern: Neue Vorschriften zum Umgang mit (elektronischen) Belegen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Durchaus üblich ist es, mit dem Geschäftsführer einen befristeten Anstellungsvertrag mit Verlängerungsoption abzuschließen. Z. B. auf 3 oder 5 Jahre – wie es in vielen Konzernen für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften gehandhabt wird. Erreicht der Geschäftsführer in dieser Zeit die vereinbarten Ziele, steht einer Vertragsverlängerung in der Regel nichts im Wege. Wird der Vertrag nicht verlängert, endet das Anstellungsverhältnis. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Anders liegt der Fall, wenn …
Volkelt-Brief 18/2019
AGG/Geschäftsführer-Job: Achtung bei der Stellenausschreibung + Balanced scorecard: Taugt auch für kleinere Unternehmen + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (III) + Bagatellvergehen: Auch Geschäftsführer können stolpern + Geschäftsführer privat: Erbschaft nur nach regelmäßigem Besuch + Bürokratie: Gesetze sollen verständlicher werden +GmbH-Finanzen: Besseres Bonitäts-Scoring mit der digitalen Kreditmappe +GmbH/Finanzen: Einzelhandel kämpft mit steigenden Mieten
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 09/2019
Geschäftsführer-Job: Vom 12-Stunden Tag, Dauerbelastung und lerbenslangem Lernen + GmbH/Betriebsrat: Mit neuen Arbeitsgesetzen werden die Karten neu gemischt + Digitales: TV versus Streaming-Dienste – neue Marketingformen auf dem Vormarsch + GmbH/IT-Sicherheit: CEO-Betrugs-Masche erobert jetzt auch kleinere Unternehmen + Bürokratie: Steuerquote in Deutschland auf Höchststand + GmbH/Firmenwagen: Noch mehr Vorteile für Elektro-Fahrzeuge + GmbH/Recht: Vorsicht bei satzungsdurchbrechenden Beschlüssen + ACHTUNG: Finanzbehörden verlangen Strafsteuern für Google-Adword-Werbung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 15/2018
- Geschäftsführung: Was an der Bürokratie am meisten nervt + Konflikte in der GmbH: Vorbeugen und es besser machen (I) + Frau gesucht: Was tun, damit Sie nicht gegen das AGG verstoßen? + Digitales: DSGVO – Checkliste für den Geschäftsführer + Kleingedrucktes: Sie trennen sich per Aufhebungsvertrag von Ihrer GmbH + BGH aktuell: Haftstrafe gegen den Geschäftsführer einer kommunalen GmbH + Geschäftsführer privat: Keine Erleichterungen für die private ESt-Erklärung + Fußball-WM: Ankündigung einer Krankheit als Kündigungsgrund
BISS … die Wirtschaft-Satire
Ausnahmeweise – und zwar dann, wenn in Ihrem Betrieb überwiegend Männer beschäftigt sind und Sie mehr Ausgeglichenheit schaffen wollen – dürfen Sie das bereits in der Stellenausschreibung so formulieren – ohne gleich befürchten müssen, wegen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgemahnt zu werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hielt die Formulierung „Frauen an die Macht” in der Stellenanzeige für zulässig (Urteil v. 18.5.2017, 7 Sa 913/16).
Wichtig: …
Volkelt-Brief 38/2017
Geschäftsführer und die lieben Behörden: 11 Jahre „AGG” – auch für viele Kollegen ein Spiel mit einigen Unbekannten und mit hohem finanziellen Risiko + Gewusst wie: Anwaltliche Beratung schützt Geschäftsführer vor Pflichtverletzung + GmbH-GmbH-Steuern: „Schachtelstrafe“ nicht zu beanstanden + Mitarbeiter: Wie Sie Konkurrenz-Tätigkeiten richtig unterbinden
BISS … die Wirtschaft-Satire
Seit dem August 2006 – also vor 11 Jahren – ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geltendes Recht. Bis heute macht es in der Praxis Probleme. Für einigen Wirbel sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für Geschäftsführer. Im entschiedenen Fall ging es um die Weiterbeschäftigung des medizinischen Geschäftsführers einer Klinik-GmbH, der mit einem zeitlich befristeten Dienstvertrag angestellt war (BGH mit Urteil vom 23.4.2012, II ZR 163/10). Weil nicht er sondern ein jüngerer Kollege eingestellt wurde, klagte er auf Verstoß gegen dass AGG und Zahlung einer Entschädigung und bekam Recht.
Achtung: Diese BGH-Entscheidung hat zwar immer noch grundsätzliche Bedeutung. Dennoch handelt es sich um eine sog. Einzelfallentscheidung. Die Rechtsgrundsätze (Anspruch auf Entschädigung) gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Jeder Einzelfall kann vor Gericht anders ausgehen. Als Geschäftsführer sind Sie nicht gut beraten, wenn Sie sich einfach auf die Anwendbarkeit des AGG verlassen und ggf. auf eine Entschädigung pokern wollen. Was müssen Sie dazu in der Geschäftsführungs-Praxis beachten? …