Verkaufen die zwei Gesellschafter ihre Beteiligungen an der im Privatvermögen gehaltenen GmbH an eine ebenfalls von ihnen gehaltene GmbH, handelt es sich um einen steuerschädlichen Beteiligungserwerb. Ein vorhandener gewerbesteuerlicher Verlust geht damit verloren (FG Düsseldorf, Beschluss v. 15.10.2018, 12 V 1531/18 A, Beschwerde ist zugelassen).
Schlagwort: § 8c KStG
Volkelt-Brief 49/2016
Wirtschaftspolitik: Der Wettbewerb um bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen ist eröffnet + Verlustverrechnung: Bessere Möglichkeiten für Startups und Gründer + Großhandel-GmbHs: Neue Vergleichszahlen für die Geschäftsführer-Gehälter + GmbH-Ziele 2017: Wie halten Sie es mit der Frauenquote + Pflichtveröffentlichung: Behörde darf Druck machen + Geld/Finanzen: Nicht nachrüstbare Kassen müssen raus + BISS …
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften verabschiedet und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Unterdessen …
Volkelt-Brief 11/2015
Führungsaufgabe: Reden ist Gold – über Unternehmensziele, Visionen und Strategisches + Pflichtveröffentlichung: Monopolpreise sind Abzocke + Anstellung auf Probe: Schlechte Karten für den Interims-Geschäftsführer + Wirtschaft und Politik: Mindestlohn-Protest wird zur Anti-Bürokratie-Bewegung + Verlust-Verrechnung: Konzernklausel wird weiter gefasst + GmbH-Bilanzrecht: Verstöße blocken Feststellung des Jahresabschlusses + Geschäftsführer privat: Scheidungen werden teurer + BISS …
Das BMF hat jetzt einen Vorschlag zur Neuregelung der Verlustverrechnung nach dem Verkauf und der Übertragung von GmbH-Anteilen vorgelegt (§ 8c KStG) (vgl. Nr. 18/2014). Jetzt liegen die ersten Experten-Aussagen zu dem neuen Entwurf vor. Übereinstimmender Tenor: „Die Finanzverwaltung versucht in dem Entwurf alle ausstehenden Fragen zu ihren Gunsten zu lösen”. Und: „Es findet eine Verlustvernichtungs-Maximierung statt”. Haupt-Kritikpunkte sind die Konzernklausel und die Regelung für die Übertragung mit Stillen Reserven.