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Volkelt-Briefe

Haftung: Fehlerhaft festgestellter Verlustvortrag rechtfertigt keine Steuerhinterziehung

Hat das Finanz­amt per Bescheid einen Ver­lust­vor­trag fest­ge­stellt, der sich nach erneu­ter Prü­fung als falsch erweist, kann daraus …

nicht der Vor­wurf der straf­ba­ren Steu­er­hin­ter­zie­hung abge­lei­tet wer­den (BFH, Urteil vom 4.12.2012, VIII R 50/10).

Für die Pra­xis: Als Steu­er­zah­ler sind Sie nicht dazu ver­pflich­tet, Feh­ler des Finanz­amts rich­tig zu stel­len. Sie sind in einem sol­chen Fall auch nicht zur Abga­be einer straf­be­frei­en­den Selbst­anzeige verpflichtet.

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