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E‑Mail-Marketing macht den Erfolg

Nach Aus­wer­tun­gen der abso­lit Dr. Schwarz Con­sul­ting wer­den 2017 von 238 befrag­ten Unter­neh­men 50 % ihre Wer­be­bud­gets für E‑Mail ‑und Such­ma­schi­nen-Mar­ke­­ting erhö­hen. Für das Mobi­le-Mar­ke­ting pla­nen 46 % der Unter­neh­men mit einem grö­ße­ren Bud­get. Con­tent-Mar­ke­ting (sach­lich, nütz­li­che Infor­ma­tio­nen) steckt bei vie­len Fir­men bis­lang noch in den Kin­der­schu­hen, ist aber wei­ter im Auf­wind. Die klas­si­schen Mar­ke­ting­ka­nä­le Event, Print und PR ver­lie­ren dage­gen immer mehr an Bedeu­tung. Print-Mai­lings müs­sen die größ­ten Bud­get­kür­zun­gen hin­neh­men. Ein Drit­tel der Befrag­ten will hier nicht mehr investieren.

Wie hal­ten Sie es mit Ihrem Wer­be-Bud­gets für das lau­fen­de Geschäfts­jahr? Noch sind Kor­rek­tu­ren und Über­pla­nun­gen mit Aus­wir­kung auf das lau­fen­de Geschäfts­jahr mach­bar. Nach un­­se­­­ren Erfah­run­gen ist anony­mes E‑Mail-Mar­ke­ting zur Neu­kun­den­ge­win­nung nicht geeig­net, erzielt aber mit Zusatz-Umsät­zen in bestehen­den Kun­den­be­zie­hun­gen bes­te Ergebnisse.

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Bilanzrecht: Große GmbHs müssen Lagebericht erweitern

Ab dem Geschäfts­jahr 2018 müs­sen „lage­be­richts­pflich­ti­gen“ Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab 500 Mit­ar­bei­tern im Lage­be­richt über Maß­nah­men zur Gleich­stel­lung von Män­nern und Frau­en und zur Ent­gelt­gleich­heit im Unter­neh­men berich­ten (Quel­le: Entg­Tran­spG).

Für die­se GmbHs gilt auch die Frau­en­quo­te im Manage­ment (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Ach­tung: Hier läuft die vor­ge­ge­be­ne Frist aus. Danach müs­sen Sie bis zum 30.6.2017 Ziel­vor­ga­ben für die Umset­zung der Frau­en­quo­te in der GmbH defi­niert haben (vgl. dazu Nr. 49/2016).

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Geschäftsführer privat: Neues Urteil zum Anspruch auf Witwenrente

Besteht ein Anspruch auf Wit­wen­ren­te nur für die „jet­zi­ge“ Ehe­frau, hat eine neue Lebens­part­ne­rin bzw. Ehe­frau kei­nen durch­setz­ba­ren Anspruch auf eben die­se Ren­te. Inso­fern ist die For­mu­lie­rung ein­ein­deu­tig und bezieht sich ledig­lich auf die Ehe­frau zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses (BAG, Urteil vom 21.2.2017, 3 AZR 297/15).

Arbeits­hil­fe: Mus­ter Pensionszusage

In vie­len Pen­si­ons­zu­sa­gen für Geschäfts­füh­rer gibt es eine Rege­lung zum Anspruch auf Wit­wen­ren­te. ACHTUNG: Hier kommt es auf die For­mu­lie­rung („jet­zi­ge Ehe­frau“). Das gilt ent­spre­chend, wenn die anspruchs­be­rech­tig­te Per­son in der Pen­si­ons­zu­sa­ge nament­lich genannt ist. Auch dann hat eine Zweit-Ehe­frau kei­nen Anspruch. Prü­fen Sie, ob die dort getrof­fe­ne Ver­ein­ba­rung noch mit Ihren Rea­li­tä­ten über­ein­stimmt. Ist das nicht der Fall, soll­ten Sie die Ver­ein­ba­rung ent­spre­chend anpas­sen (Gesell­schaf­ter­be­schluss) und die Ver­trags­än­de­rung mit Ihrem Rück­ver­si­che­rer (z. B. Pen­si­ons­si­che­rungs­ver­ein) abstimmen.

