in schöner Regelmäßigkeit berichten wir an dieser Stelle zum „Werbungskostenabzug für Feierlichkeiten anlässlich des Geburtstages (oder eines Jubiläums) des (Gesellschafter-) Geschäftsführers“. Fakt ist, dass Steuer-Sachbearbeiter diesen Posten gerne und ganz genau unter die Lupe nehmen. Fakt ist auch, dass unterschiedliche Auffassungen des Steuerberaters und des Finanzamts zur Sache regelmäßig die Finanzgerichte beschäftigen (vgl. Nr. 37/2016).…
Kategorie: Volkelt-Briefe
Einen für auch andere interessanten Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. Dabei ging es um eine Erbschaft, die einer GmbH überlassen wurde – und zwar für den Fall einer Pflege-GmbH. Hier hatte eine Pflege-Patientin ihr gesamtes Vermögens aus Dankbarkeit der GmbH überlassen. Im entschiedenen Fall ging es um einen Betrag von rund 1.000.000 €, der gemäß Steuerklasse 3 nach Abzug des Freibetrages von 20.000 € mit 30 % Erbschaftsteuer belastet wird, also mit ca. 300.000 €. Allerdings: Was hier gut gemeint war, wird von den Finanzbehörden ausschließlich nach der Gesetzeslage behandelt.
Nach der jetzigen Rechtsprechung ist von einer solchen Erbschaft eher abzuraten. Und zwar deswegen, weil …
In vielen Familien-GmbHs ist es üblich, die Geschäftsführung einem oder mehreren Fremd-Geschäftsführern zu übertragen, wenn aus den eigenen Reihen keine geeigneten Nachfolger bereit stehen. Werden mehrere Fremd-Geschäftsführer engagiert, wird im Gesellschaftsvertrag in der Regel eine Gesamtvertretungsbefugnis vereinbart. Die Geschäftsführer können die GmbH dann nur gemeinsam vertreten. Damit ist sichergestellt, dass kein Geschäftsführer Alleingänge macht. Das bedeutet aber auch, dass Entscheidungen umständlicher sind und länger dauern.
Beispiele: …
Geschäftsführer kleinerer Unternehmen kennen die Problematik um die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb. Das beginnt mit der 5/10-Mitarbeiter-Grenze, die über den Kündigungsschutz entscheidet. Selbst hier ist die Verunsicherung hoch, weil es viele Sondervorschriften für die Berechnung gibt, etwa für die Teilzeitbeschäftigte, Mini-Jobber, AZUBIs oder BUFDIs. Geschäftsführer von Unternehmen, die an der Grenze zu einem Schwellenwert (z. B. 500 oder 2.000 Mitarbeitern) liegen, müssen ab 1.4.2017 die neue Rechtslage für Leiharbeiter einplanen.
Danach gilt: …
In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg heißt es dazu: …
Wenn das Insolvenzverfahren gegen eine GmbH eröffnet ist, besteht ein Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit, wenn der Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer …
Wie angekündigt hat die SPD-Fraktion noch vor der Sommerpause den Gesetzentwurf zur Begrenzung der Manager-Vergütung vorgelegt ( > zum Gesetzentwurf). Kernpunkte sind:
- - Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs (KStG) für das einzelne Vorstands-Mitglied auf 500.000 €. Und zwar für die Gesamtvergütung inkl. Altersbezüge, Erfolgsbeteiligung (Tantieme), Aktien-Optionen .
- - Auch für die Altersansprüche werden Grenzen gezogen.
- - Die Beschränkungen gelten nicht nur für AG-Vorstände, sondern auch für die Mitglieder der Geschäftsführung anderer Kapitalgesellschaften (KGaA, u. U. GmbH mit Beirat/Kontrollorgan/mit Mitbestimmung), Komplementär-Gesellschaften).
Fazit: Das hatte bis zuletzt anders geklungen – da ging es um eine Betriebsausgaben-Deckelung für die variablen Bezüge (siehe dazu unten).
Wörtlich heißt es dazu im vorliegenden Gesetzestext: „Entsprechendes (Anm.: die 500.000 € Obergrenze für den Betriebsausgabenabzug) gilt für Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder von Europäischen Gesellschaften und anderen Kapitalgesellschaften, die nach ihrem Gründungsstatut einer Aktiengesellschaft vergleichbar sind, und für die Gesamtbezüge von persönlich haftenden Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft auf Aktien”.
ob Badezimmerausstattungen, Süßwaren, Bier oder Möbel: Längst sind es nicht mehr nur die „Großen“ einer Branche, die ins Visier der Kartellbehörden geraten. In den letzten Jahren sind es auch mittelständische Unternehmen, die zu beträchtlichen Bußgeldzahlungen verurteilt werden. Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes: „Die Bekämpfung von Kartellverstößen betrifft alle Unternehmen, unabhängig von der Branche und der Größe“ (vgl. Nr. 30/2016).
Das hat Gründe: …
Wer gute Ergebnisse erwirtschaftet, soll auch gut verdienen. So die Devise für die Manager-Vergütung in den letzten Jahren. Tatsächlich gab es seit den Neunziger Jahren einen Trend hin zu mehr leistungsorientierter Vergütung für alle Führungs-Ebenen. Davon profitierten aber nicht nur die Vorstände der großen AGs, sondern auch GmbH-Geschäftsführer. Gesellschafter-Geschäftsführer können mit einer (großzügigen) Tantieme-Regelung verhindern, dass das Finanzamt ein unangemessen hohes Gehalt als verdeckte Gewinnausschüttung mit Gewinnsteuern bestraft.
Bestes Argument gegen das Finanzamt: …
Grundsätzlich steht allen Gesellschaftern der GmbH ein umfangreiches und ausführliches Auskunfts- und Einsichtsrecht in alle Angelegenheiten und Unterlagen der GmbH zu (§ 51a GmbH-Gesetz). Jedenfalls soweit nicht zu befürchten ist, dass der Gesellschafter sein Wissen über die GmbH zu sog. gesellschafsfremden Zwecken nutzt. Allerdings kann der Geschäftsführer zur Wahrung des ordnungsgemäßen Betriebsablaufes sicherstellen, dass der dafür in Anspruch genommene Aufwand in einem für alle Beteiligten vernünftigen Verhältnis steht. Zum Beispiel dann, wenn Sie den Eindruck haben, dass der anfragende Gesellschafter kein wirkliches wirtschaftliches Erkenntnisinteresse hat, sondern persönliche Motive im Vordergrund des Auskunftsersuchens stehen oder der Umfang des Auskunftsersuchens schikanöse Züge annimmt. Als Geschäftsführer können Sie deshalb von Ihren Gesellschaftern verlangen, dass das Auskunfts- bzw. Informationsersuchen so präzise gefasst wird, dass der Informationszweck auch tatsächlich erfüllt werden kann. Beispiele: …