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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Vertrag: Abfindung in „brutto“ oder „netto“?

Anfra­ge eines Kol­le­gen: „Mit dem Aus­schei­den aus der GmbH habe ich Anspruch auf eine Abfin­dung von 150.000 €. Kann ich dar­auf Mehr­wert­steu­er auf­rech­nen?“. Ant­wort: JEIN. …

Mehr­wert­steu­er kön­nen Sie auf­rech­nen, wenn sich das aus der Ver­trags­for­mu­lie­rung so ergibt. Z. B., wenn es heißt „Anspruch auf 150.000 € net­to“ oder „zzgl. Mehr­wert­steu­er“. In der Pra­xis üblich sind aus­führ­li­che­re For­mu­lie­run­gen wie: „sofern der Geschäfts­füh­rer zur Mehr­wert­steu­er optiert hat“ oder „wenn der Geschäfts­füh­rer mehr­wert­steu­er­pflich­tig ist“.

Ergibt sich aus der Ver­trags-For­mu­lie­rung kein Hin­weis auf die Erstat­tung der Mehr­wert­steu­er, liegt der Fall anders. Laut Recht­spre­chung müs­sen Sie dann davon aus­ge­hen, dass der im Ver­trag ver­ein­bar­te Betrag der Net­to­be­trag ist. Einen Mehr­wert­steu­er-Auf­schlag kön­nen Sie nach herr­schen­der Mei­nung nicht durch­set­zen. Es gibt sogar ein Urteil spe­zi­ell für den GmbH-Geschäfts­füh­rer. Wört­lich: So ist nach ein­hel­li­ger Mei­nung grund­sätz­lich nur der Brut­to­be­trag geschul­det, weil zum Zeit­punkt der Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung nicht fest­steht, ob und in wel­cher Höhe die Abfin­dung zu ver­steu­ern ist“ (OLG Olden­burg, Urteil vom 25.6.1992, 1 U 33/92).

Für die Pra­xis: Spe­ku­lie­ren Sie nach dem Aus­schei­den auf eine Aus­zah­lung plus Mehr­wert­steu­er (weil Sie die Mehr­wert­steu­er als Vor­steu­er für eine bera­ten­de Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit gel­tend machen), soll­ten Sie das von vor­ne­her­ein und ein­ein­deu­tig in den Ver­trag schrei­ben. For­mu­lie­run­gen sie­he oben. Mög­lich ist es auch, dass Sie einen – eben­falls ein­ein­deu­ti­gen – nach­träg­li­chen Beschluss über einen ent­spre­chen­den Mehr­wert­steu­er-Anspruch haben – der im Ver­trag genann­te Betrag also als Brut­to-Betrag ver­ein­bart war. Vor­teil für Sie: Wenn Sie zur Mehr­wert­steu­er optiert haben, kön­nen Sie den zusätz­li­chen Betrag als Vor­steu­er ansetzen.

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