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GmbH-Finanzen: Unzulässige Vereinbarungen für Cash-Pool-Finanzierungen

Wer­den in der Cash-Pool-Bezie­hun­gen zwi­schen ver­bun­de­nen Unter­neh­men ledig­lich Min­dest- und Höchst­sät­ze für die Ver­zin­sung der über­las­se­nen Finanz­mit­tel ver­ein­bart, liegt dar­in ein Ver­stoß gegen den sog. Fremd­ver­gleich. Folge: … 

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GmbH/Steuer: NEU Achtung – Tankgutscheine und Lohnsteuer

Über­las­sen Sie Ihren Mit­ar­bei­tern (lohn­steu­er­frei) Tank­gut­schei­ne (hier: monat­lich bis 44 EUR) müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass die Gut­schei­ne „Monat für Monat” aus­ge­ge­ben wer­den – und nicht gleich für das gan­ze Jahr – auch dann, wenn Sie aus­drück­lich ver­ein­ba­ren, dass der Mit­ar­bei­ter monat­lich nur einen Gut­schein ein­lö­sen darf (FG Sach­sen, Urteil v. 9.1.2018, 3 K 511/17, rechts­kräf­tig).

Das klingt nicht nur nach mehr Büro­kra­tie – das bringt wie­der ein­mal mehr Büro­kra­tie. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie nach die­sem Urteil nur, wenn Sie 1.) die Gut­schei­ne tat­säch­lich nur monat­lich aus­ge­ben und wenn 2.) sicher­ge­stellt ist, dass die Ver­bu­chung der Tank-Rech­nung sich damit deckt und ledig­lich monat­lich vor­ge­nom­men wird. Das geht ein­fa­cher – hier soll­te das BMF gele­gent­lich nachbessern.

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Sonderfall: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei einer Verschmelzung

Wird eine ver­mö­gens­lo­se und inak­ti­ve Kapi­tal­ge­sell­schaft, deren Gesell­schaf­ter ihr gegen­über auf Dar­le­hens­for­de­run­gen mit Bes­se­rungs­schein ver­zich­tet hat­ten, auf eine finan­zi­ell gut aus­ge­stat­te­te Schwes­ter­ka­pi­tal­ge­sell­schaft mit der Fol­ge des Ein­tritts des Bes­se­rungs­falls und dem Wie­der­auf­le­ben der For­de­run­gen ver­schmol­zen, so kann die bei der über­neh­men­den Kapi­tal­ge­sell­schaft aus­ge­lös­te Pas­si­vie­rungs­pflicht durch eine außer­bi­lan­zi­el­le Hin­zu­rech­nung wegen einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) zu kor­ri­gie­ren sein (BFH, Urteil v. 21.2.2018, I R 46/16).

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Geschäftsführer-Haftung: Vertragsabschluss ohne Zustimmung der Gesellschafter

Darf der Geschäfts­füh­rer bestimm­te Geschäf­te für die GmbH (sog. Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te) nur mit Zustim­mung der Gesell­schaf­ter abschlie­ßen, haf­tet er für den Scha­den, der der GmbH dar­aus u. U, ent­steht.  Das gilt auch dann, wenn er anschlie­ßend abbe­ru­fen wird und im Auf­he­bungs­ver­trag eine Abgel­tungs­klau­sel ver­ein­bart wird, mit der eine wei­te­re Haf­tung des Geschäfts­füh­rers aus­ge­schlos­sen wird und wei­te­re Ansprü­che aus­ge­schlos­sen wer­den. Dazu das OLG Mün­chen wört­lich: „Die Abgel­tungs­klau­sel in der Auf­he­bungs­ver­ein­ba­rung steht einem gel­tend gemach­ten Scha­dens­er­satz­an­spruch nicht ent­ge­gen” (OLG Mün­chen, Urteil v. 18.4.2018, 7 U 3130/17).

Der Geschäfts­füh­rer einer Kli­nik-GmbH hat­te einen Miet­ver­trag über Gebäu­de und Räum­lich­kei­ten über 10 Jah­re abge­schlos­sen. Im Anstel­lungs­ver­trag war ver­ein­bart: „Die Geschäfts­füh­rer bedür­fen zur Durch­füh­rung der nach­ste­hen­den Maß­nah­men der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung: … Abschluss, Ände­rung oder Been­di­gung von Miet‑, Lea­sing- oder Pacht­ver­trä­gen, die eine Lauf­zeit von mehr als drei Jah­ren oder einen Miet- oder Pacht­zins von jähr­lich mehr als 24.000,- € vor­se­hen”. Sol­che Vor­ga­ben soll­ten Sie also unbe­dingt beachten.

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Wirtschaftspolitik: Noch mehr Datenschutz-Bürokratie

Wie im Koali­ti­ons­ver­trag bereits fest­ge­legt, wird die Bun­des­re­gie­rung  prü­fen, ob es neben den Vor­ga­ben aus der DSGVO ein zusätz­li­ches Gesetz zum Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz geben wird, das die Unter­neh­men dann zusätz­lich umset­zen muss. Dabei geht es um die Schrift­form für die Ein­wil­li­gung der Mit­ar­bei­ter zur Daten­ver­ar­bei­tung (Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge der FDP-Fraktion).

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Steuernachzahlungen: Bayern will Strafzins halbieren (3 statt 6 %)

Bay­ern hat einen Antrag zur heu­ti­gen Bun­des­rats-Sit­zung ein­ge­bracht, wonach die Nach­zah­lungs­zin­sen für Steu­er­rück­stän­de von bis­her 0,5 % monat­lich auf 0,25 % abge­senkt wer­den (§ 238 AO) – das ent­spricht einer Jah­res­ver­zin­sung von 3 statt bis­her 6 % (Quel­le: BR-Drucks. 324/18 v. 04.07.2018).

