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Entwarnung: Kleinere Firmen brauchen keinen Datenschutzbeauftragten

Mit den Stim­men der Gro­ßen Koali­ti­on hat der Bun­des­tag eine Erleich­te­rung für klei­ne­re Unter­neh­men beschlos­sen. Danach müs­sen Unter­neh­men mit bis zu 20 Arbeit­neh­mern (bis­her: 10) in Zukunft kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten mehr bestel­len. Damit ent­fällt für rund 90 % aller Hand­werks-Betrie­be ein nicht unbe­trächt­li­cher büro­kra­ti­scher Auf­wand – bis­her muss der Daten­schutz­be­auf­trag­te über alle IT-inter­nen Ände­run­gen infor­miert wer­den und z. T. sol­chen Maß­nah­men aus­drück­lich zustimmen.

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