Ob Auto-Fan, Antiquitäten-Liebhaber oder Kunst-Sammler: Viele Gesellschafter-Geschäftsführer liebäugeln damit, entsprechende Liebhaber-Stücke über die GmbH zu erwerben. Gelingt es, die Kosten als Betriebsausgaben anzusetzen, erfolgt der Erwerb aus unversteuertem Geld. Diese Begünstigung bleibt auch dann erhalten, wenn der entsprechende Gegenstand nach der Abschreibung günstig ins Privatvermögen übernommen wird. In der Regel macht das auch keine Probleme mit dem Finanzamt, wenn es um angemessene Wertgegenstände geht, z. B. die Ausstattung des Chef-Büros mit einem repräsentativen Gemälde eines regionalen Künstlers. …
Autor: volkelt
Wer viel fährt, erlebt viel – bisweilen auch Nötigungs-Situationen. Dazu gibt es ein interessanten Urteil des Amtsgerichts Nienburg: Danach dürfen Aufnahmen, die Sie mit einer sog. dashcam machen, im gerichtlichen Verfahren zur Beweisaufnahme verwendet werden. In der Praxis wird das Verkehrsgericht im Einzelfall entscheiden – bei gröberen Verstößen und mangelnder Einsicht des Nötigers dürfte das allerdings regelmäßig der Fall sein (AG Nienburg, Urteil vom 20.1.2015, 4 Ds 155/14). …
Unfälle auf der Wegstrecke zwischen der Arbeitsstätte auf dem Weg zur „Nahrungsaufnahme“ (Kantine, Restaurant) ereignen, sind von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Nicht aber Unfälle auf Wegstrecken, auf denen private Erledigungen vorgenommen werden – also z. B. private Einkäufe oder Behördengänge (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.3.2015, L 3 U 225/10). …
Volkelt-Brief 19/2015
Mindestlohn: Nicht der Lohn ist das Problem – der Generalverdacht ist Anmaßung + Geschäfts-Interna: Wenn ein Gesellschafter „Alles“ wissen will – was tun? + Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter + Internet: So testen Sie Ihre Homepage nach den neuen Google-Kriterien + Steuern: Abkommen zum automatischen Informationsaustausch zeigt Wirkung + Wirtschaftsrecht: Zustellung eines Versäumnisurteils an Angestellte der GmbH + Mitarbeiter-Recruiting über die Unternehmens-Websites immer erfolgreicher + BISS …
Nach 100 Tagen Mindestlohn hatte man die von der Mindestlohn-Bürokratie betroffenen Unternehmen vertröstet: Im April wollte der Koalitionsausschuss ernsthaft prüfen, neu bewerten und eventuell nachbessern. Doch daraus ist Nichts geworden. In der Praxis der Unternehmen wird sich wohl nichts mehr ändern. Das ist nicht nur ärgerlich. Das wird das Verhältnis von Unternehmen und Behörden weiter verschlechtern. Spürbares Ergebnis des Mindestlohns: Die Unternehmen müssen (wieder einmal) ein schlecht gemachtes Gesetz ausbaden. …
Anzeichen für die Verkaufs-Absicht eines GmbH-Gesellschafters: Er interessiert sich nicht mehr nur turnusgemäß zur Feststellung des Jahresabschlusses über seine GmbH. Vielmehr verlangt er plötzlich während des Geschäftsjahres ausführliche Einsicht und Auskunft zum Geschäftsverlauf. Als Geschäftsführer sind Sie dann gut beraten, diesen Vorgang nicht ungeprüft durchgehen zu lassen. U. U. muss befürchtet werden, dass Unternehmens-Interna in unbefugte Hände gelangen und Sie dafür in die Haftung genommen werden können. …
Neben den oben dargestellten Einschränkungen zum Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters gehört aber auch, dass andere gesetzliche Vorgaben nicht verletzt werden. Dazu gehören z. B. auch die Vorgaben aus dem Bundesdatenschutz-Gesetz (BDSG). Danach dürfen personenbezogene Daten nicht bzw. nur bei einem berechtigten Interesse herausgegeben werden. Das gilt so auch für Daten, die von der GmbH verwaltet werden. Das sind z. B. personenbezogene Kundendaten, wie Telefon-Nummern oder Bankverbindungen. Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass die Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder, im Einzelfall bis zu 50.000 € bei leichten Verstößen und bis zu 300.000 €, z. B. bei einem Verstoß gegen die Zweckbindung der ermittelten personenbezogenen Daten. …
Google hat – wir haben darüber berichtet – neue Suchkriterien eingeführt, nach denen Internet-Seiten bewertet und gelistet werden (vgl. Nr. 18/2015). Wichtig ist diese Änderung für Unternehmen, die sich an ein junges Publikum richten oder die Online-Shops betreiben. Es geht darum, wie komfortabel auf den Internet-Seiten mit dem Smartphone navigiert werden kann. Das ist wichtig, weil – so die Angaben laut Google – 74 % aller Nutzer eine Seite nur dann nochmals besuchen, wenn diese für das Smartphone optimiert ist. Tendenz: steigend. Häufigste Ausschluss-Kriterien sind: Die Schrift ist zu klein und damit nur schwer lesbar, die Navigationspunkte liegen zu eng nebeneinander. …
Auch nach der Verschärfung des Gesetzes zur steuerlichen Selbstanzeige bleibt die Zahl der reuigen Steuersünder hoch. So gab es im 1. Quartal wiederum bereits 8.154 Selbstanzeiger. Zuletzt gab es 2014 insgesamt 40.000 Selbstanzeigen mit 1,5 Mrd. EUR Steuermehrerlösen. Zunächst waren alle Experten davon ausgegangen, dass es nach einer Verschärfung des Gesetzes zum 1.1.2015 zu einer spürbaren Abnahme bei den Selbstanzeigen kommen wird. …
Nimmt ein Angestellter der GmbH eine Zustellungsurkunde, die gegen den Geschäftsführer als Vertreter der GmbH ausgestellt ist, an und verweist er darauf, dass der Geschäftsführer nicht anwesend ist, dann gilt die Urkunde dennoch als zugestellt (BGH, Urteil vom 4.2.2015, III ZR 513/13). …