Anmer­kung: Das ist dann auch eine Vor­la­ge für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, das sich noch im Lau­fe des Jah­res zu zuläs­si­gen Höhe der Ver­zin­sung äußern wird. Für Nach­zah­ler ab 2015 sind damit gute Rück­zah­lun­gen zu erwar­ten. Aller­dings nur dann, wenn gegen den enz­spre­chen­den Steu­er­be­scheid Ein­spruch ein­ge­legt wur­de (nicht bestands­kräf­tig). Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

Bei­spiel: Wer­den für das Jahr 2016 vom Steu­er­prü­fer in 2018 120.000 € Steu­ern von der GmbH nach­ver­langt, kos­tet das bis­her (1,5 Jah­re spä­ter) per Nach­zah­lungs­be­scheid 10.800 € zusätz­li­che Zin­sen. Mit der neu­en Berech­nung muss die GmbH nur 5.400 € Zin­sen zah­len. Spür­bar weniger !

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire Volkelt-Briefe

BISS: Mediale Selbstbezichtigung

Ange­fan­gen hat Alles mit einem Repor­ter. Dem habe man in Mün­chen „durch­ge­steckt“, dass See­ho­fer zurück­ge­tre­ten ist oder zurück­tre­ten wol­le. Das wird sich im Lau­fe des Abends noch klä­ren. Wobei nicht geklärt wer­den konn­te, wer durch­ge­steckt hat bzw. wodurch durch­ge­steckt wur­de. Minu­ten spä­ter war die durch­ge­steck­te Nach­richt bereits in allen Medi­en. Mög­li­cher­wei­se hat der Infor­mant die Infor­ma­ti­on unter der ver­schlos­se­nen Sit­zungs­tür durch­ge­steckt. Oder vom Fens­ter ins Fens­ter vom Neben­raum des Sit­zungs­raums durch­ge­steckt, so dass der Repor­ter den Infor­man­ten nicht sehen konn­te. Mög­li­cher­wei­se war das Durch­ge­steck­te ledig­lich der Wunsch des Infor­man­ten. Im Lau­fe des fol­gen­den Tages hat­ten dann alle Prot­ago­nis­ten die Mög­lich­keit, das Durch­ge­steck­te zu kom­men­tie­ren. Unter­des­sen konn­te man eine ganz Bild-Zei­tung damit fül­len, ohne dass  das Durch­ge­steck­te jemals gesagt wor­den war noch von jeman­den bestä­tigt wer­den konn­te – noch nicht ein­mal vom Durch­ste­cker selbst. Media­le Welt. So ähn­lich funk­tio­niert gute PR-Arbeit.

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Handel/Zölle: Von den Vorboten zum Ernstfall

Lang­sam – so tei­len es unter­des­sen vie­le Kol­le­gen – wird es mul­mig. Die USA machen ernst und neh­men kei­ne Rück­sich­ten mehr auf inter­na­tio­na­le Han­dels­ge­pflo­gen­hei­ten. Auch chi­ne­si­sche und japa­ni­sche Pro­duk­te ste­hen jetzt auf der Index-Lis­te – zuletzt ver­häng­te die USA zusätz­li­che Zöl­le auf 1102 chi­ne­si­sche Pro­duk­te. Umge­kehrt wer­den die Chi­ne­sen zusätz­li­che Zöl­le in Höhe von 50 Mrd. Dol­lar gegen ame­ri­ka­ni­sche Ein­fuh­ren ver­hän­gen. Das sind nicht mehr die Vor­bo­ten eines Han­dels­krie­ges – um es mar­tia­lisch zu sagen. Das ist bereits ein fort­ge­schrit­te­nes Stadium.

Kein Wun­der, dass … 

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GmbH-Gestaltungen: Wie Sie Sonderregelungen für sich nutzen können

Bevor Sie neue Gesell­schaf­ter (Erben, Inves­to­ren) in die GmbH auf­neh­men, soll­te das immer auch ein Grund sein, den Gesell­schafts­ver­trag zu über­prü­fen. Stim­men die Rege­lun­gen noch für die neue Kon­stel­la­ti­on? Kön­nen Sie Ihre Stel­lung noch vor Auf­nah­me der neu­en Gesell­schaf­ter zu Ihren Guns­ten ver­än­dern? Das macht immer dann Sinn, wenn es Ihnen auf­grund der Mehr­heits­ver­hält­nis­se in der GmbH noch mög­lich ist, Ände­run­gen des Gesell­schafts­ver­trags zu beschlie­ßen, even­tu­ell auch zusam­men mit den ande­ren Gesell­schaf­tern – sofern die Inter­es­sen­la­ge iden­tisch ist.

Die Rechts­la­ge:

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Digitales: Die Dienstleistungs-Branche gibt den Takt vor

Für vie­le Dienst­leis­ter (SAP, Sie­mens, Xerox u.v.a.) war das Ser­vice- und War­tungs­ge­schäft seit Jahr­zehn­ten mehr als ein lukt­ra­ti­ves Zusatz­ge­schäft. Ohne gro­ßen Auf­wand konn­te man so im Abo-Geschäft gute und begrün­de­te Umsät­ze machen, sich mit guten Ser­vice-Leis­tun­gen als dau­er­haf­ter Geschäfts­part­ner pro­fi­lie­ren und Umsät­ze gene­rie­ren, die ohne gro­ßen logis­ti­schen Auf­wand zu erbrin­gen waren. In Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung hat sich hier bereits Eini­ges geän­dert und zahl­rei­che Geschäfts­mo­del­le müs­sen über­ar­bei­tet werden.

Hin­ter­grund: …