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Praktikanten: Kein Anspruch auf Mindestlohn bei Unterbrechung

Prak­ti­kan­ten haben kei­nen Anspruch auf den gesetz­li­chen Min­dest­lohn, wenn sie das Prak­ti­kum zur Ori­en­tie­rung für eine Berufs­aus­bil­dung oder für die Auf­nah­me eines Stu­di­ums leis­ten und es eine Dau­er von drei 3 Mona­ten nicht über­steigt. Das Prak­ti­kum kann aus Grün­den in der Per­son des Praktikanten/der Prak­ti­kan­tin recht­lich oder tat­säch­lich unter­bro­chen und um die Dau­er der Unter­bre­chungs­zeit ver­län­gert wer­den, wenn zwi­schen den ein­zel­nen Abschnit­ten ein sach­li­cher und zeit­li­cher Zusam­men­hang besteht und die Höchst­dau­er von drei Mona­ten ins­ge­samt nicht über­schrit­ten wird (BAG, Urteil v. 30.1.2019, 5 AZR 556/17).

Das Prak­ti­kum wur­de wegen Zei­ten der Arbeits­un­fä­hig­keit sowie auf eige­nen Wunsch der Klä­ge­rin für nur weni­ge Tage unter­bro­chen und im Anschluss an die Unter­bre­chun­gen jeweils unver­än­dert fort­ge­setzt. Eine sol­che Unter­bre­chung – so das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) in letz­ter Instanz – darf nicht zu Las­ten des ein­stel­len­den Unter­neh­mens gehen. Erfreu­lich: Das bringt in der Sache end­lich Rechts­si­cher­heit für alle Unternehmen.

 

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Literaturpreis für GmbH-Autorin Nora Bossong

Die Bre­mer Lite­ra­tin Nora Bossong, Jahr­gang 1982, wur­de soeben mit dem auf 30.000 € dotier­ten Kra­nich­stei­ner Lite­ra­tur­preis aus­ge­zeich­net. Bekannt wur­de Bos­sing u. a. mit dem Roman „Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung” – eine lite­ra­ri­sche Aus­ein­an­der­set­zung einer Vater/­Toch­ter-Nach­fol­ge-Geschich­te rund um eine Fami­li­en-GmbH … wir haben an die­ser Stel­le dar­auf ver­wie­sen und eine ent­spre­chen­de Lese-Emp­feh­lung aus­ge­spro­chen > Nora Bossong, Gesell­schaft mit beschränk­ter Haf­tung.

 

 

 

 

 

 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 21/2019

Büro­kra­tie: „Für das Amt des Geschäfts­füh­rers nicht geeig­net …” + Geschäfts­füh­rungs-Stra­te­gie: Vor­be­rei­tun­gen auf die ange­kün­dig­te Kri­se + Digi­ta­les: So lesen sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (VII) + Euro­pa­wahl: Nir­gend­wo neue Rezep­te für den Mit­tel­stand + Büro­kra­tie: Unter­neh­men müs­sen Arbeits­zei­ten lücken­los erfas­sen + Geschäfts­füh­rer pri­vat : Kei­ne Chan­ce für hoch­ver­zins­li­che Alt­ver­trä­ge + BMF-Vor­ga­ben: Das Geschäfts­füh­rer-Büro in der Privat-Immobilie

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Bürokratie: „Nicht geeignet für das Amt des Geschäftsführers …”

Wer in Deutsch­land Geschäfts­füh­rer wer­den will, muss eine wei­ße Wes­te haben – so sieht es das GmbH-Gesetz (§ 6 GmbH-Gesetz) vor. Danach gilt: „Wer wegen einer Straf­tat nach den §§ 283 bis 283d des Straf­ge­setz­buchs ver­ur­teilt wor­den ist, kann auf die Dau­er von 5 Jah­ren seit der Rechts­kraft des Urteils nicht Geschäfts­füh­rer sein” (z. B.:  Bank­rott, aber auch: Insol­venz­ver­ge­hen, Ver­let­zung der Buch­füh­rungs­pflich­ten). Die Regis­ter­ge­rich­te ver­lan­gen bei der Ein­tra­gung einer GmbH bzw. beim Wech­sel der Geschäfts­füh­rung eine ent­spre­chen­de per­sön­li­che „Ver­si­che­rung” jedes Geschäfts­füh­rers (§ 8 GmbH-Gesetz).

