Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – beim Zoll angesiedelte Behörde zur Überprüfung und Kontrolle der Arbeits- und Sozialgesetze – wird kräftig aufgestockt und erhält zusätzliche Kompetenzen. In den nächsten Jahren soll die Behörde mit rund 7.500 um 3.500 auf ca. 11.000 Prüfer ausgebaut werden. Für Unternehmen von Interesse: Geplant sind strengere Kontrollen vor allem in Sachen Schwarzarbeit und Mindestlohn (Quelle: Gesetz gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug sowie gegen Kindergeldmissbrauch).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag eine Erleichterung für kleinere Unternehmen beschlossen. Danach müssen Unternehmen mit bis zu 20 Arbeitnehmern (bisher: 10) in Zukunft keinen Datenschutzbeauftragten mehr bestellen. Damit entfällt für rund 90 % aller Handwerks-Betriebe ein nicht unbeträchtlicher bürokratischer Aufwand – bisher muss der Datenschutzbeauftragte über alle IT-internen Änderungen informiert werden und z. T. solchen Maßnahmen ausdrücklich zustimmen.
Scheidet der Geschäftsführer aus der GmbH aus und ist die Ermittlung der Höhe seiner Abfindung strittig, dann hat er einen Auskunftsanspruch gegen die GmbH – auch dann, wenn er zuvor in seiner Eigenschaft als aktiver Geschäftsführer die Möglichkeit hatte, sämtliche Unterlagen der GmbH einzusehen (OLG Köln, Beschluss v. 4.10.2017, 18 U 103/16).
Die Steuererleichterung (0,5%-Methode zur Ermittlung der Lohnsteuer für die Privatnutzung durch den Geschäftsführer) für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge zeigt bislang wenig Wirkung. Viele Unternehmen zögern beim Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität. Der Automobil-Experte Ferdinand Dudenhöffer ermittelte für die ersten 4 Monate des Jahres insgesamt 9.961 Anschaffungen und damit einen Elektroanteil unter den Firmenwagen von gerade einmal 3,5 %. Spitzenreiter bei den E‑Fahrzeugen ist das Tesla Model 3 mit einem Marktanteil von 12 %. Die deutschen Autobauer spielen in diesem Segment keine Rolle – auch nicht bei den Hybrid-Modellen.
Durchaus üblich ist es, mit dem Geschäftsführer einen befristeten Anstellungsvertrag mit Verlängerungsoption abzuschließen. Z. B. auf 3 oder 5 Jahre – wie es in vielen Konzernen für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften gehandhabt wird. Erreicht der Geschäftsführer in dieser Zeit die vereinbarten Ziele, steht einer Vertragsverlängerung in der Regel nichts im Wege. Wird der Vertrag nicht verlängert, endet das Anstellungsverhältnis. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Anders liegt der Fall, wenn …
Die Zeichen der Zeit stehen auf Rezession. Noch sorgt die stabile Binnennachfrage und die robuste Baukonjunktur im Inland dafür, dass die Lage in vielen Branchen immer noch besser ist als die Stimmung. Dennoch: Auch immer mehr kleinere Unternehmen stellen sich auf eine Krise ein. Wir weisen an dieser Stelle auf die Möglichkeiten einer vorausschauenden Unternehmensführung hin, damit Sie als verantwortlicher Geschäftsführer frühzeitig die Weichen stellen können. Heute zwei Maßnahmen, die für kleinere Unternehmen zur Überbrückung einer Krise geeignet sind:
Maßnahmen der Gesellschafter in der GmbH-Krise: …
Die Digitalisierung kennt keine Grenzen. Viele – insbesondere kleinere – Unternehmen scheuen den Gang über die (EU) Grenzen, weil es zu aufwändig ist, einen zusätzlichen Vertrieb aufzubauen oder einzubinden, oder weil der bürokratische Aufwand für das Auslandsgeschäft einfach zu hoch ist. Hier gibt es unterdessen viele digitale Helfer, die den Schritt über die Grenzen wesentlich erleichtern.
Der Einstieg: …
Entgegen anderer Entscheide von Oberlandesgerichten (z. B. OLG Brandenburg) hatte das OLG Oldenburg in einigen Urteilen entschieden, dass das „bloße in der Hand halten eines Handys während der Fahrt” eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Jetzt hat das OLG Oldenburg diese Entscheidung aufgehoben und entschieden, dass das „bloße in der Hand halten eines Handys währen der Fahrt” doch keine Ordnungswidrigkeit ist (OLG Oldenburg, Beschluss v. 17.4.2019, 2 Ss (OWi) 102/19).
Die Großen der Branchen nutzen die Zeichen der Zeit konsequent: Hier wird um- und Personal abgebaut. Neue Geschäftsfelder werden erschlossen und Verlustbringer liquidiert. Auch viele Mittelständler setzen auf Um- und Aufbruch. In vielen Chefetagen hat die Planung für die Zeit nach der Rezession bereits begonnen. …
Die Bundesregierung hält ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen weder im Hinblick auf den Klimaschutz noch als Beitrag zur Senkung der Verkehrstoten für sinnvoll. Für Verkehrs-Staatssekretär Bilger ist das generelle Tempolimit „eher eine Lösung aus der Vergangenheit”. Dank der Telematik sei es schon jetzt, aber erst recht in der Zukunft, möglich, die Verkehrsflüsse der Wetterlage und der Verkehrslage entsprechend zu lenken und dazu nötige Geschwindigkeitsanpassungen vorzunehmen (Petitionsausschuss).