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Kategorie: Volkelt-Briefe
Vorschau Volkelt-Brief 14/2017
alle (4) Jahre wieder: Rechtzeitig zur nächsten Bundestagswahl werden wieder die Stimmen laut, die sich für einen Vereinfachung des Steuerrechts und für eine Entlastung der Steuerbürger und Unternehmen stark machen. Z. B. Paul Kirchhof, Verfassungsrechtler und nimmer müder Streiter für ein neues Steuerrecht. Jetzt hat er erneut seine Ideen für eine radikale Vereinfachung des deutschen Steuerrechts im Handelsblatt publiziert.
Z. B. Umsatzsteuer: …
Ob Rechtsanwälte, Architekten, Kfz-Meisterbetriebe oder Elektro-Handwerk: Die EU-Dienstleistungs-Richtlinie setzt viele kleinere Unternehmen in Deutschland zunehmend unter Druck. Hintergrund: Die in Deutschland üblichen Zugangsbeschränkungen und Honorarvorgaben stoßen immer mehr auf Kritik der EU-Institutionen. Wegweisend ist hier das von der EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mindesttarife der Gebührenordnung der Architekten. Zuletzt hatte die Bundesregierung bei den Steuerberatern eingelenkt und deren verbindliche Honorarsätze abgeschafft.
Betroffen davon sind auch …
Seit Jahresbeginn müssen alle Beschäftigten über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten. Diese Verlängerung der Lebensarbeitszeiten hat Auswirkungen auf die Altersversorgung von GmbH-Geschäftsführern. Für die Pensionszusage des GmbH-Geschäftsführers galt bislang: Die Pensionsrückstellungen wurden steuerlich nur dann als Gewinn mindernder Bilanzposten anerkannt, wenn die Pensionszusage zumindest auf das 60. Lebensjahr und später abgeschlossen wird, eine Erdienenszeit von mindestens 10 Jahren vorgesehen ist und der Anspruch auf Altersbezüge auf maximal 75% der zuletzt bezogenen Festbezüge begrenzt war (vgl. Nr. 46/2016). Ab sofort besteht Handlungsbedarf, wenn die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellungen nicht gefährdet werden soll (vgl. dazu BMF-Schreiben vom 9.12.2016, IV C 6 – S 2176/07/10004). Im Einzelfall müssen Sie die folgenden Vorgaben berücksichtigen: …
Nur wenn der Geschäftsführer den im Insolvenzverfahren vom FA angemeldeten Steuerforderungen widerspricht, kann er später dagegen gerichtlich vorgehen, z. B. wenn er für diese Steuerschulden persönlich in die Haftung genommen wird (FG Köln, Urteil vom 18.1.2017, 10 K 3671/14).
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat in 2016 weniger Unternehmen wegen Verstößen gegen die Mindestlohn- und andere Vorschriften kontrolliert aber insgesamt höhere Geldbußen festgesetzt. Die Zahl der von der FKS geprüften Arbeitgeber ging von 43.637 im Jahre 2015 auf 40.374 zurück (- 7,5 %). Stark rückläufig war die Zahl der geprüften Unternehmen im Baugewerbe von 16.681 auf 13.473 (- 19,5 %). Auch im Gaststätten-/Beherbergungsgewerbe war die Zahl rückläufig, von 7.287 auf 6.030 in 2016 (- 17,5 %). Insgesamt leitete die FKS 2016 126.315 Ermittlungsverfahren ein, 1.651 wegen Verstoß gegen die Mindestlohnvorschriften, 1.782 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne und 113 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze. Insgesamt 122.769 Fälle betrafen Leistungsmissbrauch, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, unerlaubte Ausländerbeschäftigung oder Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Die Summe der Geldbußen stieg von 43,4 Mio. EUR auf 48,7 Millionen EUR in 2016.
Pressekonferenz: offizielle Vorstellung der Jahreszahlen 2016
Nur weil Ehegatten in getrennten Wohnungen leben, darf das Finanzamt eine steuerliche Zusammenveranlagung nicht verweigern. Das FA muss den Einzelfall prüfen und die vorgetragenen Gründe würdigen (FG Münster, Urteil vom 22.2.2017, 7 K 2442/15 E).
Vorschau Volkelt-Brief 13/2017
Wer sich ins Thema „Digitalisierung” vertiefend einarbeiten will, kann sich im Handbuch-Digitalisierung informieren. Das Handbuch gibt es als kostenloses Download – Sie müssen sich dazu lediglich mit Namen und E‑Mail anmelden. Vorteil für Geschäftsführer: Der Handlungsbedarf wird anhand aller Funktionen im Unternehmen dargestellt – also Bereich Geschäftsführung, Bereich Personal, Bereich Vertrieb, Marketing usw. Unser Urteil: hilfreich, gut gemacht.
Arbeitshilfe: Handbuch Digitalisiserung