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GF/Haftung: Falsche Bilanzzahlen sind strafbar

Der Pro­zess gegen den Vor­stand der HSH-Nord­bank muss nach einem Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) neu auf­ge­rollt wer­den. Hin­ter­grund: Der BGH hält es für straf­recht­lich rele­vant, dass der Vor­stand wis­sent­lich fal­sche Bilanz­zah­len ver­öf­fent­licht hat (vgl. Nr. 31/2013). Zwei Vor­stands­mit­glie­der hat­ten in einer Pres­se­mit­tei­lung einen Gewinn von in Höhe von 81 Mio. EUR bekannt gege­ben, obwohl laut Bilanz ledig­lich ein Gewinn von 31 Mio. EUR aus­ge­wie­sen war (BGH, Urteil vom 12.10.2016, 5 StR 134/15).

Im Ver­fah­ren ging es zwar um eine Bank in der Rechts­form einer Akti­en­ge­sell­schaft (AG). Den­noch: Die Aus­füh­run­gen des BGH dürf­ten auch dann zum Tra­gen kom­men, wenn der Geschäfts­füh­rer einer GmbH (vor­sätz­lich) fal­sche Anga­ben zur Ver­mö­gens­la­ge der GmbH macht und der GmbH bzw. den Gesell­schaf­tern dar­aus ein Ver­mö­gens­scha­den ent­steht – z. B., wenn sich Inves­to­ren auf­grund fal­scher Anga­ben betei­li­gen oder wenn die Bank auf der Grund­la­ge fal­scher Anga­ben zusätz­li­che Kre­di­te ein­räumt. Neben den Haf­tungs­fol­gen – per­sön­li­che Haf­tung des Geschäfts­führers – dro­hen auch straf­recht­li­che Fol­gen. Laut GmbH-Gesetz dro­hen Frei­heits­stra­fen bis zu 3 Jah­ren, auch nach akti­en­recht­li­chen Vor­schrif­ten (§ 400 AktG) kann eine Frei­heits­stra­fe bis zu 3 Jah­ren ver­hängt werden.

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GF/Personal: Jetzt müssen neue Ideen her …

Für vie­le Betrie­be wird es immer enger: Es mel­den sich immer weni­ger Bewer­ber. Zuwei­sun­gen von der BA gibt fast kei­ne mehr. In immer mehr Bran­chen ist die Unter­be­set­zung so ekla­tant, dass der Umsatz sinkt. Das betrifft ein­fa­che Tätig­kei­ten (Aus­hil­fen, Gas­tro­no­mie), aber auch Fach­kräf­te. Fol­ge: Vie­le Kol­le­gen haben kei­ne ande­re Wahl als unter­qua­li­fi­zier­te Mit­ar­bei­ter ein­zu­stel­len. Aber auch das ist nicht einfach.

Immer bes­se­re Erfahrun­gen machen Unter­neh­men mit .. 

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GF/Personal: EntgtranspG – Vorsicht mit Treue- oder Sozialprämien

Jetzt hat auch der Bun­des­rat dem Gesetz zur För­de­rung der Trans­pa­renz von Entgelt­strukturen (Entg­Tran­spG) zuge­stimmt. Die neu­en Vor­schrif­ten tre­ten damit zum 1.7.2017 in Kraft und müs­sen aber von den betrof­fe­nen Unter­neh­men mit 200 und mehr Mit­ar­bei­tern erst ab dem 1.1.2018 umge­setzt wer­den. Laut Über­gangs­re­ge­lung kann der Auskunfts­anspruch erst 6 Mona­te nach Inkraft­tre­ten des Geset­zes ein­ge­for­dert wer­den (§ 25 Entg­TranspG). Bereits im Vor­feld haben vie­le Kol­le­gen brei­ten Unmut über die­ses Gesetzes­vorhaben geäu­ßert (vgl. Nr. 43/2016). Das betrifft z. B. die Kri­te­ri­en zur Ver­gleich­bar­keit von ein­zel­nen Tätig­kei­ten, aber auch die unter­schied­li­chen Pro­fi­le ein­zel­ner Mit­ar­bei­ter, die zwar für glei­che Tätig­kei­ten ein­ge­setzt sind, aber völ­lig unter­schied­li­che Leis­tun­gen brin­gen. Im Gesetz gibt man zwar aus­führ­li­che Abgren­zungs­kri­te­ri­en vor (§ 11 ff. Ent­Tran­spG). In der Pra­xis wird es aber zu zahl­rei­chen arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­men – zumal die Rol­le des Betriebs­ra­tes in der Sache wesent­lich gestärkt ist. Im Ein­zel­nen gel­ten danach die folgen­den Vorschriften: … 

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GF/Finanzen: Pflichtveröffentlichung – das Ordnungsgeldverfahren läuft

Noch immer ver­öf­fent­li­chen nicht alle GmbHs den Jah­res­ab­schluss recht­zei­tig im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter. Etwa weil der Jah­res­ab­schluss nicht inner­halb der erstellt wird oder es zu ande­ren Pro­ble­men kommt (z. B. Wech­sel des Steu­er­be­ra­ters, unvoll­stän­di­ge Unter­la­gen). Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, gegen die ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren eröff­net wur­de, gehen Sie am bes­ten so vor: … 

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GF/IT: Vorgaben zur IT-Sicherheit

Nur die wenigs­ten der Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen sind IT-Exper­ten. Für die meis­ten Kol­le­gen sind Ser­ver, Daten­ban­ken, PC, Note­book oder Smart­phone Arbeits­mit­tel, die Abläu­fe koor­di­nie­ren und beschleu­ni­gen. Beim The­ma IT-Sicher­heit sind sie in der Regel auf ihre Fach­ab­tei­lung bzw. auf exter­ne Bera­tung angewiesen.