In Deutsch­land kön­nen Sie auch davon aus­ge­hen, dass … 

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Geschäftsführungs-Strategie: Vorbereitungen auf die angekündigte Krise

Der wirt­schaft­li­che Abschwung nimmt Kon­tu­ren an und nimmt in eini­gen Bran­chen bereits Fahrt auf. Wir haben dazu aus­führ­lich berich­tet (vgl. zuletzt Nr. 20/2019). In eini­gen Bran­chen hat man bereits reagiert und setzt die Pla­nun­gen für die Redu­zie­rung der Kapa­zi­tä­ten um. In der Auto­mo­bil- und Zulie­fe­rer-Indus­trie stellt man sich auf brei­ter Front auf sin­ken­de Absatz­zah­len ein und hat die Pro­duk­ti­ons­plä­ne nach unten kor­ri­giert. Vie­le Unter­neh­men haben ihre Per­so­nal­pla­nun­gen in den letz­ten Mona­ten ange­passt, über­ar­bei­tet und (punk­tu­el­le) Ein­stel­lungs­stopps ver­ord­net (Daim­ler, VW, Han­dels­blatt Grup­pe) oder sogar (brei­ten) Per­so­nal­ab­bau ange­kün­digt (zuletzt: Mah­le, Automobilzulieferer).

Vor­aus­schau­en­de Geschäfts­füh­rung heißt in die­sem Fall, die rich­ti­gen Instrumente … 

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Digitales: So lesen sich die neuen Erfolgsgeschichten (VII)

Das Auto der Zukunft kommt nicht von VW, Daim­ler, BMW oder Toyo­ta. Auch nicht von Goog­le, Ama­zon oder Ali­baba. Eher schon von Tes­la. Einer der ganz Neu­en auf dem inter­na­tio­na­len Auto­mo­bil­markt heißt Pin­in­fa­ri­na Auto­mo­bi­li, wird aus Indi­en finan­ziert, fir­miert in Mün­chen und bas­telt an einer neu-alten, ita­lie­ni­schen Edelmarke.

Hin­ter­grund:

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Europawahl: Nirgendwo Rezepte für den Mittelstand

Am Sonn­tag wird gewählt – euro­pa­weit. Für die deut­sche Poli­tik ist das zugleich ein Grat­mes­ser für die Gro­ße Koali­ti­on (Gro­Ko) und – aus Sicht der Wirt­schaft – für deren wirt­schafts­po­li­ti­sches Stan­ding.  Zuletzt offen­bar­ten sich größ­te Dif­fe­ren­zen um die Aus­rich­tung einer neu­en Struk­tur­po­li­tik. Bei­de gro­ßen Par­tei­en zeig­ten sich beson­ders auf­ge­schlos­sen für eine euro­pa­wei­te Indus­trie­po­li­tik. Dafür gab es hef­ti­ge Kri­tik vom Mit­tel­stand und ins­be­son­de­re von den Ver­tre­tern der mit­tel­stän­di­schen fami­li­en­ge­führ­ten Unter­neh­men. In der Kri­tik steht auch die Ener­gie­po­li­tik. Deut­sche Unter­neh­men zah­len unter­des­sen die höchs­ten Prei­se in Euro­pa. Ten­denz: Wei­ter (stark) zuneh­mend. Das bedeu­tet auch eine immer grö­ße­re Belas­tung für vie­le klei­ne­re Unter­neh­men in nicht-indus­tri­el­len Sektoren.

