Es gibt bei immer mehr jungen Menschen den Trend, ganz auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten. Gründe: Hohe Sprit- und Unterhaltskosten. Aber auch die Parkflächen gerade in den Innenstadt-Bereichen werden immer teurer. Ausweg: Statt einem Firmenwagen überlassen Sie ihren jungen Mitarbeitern ein Fahrrad/E‑Bike. Das ist natürlich auch für Sie in Ihrer Vorbildfunktion als Geschäftsführer möglich. Seit 2013 gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben für die steuerliche Behandlung (Weg zur Arbeitsstätte, private Nutzung, Verrechnung beim Sachbezug, § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG). Danach gilt: …
Autor: volkelt
Erzielt der Junior während seiner Ausbildung keine steuerbaren Einkünfte, dann ist nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein ihm zugewiesener Verlust vortragsfähig. Auch dann, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist (BFH, Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14). …
Als Geschäftsführer sind Sie gut beraten, wenn Sie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Teamarbeit in Büros zur Kenntnis nehmen und sich ggf. einige gute Ideen abschauen. In einem interessanten und lesenswerten Beitrag haben sich die Handelsblatt-Redakteure die Mühe gemacht, die neuesten Erkenntnisse in verständlicher Form auf einen schnell erfassbaren Nenner zu bringen > zum Handelsblatt-Beitrag
Volkelt-Brief 21/2015
Der Firmenwagen von morgen: Urbane Junge kommen mit dem Bike – so binden Sie die Jungen + Industrie 4.0: Das sind die Erfolgs-Cluster von morgen + Haftungsfalle: Geschäftsführer muss sich bei Dumping-Angebot absichern + Arbeitsrecht: Neues Urteil zum Mindestlohn + Steuern: Junior ohne Steuerfestsetzung hat Anspruch auf Verlustvortrag aus Ausbildungskosten + BISS …
Nr. 51/2019 sofort lesen oder als > PDF ausdrucken
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Zur Info: Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf der aktualisierten KSt-Richtlinien vorgelegt. Wir prüfen und weisen auf Neuerungen und Änderungen hin und halten Sie auf dem Laufenden. Den Entwurf im Volltext gibt es > Entwurf KSt-Richtlinien
Gut ein Drittel der Inhaber von mittelständischen Firmen in Deutschland ist bereits älter als 55 Jahre. Ganz konkret planen derzeit ca. 580.000 Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer kleinerer Unternehmen bis 2017 ihre Nachfolge. Zwar besteht bei den Nachfolgeplanungen eine leichte Präferenz für familieninterne Lösungen. Laut KfW Research wollen derzeit nur 9 % der kleinen und mittleren Unternehmen die Nachfolge innerhalb der Familie organisieren, viele Alteigentümer suchen externe Nachfolger. Hier kommen etwa ein Verkauf an einen Mitarbeiter, ein anderes Unternehmen oder einen Finanzinvestor in Frage. Betroffen vom anstehenden Generationswechsel sind alle Segmente der mittelständischen Wirtschaft. Besonders häufig bestehen Übergabepläne im sonstigen verarbeitenden Gewerbe. …
Volkelt-Brief 20/2015
Strategie: Wie SIE expandieren – ohne großen Aufwand + IT-Sicherheitslücken: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen + Konflikte in der GmbH: Die Ausschluss-Klausel sichert den Bestand + Betriebsausgaben: Oldies gehören zur privaten Lebensführung + Geschäftsführer unterwegs: Nötigung im Straßenverkehr + Mitarbeiter: Zurückhaltung ist der bessere Umgang mit der Berufsgenossenschaft + BISS …
Nach vielem Daten-Missbrauchsfällen und immer neuen Hacker-Angriffen auch auf Firmen-Netzwerke sind viele Geschäftsführer verunsichert, welche Pflichten für sie gelten.…
„Am liebsten würde ich ihn rauswerfen“. So die Bestandsaufnahme eines Kollegen, in dessen GmbH sich die Meinungsverschiedenheiten um die richtige Geschäftspolitik zwischen den Gesellschafter-Geschäftsführern zu einem handfesten Krach gesteigert haben. Nach wie vor sind die Beteiligten in vielen GmbHs auf ein solches Szenario nicht vorbereitet. Fakt ist, dass es ohne vertragliche Vorgaben im Gesellschaftsvertrag fast keine Möglichkeit gibt, einen – wie es im juristischen Fachjargon heißt – „querelen“ Gesellschafter aus der GmbH zu drängen. Das geht in der Regel nur, wenn es eine entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag gibt, die bestimmt, in welchen Fällen und zu welchen Konditionen der Gesellschafter ausgeschlossen werden kann (vgl. zuletzt Nr. 18/2015). …