Den­noch: …

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GF/Personal: Fake-FAX vom Bundesfinanzministerium

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um warnt Unter­neh­men vor gefak­ten (E-) Faxen mit dem Absen­der Bundesfinanzminis­terium. ACHTUNG: Wenn Sie den im Fax ange­zeig­ten Link ankli­cken, öff­net sich ein Web-For­mu­lar, mit dem per­sön­li­chen Daten abge­fragt wer­den (Mit­tei­lung des BMF vom 31.3.2017).

Der Ver­such ist eigent­lich stüm­per­haft. Den­noch: Wei­sen Sie Ihre Mit­ar­bei­ter (wie­der und wie­der) an, (E-) Faxe von unbe­kann­ten Absen­dern nicht wei­ter zu bear­bei­ten. Das gilt auch für unbe­kann­te, anony­me E‑Mails. Die­se dür­fen auf einen Fall geöff­net wer­den, son­dern gehö­ren umge­hend in den Papier­korb und die­ser ist sofort zu leeren.

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Zentrale Prüffelder: Hier schauen die Finanzbehörden genau hin

Nicht zuletzt wegen der Ankäu­fe Schwei­zer Steu­er-CDs haben die nord­rhein-west­fä­li­schen Finanz­be­hör­den ein Hard­li­ner-Image in Sachen Steu­er­prü­fung. So ver­öf­fent­licht die NRW-Finan­z­­ver­wal­tung regel­mä­ßig auch eine Lis­te der zen­tra­len Prüf­fel­der, die die Finanz­äm­ter bei den Steu­er­erklä­run­gen beson­ders gründ­lich prü­fen. Das gilt für Pri­vat­per­so­nen, aber auch für GmbHs. Dabei haben die Finanz­äm­ter in NRW in die­sem Jahr (= KSt-Erklä­rung 2016) fol­gen­de Sach­ver­hal­te in Sachen Körperschaft­steuer beson­ders im Visier: … 

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Arbeitgeber-Ranking: Schlechte Noten für Ihre GmbH – was tun?

Ob Tri­p­ad­vi­sor-Emp­feh­lung, Ama­zon-Note oder Check 24: Bewer­tungs-Por­ta­le im Inter­net wer­den immer häu­fi­ger zum ent­schei­den­den Kri­te­ri­um bei der Kauf­ent­schei­dung. Das gilt auch für die Suche nach dem neu­en Arbeit­ge­ber. Sind Sie hier nicht, nicht rich­tig oder sogar mit der Note „man­gel­haft“ gelis­tet, haben Sie schlech­te Kar­ten bei der Suche nach neu­en Mitarbeitern.

Wie die Arbeit­ge­ber-Bewer­tung funktioniert … 

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Schlecht beraten: Wann lohnt die Klage vor dem BFH?

Wenn Ihre Kla­ge vor dem Finanz­ge­richt abge­lehnt wird, ist das noch kein Grund, in der Sache nach­zu­ge­ben. Aller­dings ver­spricht der Gang zum Bun­des­fi­nanz­hof nur dann Erfolg, wenn der Rechts­streit grund­sätz­lich neue Fra­ge­stel­lun­gen beinhal­tet. Das Steu­er­recht ist kom­pli­ziert und der Gang vor den BFH wird nur von erfah­re­nen Fach­an­wäl­ten für Steu­er­recht beherrscht. Soeben … 

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GF/privat: GmbH-Vorschuss gegen die private Finanzierungslücke

Anfra­ge eines Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen: „Kann ich mir zur Finan­zie­rung pri­va­ter Aus­ga­ben einen Vor­schuss auf die für das Geschäfts­jahr zu erwar­ten­de Gewinn­tantieme aus­zah­len?“. Bis vor eini­gen Jah­ren war das unpro­ble­ma­tisch. Sie muss­ten selbst als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kei­ne Steu­ern auf Zin­sen für den Tan­tie­me-Vor­schuss zah­len. Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge gilt: Nicht berech­ne­te Zin­sen für Vor­schuss­zah­lun­gen auf die Tan­tie­me wer­den als ver­deck­te Gewinn­ausschüttung besteu­ert (BFH, Urteil vom 22.10.2003, I R 36/03). Aber es gibt eine ein­fa­che Mög­lich­keit, wie Sie die­se Steu­er-Mehr­­be­las­tung ver­hin­dern. Ver­ein­ba­ren Sie schrift­lich in Ihrem Geschäfts­füh­rer-Anstel­­lungs­­­ver­trag, dass Sie einen Anspruch auf Vor­schuss­zah­lun­gen haben. Und zwar für den Zeit­raum nach Abschluss des Geschäfts­jah­res bis zur Fest­stel­lung des Jahres­abschlusses. Ergän­zen Sie Ihre Tan­tie­me-Ver­ein­­ba­rung ent­spre­chend. Ver­wen­den Sie die unten ste­hen­de Muster-Formulierung.

Mus­ter-For­mu­lie­rung für den Anstel­lungs­ver­trag des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers: „Der Geschäfts­füh­rer kann einen Anspruch auf einen Vor­schuss auf sei­ne Gewinn-Tan­tie­me mit Abschluss des Geschäfts­jahres zum 31.12. gel­tend machen, sofern laut Betriebswirt­schaft­licher Aus­wer­tung (BWA) ein Gewinn für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr zu erwar­ten ist. Der Vor­schuss auf die Tan­tie­me beträgt danach maxi­mal 50% (alter­na­tiv: 80 %) der vor­läu­fig aus­ge­wie­se­nen Berechnungs­grundlage der Tan­tie­me. Vor­schuss­zin­sen wer­den nicht erho­ben“.