Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) sind die üblichen Kartellverfahren und deren Bestätigung durch das Gericht der Europäischen Union (EuG) nicht zu beanstanden. Im Verfahren …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Hochgerechnet zahlen die UGs, GmbHs und AGs rund 300 Mio. € für die Bereitstellung der veröffentlichungspflichtigen Unterlagen, …
gleich zum Jahresbeginn müssen Sie sich auf die neue Praxis der Finanzverwaltung in Sachen gemischte Geschäftsreisen einstellen. Bei privaten Reisen, auf denen Sie auch geschäftliche Termine wahrnehmen, schauen die Finanzbehörden 2012 ganz genau hin. Konkret: …
Das Finanzamt verlangt einen „objektiven Maßstab“, nach dem Privates und Geschäftliches der Reise aufgeteilt werden (> BMF-Vorschriften). Es gibt allerdings keine klaren Vorgaben dazu, was die Behörden unter einem objektiven Aufteilungsmaßstab verstehen. Beispiel: die anteilige Zeit als Aufteilungsmaßstab. Findet während eines einwöchigen Aufenthalts eine halbtägige betriebliche Veranstaltung statt, dann sind 1/14 der Kosten als betrieblich veranlasst und als Betriebsausgaben abzugsfähig. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass die Finanzämter dafür konkrete Belege sehen wollen. Sie müssen also – z. B. anhand der Einladung oder der Veranstaltungsunterlagen – die tatsächliche Dauer nachweisen können.
Für die Praxis: Schwierig ist das, wenn Sie einen Geschäftspartner im informellen Umfeld treffen und Sie dafür Belege vorlegen sollen. In diesem Fall sollten Sie lückenlos dokumentieren: Vormerkung Terminkalender, voraussichtliche Dauer, Treffpunkt (Hotel, Restaurant), Belege über reservierte oder angemietete Räume (!), eMail-Protokoll mit Zeitangaben.
Gesellschafter-Geschäftsführer, die in 2012 privat eine Immobilie anschaffen wollen, dafür aber nicht dauerhaft ihr Gehalt erhöhen wollen, können die Finanzierung aus einer Vorauszahlung auf die nächste Gewinn-Tantieme verbessern. Vorsicht: …
Am 12.1.2012 startet die Bewerbungsrunde für die neuen Internet-Adressen. Neben den bisher üblichen Bezeichnungen wie de, com, org, eu wird es dann auch möglich sein, z. B. die Firmenbezeichnung oder andere Begrifflichkeiten als Internet-Adresse zu wählen. Beispiele: www.auto.vw und www.maschinen.bosch oder www.brotaufstrich.nutella oder www.golf. Ab 1.1.2013 solle es laut Internet-Behörde ICANN möglich sein, mit den neuen Domains im Internet erreichbar zu sein.
Für die Praxis: Die Behörde lässt sich die Vergabe der neuen Domains „versilbern“ – d. h. zum Start sind extrem hohe Gebühren fällig. Eine Registrierung lohnt also nur für größere Unternehmen oder bekannte Marken, die unbedingt geschützt werden müssen. Zu den konkreten Bedingungen lesen Sie unter Die Information für den Volkelt-Brief Nr. 26/2011. Kostengünstiger und damit interessant für kleinere Unternehmen …
Äußert sich einer der Gesellschafter des Unternehmens kritisch in der Öffentlichkeit über die Geschäftspolitik des Unternehmens, kann das Auswirklungen auf sein Auskunfts- und Einsichtsrecht haben. Begründung: …
Geschäftsführer, die erst seit kurzem im Amt sind, sollten unbedingt noch vor dem Jahresende prüfen, ob Sie bereits die Voraussetzungen für die Erteilung einer Pensionszusage erfüllen. Die Pensionszusage der GmbH an ihren Geschäftsführer ist für kleinere und mittelgroße GmbH immer noch eine der besten Möglichkeiten, die Steuerbemessungsgrundlage der GmbH dauerhaft zu mindern. Der Vorteil: Die Pensionsrückstellung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn mindernd aus. Voraussetzung: …
Neben der Finanz- und Bankenkrise und den eingetrübten Konjunkturaussichten für 2012 gibt es noch ganz andere Themen, die für nicht wenige Unternehmer eine existenzielle Bedrohung sind. Und zwar insbesondere für kleinere Unternehmen, die sich professionelle Rechtsberatung und lange Prozesse nicht leisten können. Sogar TV-Entertainer Hape Kerkeling hat jetzt in seinem Jahresrückblick 2011 die höchst umstrittene Praxis der Verprobung durch die Finanzbehörden angeprangert und damit erstmals einer breiten Öffentlichkeit Methoden der Finanzbehörden aufgezeigt, die sonst nur im Stillen ausgetragen werden. Der Steuerbürger ist ansonsten ohne öffentliche Kontrolle den Unterstellungen der übermächtigen Finanz-Bürokratie ausgesetzt.
Im vorgeführten Fall geht es um einen kleineren Gastronomiebetrieb, dem das Finanzamt unterstellt, dass die verkauften Schnitzel statt der angegebenen 250 Gramm nur mit 180 Gramm zu veranschlagen sind. Folge: Die verkaufte Menge und die Umsätze werden nach oben „geschätzt“. Und zwar hier ganz konkret um insgesamt 38.000 €, was das finanzielle Ende des betroffenen Gewerbetreibenden bedeutet. Um was geht es und was können Sie dagegen tun? …
Ob innerbetriebliche Verrechnungen, Schachtelbeteiligungen zwischen verbundenen Unternehmen oder Aus-landsbeziehungen in Konzerngesellschaften: Die meisten Geschäftsführer sind bei solchen „steuerlichen Konstrukten“ auf die Beratung von Steuer-Experten angewiesen. Eine tatsächliche eigene Beurteilung solcher steuerlichen Sachverhalte durch den Geschäftsführer ist nicht oder nur schwierig möglich. Geht dem Finanz-amt bei Steuergestaltungen Geld verloren und zeigt sich im Nachhinein, dass die gewählte Steuer-Gestaltung unzulässig war, halten sich die Finanzbehörden im Zweifel an den Geschäftsführer – bis hin ins Privatvermögen, wenn die Firma die Steuernachzahlung nicht mehr aufbringen kann. Jedenfalls war das bisher so und der Geschäftsführer musste eine eventuelle Falschberatung in einem gesonderten Verfahren nachweisen und durchsetzen. Das aber ist aufwändig und in der Praxis kaum durchzusetzen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof jetzt ein wichtiges Urteil gefällt, das Ihre Rechte als Geschäftsführers deutlich stärkt. …