Neu­es­te (hier: INSA für Bild) ermit­teln für die CDU/CSU 28 %, 15 % für die SPD, 19 % für die Grü­nen, 13 % für die AfD, 7 % für die FDP und 8 % für die Lin­ke – mit gering­fü­gi­gen Abwei­chun­gen für alle Par­tei­en, je nach Umfra­ge. Die Gro­Ko kann damit nur noch mit einer Zustim­mung von von etwas über 40 % rech­nen. Die bei­den Volks­par­tei­en ste­cken – wie in Rest-Euro­pa – im Abwärts­sog. Aller­dings mit unter­schied­li­chen Sze­na­ri­en, den Trend zu stop­pen. Bei­spiel Steu­er­po­li­tik: Die SPD will die CO2-Steu­er und eine Zusatz­be­steue­rung für Kon­zer­ne. Die Uni­on will Steu­er­ent­las­tun­gen (Soli­da­ri­täts­zu­schlag), CDU-Che­fin Anne­gret Kramp-Kar­ren­bau­er kann sich jetzt sogar eine umfas­sen­de Steu­er­re­form  vor­stel­len (Pro­gres­si­ons­ab­bau). Aber auch die in der Ren­ten­po­li­tik gehen die Vor­stel­lun­gen soweit aus­ein­an­der, dass eine Neu­ord­nung der Kräf­te­ver­hält­nis­se nach dem 26. Mai immer wahr­schein­li­cher wird. Aus Wirt­schafts-Per­spek­ti­ve wird es dar­auf ankom­men, wie sich die FDP behaup­ten kann. Eini­ges deu­tet dar­auf hin, dass sie ihre alte Rol­le als Mehr­heits­be­schaf­fer für eine Regie­rung wie­der ein­neh­men kann. Aller­dings: Die pro­gnos­ti­zier­ten 5 – 7 % der Stim­men dürf­ten dafür jeden­falls noch nicht ausreichen.

Nicht weni­ge Ana­lys­ten gehen unter­des­sen davon aus, dass die Gro­Ko die Legis­la­tur­pe­ri­ode nicht über­ste­hen wird. Fol­ge: Es kann zu vor­ge­zo­ge­nen Neu­wah­len kom­men. Neben­ef­fekt: Bun­des­kanz­le­rin Mer­kel wird nicht – wie geplant und von vie­len favo­ri­siert – in ruhi­gem Fahr­was­ser in den Ruhe­stand ver­ab­schie­det. Den­noch: Die wirt­schafts­po­li­ti­schen Per­spek­ti­ven für Unter­neh­mer blei­ben unkal­ku­lier­bar. Schwa­cher Trost: Ein Umschwen­ken im Wäh­ler­ver­hal­ten, das eine Rot-Rot-Grü­ne Mehr­heit brin­gen wür­de, ist der­zeit nicht aus­zu­ma­chen. Und: Mit dem Ende der Mer­kel-Ära dürf­te die Uni­on wie­der einen deut­li­chen Schwenk hin zur Unter­neh­mer­par­tei machen – eini­ge Aus­sa­gen der neu­en Bun­des­vor­sit­zen­den deu­ten bereits in die­se Rich­tung (Steu­er­re­form auch für Unter­neh­men, Abschaf­fung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags für Unter­neh­men usw.). U. U. bringt die Euro­pa-Wahl bereits einen ers­ten Schub.

