Mit dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) unterstützt die EU kleinere Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen. Die EU hat das Programm jetzt
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 31/2014
Themen heute: Arbeitgeber-Beurteilungen: So verbessern Sie Ihr Rating + Geschäftsführer-Tantieme: FG Köln bremst Steuerprüfer aus + Einpersonen-GmbH: Keine Registrierung gegen die Kichensteuer + Compliance: Höhere Bußgelder statt Unternehmensstrafrecht + IHK-Pflichtbeitrag: Keine Chance gegen den Gerichtsvollzieher + Firmenwagen: Weniger Lohnsteuer für Leasing-Sonderzahlung + Haftung: Geschäftsführer haftet nicht für Wettbewerbsverstöße der GmbH + GmbH-Finanzen: Neue EU-Fördermittel für kleinere Unternehmen + BISS …
Jetzt hat das Bundesfinanzministerum die sog. Richtsätze zur Schätzung von Umsätzen, Kosten und Gewinnen veröffentlicht. Die neuen offiziellen Zahlen gibt es >
Immer mehr Unternehmer, die nicht wissen, wie sie ihr privates Geldvermögen gewinnbringend oder zumindest ohne Verlust anlegen können, müssen sich etwas einfallen lassen. Sinn macht es jetzt, Erspartes nicht mehr in Wertpapieren oder Sparkonten anzulegen. Was tun?
Führt die mit dem (Gesellschafter-) Geschäftsführer vereinbarte Umsatz-Tantieme nicht zur systematischen Absaugung des GmbH-Gewinns, darf das Finanzamt diese Zahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachträglich versteuern (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.4.2014, 6 K 6216/12). Was tun?
Nach einem anonymen Hinweis wurden letzte Woche gegen 21 mittelständische Unternehmen aus der Lebensmittelbranche (Wurstkartell) insgesamt 338 Mio. EUR Geldbuße verhängt. Bis vor wenigen Jahren waren es noch überwiegend große Unternehmen, die wegen Kartellverstöße belangt wurden. Unterdessen
Die EU-Kommission will (im zweiten Anlauf) eine europa-einheitliche Einpersonen-Gesellschaft mit „beschränkter“ Haftung begründen. Damit soll
Bei der Ermittlung der Schwellenwerte, die für die Anzahl der Arbeitnehmer für die Mitbestimmung (hier: 2.000) entscheiden,
Wird um den endgültigen Veräußerungspreis gerichtlich gestritten und dieser erst nach dem Veräußerungszeitpunkt abschließend durch das Gericht festgelegt, muss das bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns rückwirkend auf den Veräußerungszeitpunkt berücksichtigt werden. Das gilt auch für die damit im Zusammenhang stehenden Veräußerungskosten (BFH, Urteil vom 12.3.2014, I R 55/13). Was tun?
Volkelt-Brief 30/2014
Themen heute: Wurstkartell: Was Sie als Geschäftsführer einer kleineren GmbH beachten müssen + GmbH-Recht: Tochtergründungen werden einfacher + Sommerpause: Wie Chefs am besten auftanken + GmbH-Finanzen: So nutzen Sie die Niedrigzins-Phase + Finanzamt: Vorsicht bei Umsatz-Tantieme für den Geschäftsführer + Steuer: Nachträgliche Änderung des Kaufpreises für den GmbH-Anteil + Arbeitsrecht: Leiharbeiter zählen nicht bei der Mitbestimmung + BISS …