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Vorschau Volkelt-Brief 15/2017


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Geschäftsklima: „… keine Ahnung, wieso es so gut läuft”

der IfO-Geschäfts­kli­ma-Index steht – Stand: 27. März 2017 – mit 112,3 Punk­ten auf einem 6‑Jah­res-Hoch. Um die Stim­mung in den deut­schen Chef-Eta­gen ist also bes­tens bestellt. Beim IfO-Index wird aller­dings nur abge­fragt, ob … 

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bAV: Schlechte Aussichten für kleinere Unternehmen

Innen­hof BMAS

Im Wett­be­werb um (gute) Mit­ar­bei­ter wird die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) immer wich­ti­ger. Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men haben aber bis­her immer noch kei­ne Mög­lich­keit, ent­spre­chen­de Ange­bo­te zu machen. In der Pra­xis ist das ein immer mehr ins Gewicht fal­len­der Wett­be­werbs­nach­teil. Fakt ist aller­dings, dass … 

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Ihr Geschäftsführer-Gehalt: … jetzt nachzulesen in der Tagespresse

In Deutsch­land gilt das Steu­er­ge­heim­nis. Für die pri­va­ten Ein­kom­men heißt das: Nur der Arbeit­ge­ber, das Finanz­amt und zum Teil auch die gesetz­li­che Sozi­al­ver­si­che­rung wis­sen, wie viel ver­dient wird. Das gilt im Prin­zip auch für alle GmbH-Geschäfts­füh­rer. Ausnahme: … 

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GmbH-Personal: Mitarbeiter werben Mitarbeiter

Jede Drit­te Stel­le in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men wird über per­sön­li­che Kon­tak­te der Mit­ar­bei­ter besetzt. In grö­ße­ren Unter­neh­men wird nur jede 10. Stel­le über Mit­ar­bei­ter-Kon­tak­te besetzt. Damit ist die direk­te Mit­ar­bei­ter-Akqui­se die zweit­stärks­te Kraft zur Rekru­tie­rung von Mit­ar­bei­tern, nach der Stel­len­aus­schrei­bung in der regio­na­len Pres­se, aber noch vor Social Media und Arbeits­agen­tu­ren. Vor­teil für das Unternehmen: … 

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Neues Urteil: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ent­hält das nach­ver­trag­li­che Wett­be­werbs­ver­bot für einen Arbeit­neh­mer kei­nen Anspruch auf eine sog. Karenz­ent­schä­di­gung, dann ist die Ver­ein­ba­rung von vor­ne her­ein unwirk­sam. Auch dann, wenn im Arbeits­ver­trag eine sog. sal­va­to­ri­sche Klau­sel ver­ein­bart ist, nach der bei Unwirk­sam­keit einer Ver­ein­ba­rung eine „dem Wil­len der Ver­trags­par­tei­en am nächs­ten kom­men­de“ ange­mes­se­ne Rege­lung gel­ten soll (BAG, Urteil vom 22.3.2017, 10 AZR 448/15).

Wenn Sie einen Mit­ar­bei­ter nach­ver­trag­lich bin­den wol­len, geht das nur, wenn eine Karenz­ent­schä­di­gung ver­ein­bart wird (§ 74 Abs. 2 HGB). ACHTUNG: Das gilt aber nicht für den Geschäfts­füh­rer selbst. Ihr nach­ver­trag­li­ches Wett­be­werbs­ver­bot ist grund­sätz­lich auch ohne Anspruch auf Karenz­ent­schä­di­gung wirk­sam ver­ein­bart. Die­sen Anm­spruch müs­sen Sie aber schon vor­ab beim Ver­trags­po­ker um Ihren Anstel­lungs­ver­trag durchsetzen.

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GmbH-Steuern: Werden EK-Zinsen Betriebsausgaben?

Zur Sen­kung des deut­schen Han­dels­bi­lanz­über­schus­ses emp­feh­len unter­des­sen zahl­rei­che Volks­wir­te und Finanz-Exper­ten eine Auf­wer­tung und Stär­kung des Inves­ti­ti­ons­stand­or­tes Deutsch­land. Z. B. durch eine Reform der Unternehmens­finanzierung. Danach soll­ten die Eigenkapital­kosten (oder Tei­le der Gewinn­aus­schüt­tung) steu­er­lich genau­so behan­delt wer­den wie die Zin­sen für Fremdkapital.

Inter­es­sant: Die Zin­sen für Eigen­ka­pi­tal wer­den als Betriebs­aus­ga­ben behan­delt und min­dern die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Ermitt­lung des steu­er­pflich­ti­gen Gewinns. Dabei wirkt die Maß­nah­me in zwei Rich­tun­gen: Die Eigen­ka­pi­tal-Aus­stat­tung deut­scher Unter­neh­men wür­de nach­hal­tig gestärkt und der Stand­ort Deutsch­land wür­de für aus­län­di­sche Inves­to­ren attraktiver.