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Bürokratie: Unternehmen müssen Arbeitszeiten lückenlos erfassen

Ein weit rei­chen­des, alle Unter­neh­men betref­fen­des Urteil mit unmit­tel­ba­ren Kos­ten­fol­gen kommt von Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Danach sol­len Unter­neh­men in Euro­pa – also auch in Deutsch­land – dazu ver­pflich­tet wer­den, die Arbeits­zei­ten der Mit­ar­bei­ter exakt zu doku­men­tie­ren. Fol­gen: Zum einen dürf­te das das Ende der sog. Ver­trau­ens­ar­beits­zeit sein, wie es in vie­len, auch grö­ße­ren Fir­men prak­ti­ziert wird. Das wird in vie­len Unter­neh­men aber auch zu wei­ter stei­gen­den Büro­kra­tie­kos­ten (hier: z. B. Außen­dienst, Home-Office, fle­xi­ble Arbeits­zei­ten) füh­ren. Für die Umset­zung in natio­na­les (deut­sches) Recht gibt es einen klei­nen Gestal­tungs­spiel­raum. Danach heißt es im Urteil: „Es oblie­ge den Mit­glied­staa­ten, die kon­kre­ten Moda­li­tä­ten zur Umset­zung eines sol­chen Sys­tems, ins­be­son­de­re der von ihm anzu­neh­men­den Form, zu bestim­men und dabei gege­be­nen­falls den Beson­der­hei­ten des jewei­li­gen Tätig­keits­be­reichs oder Eigen­hei­ten, sogar der Grö­ße, bestimm­ter Unter­neh­men Rech­nung zu tra­gen”. Hier kommt es also auf die Mehr­heits­ver­hält­nis­se im dann gewähl­ten Bun­des­tag an (EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).

 

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Geschäftsführer privat : Keine Chance für hochverzinsliche Altverträge

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat jetzt in letz­ter Instanz ent­schie­den, dass die Ban­ken berech­tigt sind, hoch­ver­zins­li­che Alt­ver­trä­ge (hier: das sog. Prä­mi­en­spa­ren) vor­zei­tig zu kün­di­gen. Vor­aus­set­zung: Die im Ver­trag ver­ein­bar­te Höchst­prä­mie wur­de erreicht. Danach ist die Bank zur Kün­di­gung berech­tigt  (BGH, Urteil v. 14.5.2019, XI ZR 345/18).

Laut Urteil gel­ten die ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen (hier: lan­ge Nied­rig­zins­pha­se) als „sach­ge­rech­ter Grund”, der die Bank zu einer Kün­di­gung mit der gemäß AGB vor­ge­se­he­nen Kün­di­gungs­frist berech­tigt (hier: 3 Mona­te). Im vor­lie­gen­den Fall wur­de die Höchst­prä­mie nach einer Lauf­zeit 15 Jah­ren erreicht. Als Gesamt­lauf­zeit waren laut Ver­trag 25 Jah­re ver­ein­bart. Die Bank darf in sol­chen Fäl­len den Ver­trag vor­zei­tig kündigen.

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BMF-Vorgaben: Das Geschäftsführer-Büro in der Privat-Immobilie

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat die steu­er­li­che Behand­lung von Ein­nah­men für die Über­las­sung eines Arbeit­zim­mer­s/Home-Office an ihren Arbeit­neh­mer neu gere­gelt. Unstrit­tig bleibt, dass die Auf­wen­dun­gen Betriebs­aus­ga­ben der GmbH sind und blei­ben. Zum Teil neu gere­gelt ist die steu­er­li­che Behand­lung der Ein­nah­men. Bei­spiel: Besteht das Heim­bü­ro im über­wie­gen­den Inter­es­se des Geschäfts­füh­rers, müs­sen die Ein­nah­men in Zukunft als Arbeits­lohn – und damit in der Regel teu­rer – ver­steu­ert wer­den. Prü­fen Sie mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter, ob Hand­lungs­be­darf besteht bzw. wie Sie gegen­über dem Finanz­amt begrün­den, dass doch Ein­nah­men aus VuV vor­lie­gen, z. B. mit einem schrift­li­chen Miet­ver­trag, der die genau­en Kon­di­tio­nen (z. B. Wochen­end-Erreich­bar­keit) regelt (BMF, Schrei­ben v. 18.1.2019, IV C 1 – S 2211/16/10003 :005).