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Volkelt-Briefe

Lohnsteuer: Neue Probleme mit ELSTAM-Anmeldungen

Die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung der Arbeit­neh­mer­da­ten ist bei Ummel­dun­gen z. B. von einer Neben­tä­tig­keit in eine Haupt­tä­tig­keit beim glei­chen Arbeit­ge­ber nicht mög­lich, wenn … der Arbeit­ge­ber feh­ler­haf­te Anga­ben zum Aus­schei­dens- bzw. Ein­stel­lungs­da­tum macht. Laut BMF liegt das an einem Pro­gramm­feh­ler. Wird die Anmel­dung ver­wei­gert wird, kön­nen Sie die­se in Papier­form nach­rei­chen (BMF-Schrei­ben vom 25.4.2013, IV C 5 – S 2363/13/10003).

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