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Wahlkampf-Schnellschuss: SPD deckelt Manager-Bezüge

Wie ange­kün­digt hat die SPD-Frak­ti­on noch vor der Som­mer­pau­se den Gesetz­ent­wurf zur Begren­zung der Mana­ger-Ver­gü­tung vor­ge­legt ( > zum Gesetz­ent­wurf). Kern­punk­te sind:

  • - Begren­zung des Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs (KStG) für das ein­zel­ne Vor­stands-Mit­glied auf 500.000 €. Und zwar für die Gesamt­ver­gü­tung inkl. Alters­be­zü­ge, Erfolgs­be­tei­li­gung (Tan­tie­me), Aktien-Optionen .
  • - Auch für die Alters­an­sprü­che wer­den Gren­zen gezogen.
  • - Die Beschrän­kun­gen gel­ten nicht nur für AG-Vor­stän­de, son­dern auch für die Mit­glie­der der Geschäfts­füh­rung ande­rer Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten (KGaA, u. U. GmbH mit Beirat/Kontrollorgan/mit Mit­be­stim­mung), Komplementär-Gesellschaften).

Fazit: Das hat­te bis zuletzt anders geklun­gen – da ging es um eine Betriebs­aus­ga­ben-Decke­lung für die varia­blen Bezü­ge (sie­he dazu unten).

Das klingt nach Schulz-Effekt. Auch wenn die Uni­on bereits Gesprächs­be­reit­schaft über den Ent­wurf ange­kün­digt hat, ist das nicht wirk­lich ernst zu neh­men. Die vor­ge­schla­ge­ne Lösung dürf­te einer ernst­haf­ten recht­li­chen Prü­fung nicht genü­gen und gegen Gleich­be­hand­lungs­grund­sät­ze ver­sto­ßen. Aber auch die Ver­trags­frei­heit ist wesent­lich tan­giert. Der Wahl­kampf hat begon­nen und die Grä­ben wer­den auf­ge­macht. Inso­fern ist das ledig­lich ein klei­ner Auf­re­ger – mehr aber auch nicht.

 

Wört­lich heißt es dazu im vor­lie­gen­den Geset­zes­text: „Ent­spre­chen­des (Anm.: die 500.000 € Ober­gren­ze für den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug) gilt für Gesamt­be­zü­ge der Vor­stands­mit­glie­der von Euro­päi­schen Gesell­schaf­ten und ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die nach ihrem Grün­dungs­sta­tut einer Akti­en­ge­sell­schaft ver­gleich­bar sind, und für die Gesamt­be­zü­ge von per­sön­lich haf­ten­den Gesell­schaf­tern einer Kom­man­dit­ge­sell­schaft auf Akti­en”.

 

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Keiner wird geschont: Kartellstrafe keine Betriebsausgabe

ob Bade­zim­mer­aus­stat­tun­gen, Süß­wa­ren, Bier oder Möbel: Längst sind es nicht mehr nur die „Gro­ßen“ einer Bran­che, die ins Visier der Kar­tell­be­hör­den gera­ten. In den letz­ten Jah­ren sind es auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die zu beträcht­li­chen Buß­geld­zah­lun­gen ver­ur­teilt wer­den. Andre­as Mundt, Chef des Bun­des­kar­tell­am­tes: „Die Bekämp­fung von Kar­tell­ver­stö­ßen betrifft alle Unter­neh­men, unab­hän­gig von der Bran­che und der Grö­ße“ (vgl. Nr. 30/2016).

Das hat Gründe: … 

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GF-Vergütung: Mehr Fest-Gehalt – weniger variable Bezüge

Wer gute Ergeb­nis­se erwirt­schaf­tet, soll auch gut ver­die­nen. So die Devi­se für die Mana­ger-Ver­gü­tung in den letz­ten Jah­ren. Tat­säch­lich gab es seit den Neun­zi­ger Jah­ren einen Trend hin zu mehr leis­tungs­ori­en­tier­ter Ver­gü­tung für alle Füh­rungs-Ebe­nen. Davon pro­fi­tier­ten aber nicht nur die Vor­stän­de der gro­ßen AGs, son­dern auch GmbH-Geschäfts­­­füh­rer. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kön­nen mit einer (groß­zü­gi­gen) Tan­tie­me-Rege­lung ver­hin­dern, dass das Finanz­amt ein unan­ge­mes­sen hohes Gehalt als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung mit Gewinn­steu­ern bestraft.

