Der vom Gericht mit der Abwicklung der GmbH-Insolvenz eingesetzte Verwalter darf Geschäftschancen, die sich ihm im Zusammenhang mit der Insolvenz/Sanierung ergeben nicht zu seinem persönlichen Vorteil nutzen (BGH, Urteil vom 16.3.2017, IX ZR 253/15).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Bei kleineren Investitionen/Anschaffungen im Wert zwischen 250 und 800 € liegen Sie steuerlich günstiger, wenn Sie bzw. ihre Mitarbeiter noch bis 2018 abwarten. Ab 1.1.2018 können Sie diese Kosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben bzw. bei beruflich veranlassten Anschaffungen (notebook, tablet) als Werbungskosten absetzen (Bundesrat, Beschlussfassung vom 2.6.2017).
in Hamburg haben jetzt die Rebellen unter dem Motto DIE KAMMER SIND WIR das Kommando übernommen. Dabei geht es weder um ein Schulschiff der Bundeswehr noch um einen Luxus-Liner, auf dem Passagiere um die Welt tingeln. Es geht um nicht mehr als die Industrie- und Handelskammer Hamburg und damit auch um die Zwangsbeiträge, um die es in den letzten Jahren ruhiger und ruhiger geworden war (vgl. zuletzt Nr. 31/2014). Die Zwangsmitgliedschaft und die Zwangsbeitragspflicht stehen wieder einmal auf dem Spiel. Zuletzt hatte der DIHT – die Dachorganisation der IHKs – ihren Kritikern ein wenig den Wind aus den Segeln genommen, indem für kleinere Firmen niedrigere Pauschbeträge veranschlagt wurden. Aus den Schlagzeilen ist das Thema Zwangsmitgliedschaft damit allerdings nicht herausgekommen. Mal gab es in der einen IHK Querelen zwischen den Mitgliedern und den Organen der IHK, mal wurden überhöhte Gehaltszahlungen an die Geschäftsführer moniert.
Nichts ist peinlicher als eine misslungene Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung – z. B., weil der Geschäftsführer Rechts- und Formfragen falsch einschätzt. Im schlechtesten Fall haftet der zuständige Geschäftsführer, etwa wenn durch eine verzögerte Vertragsunterzeichnung ein Schaden entsteht. In der Praxis werden viele Fehler bei Vertretungsregelungen oder Vollmachten gemacht. Hier die Rechtslage für Sonderfälle: …
Aufsichts- oder Beiratsvergütungen können Sie in der GmbH zur Hälfte als Betriebsausgaben abziehen, wenn der Aufsichtsrat eine Überwachungsfunktion ausübt (§ 10 Nr. 4 KStG). Aber auch wirklich nur in diesem Fall. Nach den Vorgaben der Finanzbehörden sind aber die folgenden Vergütungen keine Zahlungen für Aufsichtsratstätigkeiten im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes (so z. B. OFD Magdeburg, S 2755 – 1 – St 216): …
Macht der Gesellschafter, der wie ein Geschäftsführer in die Leitung der GmbH eingebunden ist, im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit eine Erfindung, kann für ihn die Pflicht bestehen, diese Erfindung der GmbH (entschädigungslos) anzudienen. Und zwar dann, …
Ist der Kaufvertrag über einen GmbH-Anteil noch nicht völlig abgeschlossen, darf das Finanzamt bei der Rückabwicklung keine zweite steuerpflichtige Übertragung unterstellen. Noch besser: Auch ein bereits veranlagter Veräußerungsgewinn entfällt (BFH, Urteil vom 6.12.2016, IX R 49/15).
Die Justizbehörden der Länder weisen darauf hin, dass wieder verstärkt mit gefakten amtlichen Formularen zum Eintrag in vermeintlich öffentliche Register oder Gewerbeverzeichnisse geworben wird. Es geht noch dreister: Es werden einfach nur Rechnungen für imaginäre Einträge verschickt.
Bis Ende Mai müssen (mussten) Sie als Geschäftsführer das Finanzamt über die Beteiligungssituation in der GmbH informieren. Und zwar dann, wenn Ihre GmbH Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft zum Buchwert übernommen hat. Dann müssen Sie dem Finanzamt gegenüber darlegen, „dass sie noch im Besitz der Anteile sind“.
Hintergrund: …
Ob die GmbH Anteile an Tochtergesellschaften verkaufen will oder ob die GmbH zukaufen will: Der Geschäftsführer ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Deals zuständig. Das betrifft Fragen wie: Wie viel darf/muss für den Anteil gezahlt werden? Was ist die richtige Bewertungsmethode? Was gehört in den Kaufvertrag? Fehlt dem Geschäftsführer dafür die „Sachkunde“, muss er sich beraten lassen (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2006, 1 U 34/03). Schwierig: …