Es gibt gute Gründe, den Geschäftsführer auf Zeit zu bestellen. Z.B. in der Familien-GmbH, wenn kein Nachfolger aus den eigenen Reihen die Qualifikation mitbringt. Geschäftsführer, die in dieser Situation stecken, sind gut beraten, …
Autor: volkelt
Gleich zu Jahresbeginn (vgl. Nr. 2/2013) hatten wir Sie vor einem Wechsel zu Stromanbietern mit Vorauskasse gewarnt (Flexstrom). Unterdessen hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Wichtig ist hier der Verweis auf den Fall TelDaFax – einem Stromanbieter, der mit einem vergleichbaren Schneeball-System bis 2011 auf dem Markt tätig war. Unterdessen wird TelDaFax abgewickelt. Dabei prüft der Insolvenzverwalter auch, ob der Sponsor-Partner von TelDaFax – der Fußballclub Bayer Leverkusen – nachträglich in die Haftung genommen werden kann und die Werbehonorare in die Insolvenzmasse zurückzahlen muss. Worauf müssen Sie als Geschäftsführer achten, wenn Sie und Ihre GmbH als Werbepartner für ein anderes Unternehmen eintreten? …
Die Diskussionen um Steuerverkürzung, Steuerumgehung und Steuergestaltung zeigen auch anderer Stelle Wirkung. Zuletzt hat die Süddeutsche Zeitung Zahlen zu den de facto gezahlten Mindestlöhnen veröffentlicht. Der Zollbericht 2012 des Bundesministeriums der Finanzen zur Schwarzarbeit meldet danach …
Volkelt-Brief 19/2013
Themen heute: Behörden und Bürokratie: Zoll prüft mindestlohn in der „Breite” + Wirtschaftliche Risiken: Der Fall „Flexstrom“ – Was Sie bei Werbe-Verträgen beachten müssen + Interne Organisation: Interims-Geschäftsführer: Bessere Chancen für die Vertragsverlängerung + Personal: Wettbewerb um Mitarbeiter wird „online“ entschieden + GmbH und Steuer: Finanzbehörden kennen kein Pardon bei Gewinnabführungsverträgen + Wirtschaftsrecht: Einverständnis für Telefon-Werbung muss konkret sein + Lohnsteuer: Neue Probleme mit ELSTAM-Anmeldungen + BISS …
Geschäftsführer kleinerer GmbHs, die keine kaufmännische Fachausbildung haben, verlassen sich in Sachen Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern voll auf Ihren Steuerberater. Auch bei der Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Kleinste GmbHs profitieren mit dem Abschluss ab 2011 von Erleichterungen nach dem MicroBilG – sie müssen den Abschluss lediglich hinterlegen. Doch monieren nach wie vor viele Geschäftsführer kleiner GmbHs, dass der Steuerberater den Jahresabschluss 2011 nicht wie vorgesehen spätestens zum 31.12. 2012 vorgelegt hat. Begründung: Überlastung oder fehlendes Personal. Wichtig für Sie als Geschäftsführer: Das entlastet Sie nicht. Was tun?
Der Fall des FC Bayern München Aufsichtsrats-Vorsitzenden Uli Hoeneß zeigt: Der öffentliche Wirbel um ein Steuerverfahren schadet nicht nur dem Image von Person und Unternehmen. So wie es aussieht, gab es Fehler im Selbstanzeige-Verfahren (§ 371 AO). Und das muss die Sensoren auch jedes kleineren und mittelständischen Unternehmers, der mit dem Finanzamt zu tun hat, in Alarmbereitschaft versetzen. So ist die Selbstanzeige nicht nur im Zusammenhang mit Schwarzgeldkonten und nicht angemeldeten Zinsen im Ausland ein Thema. Auch bei nicht gemeldeten Umsätzen oder nicht abgeführter Kapitalertragsteuer ist die Selbstanzeige mit Strafe befreiender Wirkung möglich.
Wichtig: …
Volkelt-Brief 18/2013
Themen heute: Steuer-Risiko: Selbstanzeige unbedingt vom Profi machen lassen + Pflichtveröffentlichung: Steuerberater-Versäumnisse entbinden Sie nicht + Kartellverfahren: Nach dem neuen BGH-Urteil wird es sogar noch teurer + Steuer: Zuzahlungen des Geschäftsführers zum Firmenwagen mindern die Lohnsteuer für den geldwerten Vorteil + Mitarbeiter: Falscher Eintrag auf Zeitsummenkarte rechtfertigt fristlose Kündigung + GmbH-Finanzen: Fördermittel Materialeffizienz in der Produktion + BISS …
Das Bundesumweltamt (BMU) und die KfW stellen 20 Mio. EUR für Förderung der Materialeffizienz zur Verfügung. Ziel des Förderschwerpunkts ist es, Produktionsabläufe zu optimieren, um natürliche Ressourcen zu schonen. Gefördert werden …
Immer wieder berichten wir an dieser Stelle über Kartellverfahren. Zunehmend auch gegen mittelständische und kleinere Unternehmen (vgl. zuletzt Nr. 13/2013). Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu in letzter Instanz entschieden: Das Kartellverfahren mit Kronzeugenregelung und Festsetzung der Strafhöhe nach den Umsätzen des Unternehmens sind rechtlich nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 26.2.2013, KRB 20/12). Folge: …
Ist offensichtlich, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Eintragungen auf seiner Zeitsummenkarte vornimmt, …