Bes­tes Argu­ment gegen das Finanzamt: … 

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GmbH-Interna: Bearbeiten Sie nur präzise Anfragen

Grund­sätz­lich steht allen Gesell­schaf­tern der GmbH ein umfang­rei­ches und aus­führ­li­ches Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in alle Ange­le­gen­hei­ten und Unter­la­gen der GmbH zu (§ 51a GmbH-Gesetz). Jeden­falls soweit nicht zu befürch­ten ist, dass der Gesell­schaf­ter sein Wis­sen über die GmbH zu sog. gesell­schafs­frem­den Zwe­cken nutzt. Aller­dings kann der Geschäfts­füh­rer zur Wah­rung des ord­nungs­ge­mä­ßen Betriebs­ab­lau­fes sicher­stel­len, dass der dafür in Anspruch genom­me­ne Auf­wand in einem für alle Betei­lig­ten ver­nünf­ti­gen Ver­hält­nis steht. Zum Bei­spiel dann, wenn Sie den Ein­druck haben, dass der anfra­gen­de Gesell­schaf­ter kein wirk­li­ches wirt­schaft­li­ches Erkennt­nis­in­ter­es­se hat, son­dern per­sön­li­che Moti­ve im Vor­der­grund des Aus­kunfts­er­su­chens ste­hen oder der Umfang des Aus­kunfts­er­su­chens schi­ka­nö­se Züge annimmt. Als Geschäfts­füh­rer kön­nen Sie des­halb von Ihren Gesell­schaf­tern ver­lan­gen, dass das Aus­kunfts- bzw. Infor­ma­ti­ons­er­su­chen so prä­zi­se gefasst wird, dass der Infor­ma­ti­ons­zweck auch tat­säch­lich erfüllt wer­den kann. Beispiele: … 

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Geld/Finanzen: Wann genügt die offene Ladenkasse?

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Umstel­lung auf mani­pu­la­ti­ons­si­che­re elek­tro­ni­sche Kas­sen­sys­te­me (vgl. Nr. 31 + 47/2016) bedeu­tet für vie­le Unter­neh­men zusätz­li­che Inves­ti­tio­nen. Die Kos­ten für eine ent­spre­chen­de Kas­se inkl. Soft­ware und War­tung lie­gen bei ca. 3.000 bis 5.000 € – je nach Modell. Müs­sen ver­schie­de­ne Arbeits­plät­ze neu aus­ge­stat­tet wer­den sum­miert sich das.

Zusätz­li­ches Pro­blem:

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Betriebsunterbrechungsversicherung: So profitiert das FA

Schließt die GmbH eine Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ab, die auch den Aus­fall des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers deckt und für die laut Ver­si­che­rungs­po­li­ce die GmbH allei­ni­ger Bezugs­be­rech­tig­ter ist, dann darf das Finanz­amt die Ver­si­che­rungs­zah­lun­gen als Gewinn erhö­hen­de Ein­nah­me der GmbH anset­zen. Im Klartext: … 

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Kosten: Mit freien Mitarbeitern lässt sich sparen

Das Arbeits­ge­richt Ber­lin hat jetzt noch­mals offi­zi­ell fest­ge­stellt, dass der freie Mit­ar­bei­ter, der die glei­che Tätig­keit erbringt, wie sie der im Unter­neh­men ange­stell­te Mit­ar­bei­ter ver­rich­tet, keinen … 

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GmbH-Krise: FA erschwert Sanierungen

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat den sog. Sanie­rungs­er­lass (BMF-Schrei­ben vom 27.3.2003, IV A 6 – S 2140 – 8/03, hier: GmbHR 10/2003) außer Kraft gesetzt. Danach muss … 

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BFH kassiert den Sanierungserlass

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat den sog. Sanie­rungs­er­lass (BMF-Schrei­ben vom 27.3.2003, IV A 6 – S 2140 – 8/03) außer Kraft gesetzt. Danach muss die rech­ne­ri­sche Erhö­hung des Betriebs­ver­mö­gens, die sich aus dem Ver­zicht der Gläu­bi­ger auf For­de­run­gen ergibt, bei der Ermitt­lung der Ertrag­steu­ern (KSt, GewSt) berück­sich­tigt wer­den (BFH, Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15).

Im Ein­zel­fall kann das nun tat­säch­lich dazu füh­ren, dass eine Sanie­rung schei­tert und das Unter­neh­men inkl. Arbeits­plät­ze zer­schla­gen wer­den muss. Pech: Zwar ver­zich­ten die Gläu­bi­ger auf ihre For­de­run­gen. Der Staat darf sich nach der aktu­el­len BFH-Ent­schei­dung an der Sanie­rung aber nicht mehr betei­li­gen. Bleibt abzu­war­ten, wie das BMF reagiert.

 

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Middelhoff/Winterkorn: Welche Fehler Sie nicht machen sollten

nach Arcan­dor-Chef Tho­mas Mid­del­hoff (vgl. Nr. 48/2014) steht jetzt der nächs­te Mana­ger am Pran­ger – VW-Chef Mar­tin Win­ter­korn. Es geht um Betrug. Mög­li­ches Straf­maß: bis zu 5 Jah­ren (§ 263 StGB). Bis­lang hält sich die deut­sche Jus­tiz zwar noch zurück. Zumal eine Beweis­füh­rung nach deut­schem Recht deut­lich schwie­ri­ger zu erbrin­gen ist als das z. B. den ame­ri­ka­ni­schen Jus­tiz­be­hör­den mög­lich ist. …