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Erbschaftsteuer: Keine Rückwirkung – schnelles Handeln kann noch lohnen

Der Kabi­netts-Ent­wurf zur neu­en Erb­schaft­steu­er-Rege­lung für Unter­neh­men bzw. Betriebs­ver­mö­gen ist beschlos­sen („Gesetz zur Anpas­sung des Erb­schafts- und Schen­kungs­steu­er­ge­set­zes an die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts“). Damit ist das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren eröff­net. Der­weil eilt es: Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Neu­re­ge­lung bis zum 30.6.2016 ein­ge­for­dert. Inter­es­sant: Der jetzt vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf ent­hält kei­ne Rege­lung zur Rück­wir­kung. Im Klar­text heißt das: Alle bis zu einer Neu­re­ge­lung ver­erb­ten oder ver­schenk­ten Unter­neh­men und Betei­li­gun­gen kön­nen noch nach dem der­zeit gel­ten­den Recht über­tra­gen werden. … 

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GmbH-Finanzen: Im 4. Quartal wird das Geld wieder teurer

Ers­te Bau-Finan­zie­rer sehen Anzei­chen für eine Zins­wen­de. Auch HSBC-Chef-Volks­wirt Ste­phen King pro­gnos­ti­ziert unter­des­sen die Zins­wen­de in Sicht­wei­te. Die meis­ten Ana­lys­ten gehen davon aus, dass die FED den Basis­zins (bis­her: 0,25 %) noch im Herbst, spä­tes­tens aber im Dezem­ber 2015 erhö­hen wird. Das wird Aus­wir­kun­gen auf den EURO haben und die EZB unter Zug­zwang set­zen. Trend: Zum Jah­res­wech­sel wer­den auch die Zin­sen in Euro­pa wie­der anzie­hen. Geschäfts­füh­rer, die für die GmbH-Finan­zen zustän­dig sind, sind gut bera­ten zu prü­fen, wie Sie reagie­ren und das Anla­ge­ver­mö­gen opti­mal ein­set­zen bzw. wel­che Maß­nah­men für die Geschäfts­füh­rer-Vor­sor­ge hilf­reich sind. Grundregeln: … 

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Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen

In einem für Unter­neh­men wich­ti­gen Ver­fah­ren hat der BFH ent­schie­den, dass Gewinn-Hin­zu­schät­zun­gen gericht­lich über­prüft wer­den kön­nen. Die Finanz­be­hör­den woll­ten ihre Hoheit, im Rah­men ihres Ermes­sens Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, auf Gewinn-Hin­zu­schät­zu­n­­gen aus­deh­nen. Der BFH: Schät­zun­gen sind kei­ne Ermes­sens­ent­schei­dun­gen und gericht­lich über­prüf­bar (BFH, Urteil vom 23.4.2015, V R 32/14). …

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GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren

Moniert das Finanz­amt den Kauf­preis einer Grund­stücks­über­tra­gung anhand der Ein­schät­zung des Bau-Sach­­ver­stän­di­gen des Finanz­amts und klagt die GmbH gegen die dar­auf­hin unter­stell­te ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung, dann ist das Finanz­ge­richt ver­pflich­tet, einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter mit der Bewer­tung des Grund­stücks zu beauf­tra­gen (BFH, Beschluss vom 7.1.2015, I B 42/13). …

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Bürokratie: Wie der Fiskus der Kirche zu schaffen macht

HartaufHartKapi­tal­ge­sell­schaf­ten – auch Ihre GmbH – müs­sen beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) nach­fra­gen, ob für die Gesell­schaf­ter Kir­chen­steu­er­pflicht besteht. Nur wenn für den Gesell­schaf­ter ein sog. Sperr­ver­merk ein­ge­tra­gen ist, ist die GmbH berech­tigt, Gewinn­aus­schüt­tun­gen ohne Kir­chen­steu­er vor­zu­neh­men. Dazu muss die GmbH jähr­lich die Steu­er­pflicht Ihrer Gesell­schaf­ter beim BZSt abfra­gen und zwar in der Zeit zwi­schen dem 1.9.2015 und dem 31.10.2015.

Aus­nah­me: Die Ein­per­so­nen-GmbH (vgl. Nr. 31/2014). Danach muss eine Regis­trie­rung nicht erfol­gen, wenn es sich um eine Ein­per­so­nen-GmbH han­delt und der allei­ni­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht kir­chen­steu­er­pflich­tig ist. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 28/2015

Volkelt-NLBüro­kra­tie: Wie der Fis­kus der Kir­che zu schaf­fen macht + Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Wie viel Gesetz müs­sen Sie ken­nen? + Schwie­ri­ge Wei­sun­gen: Was tun, ohne die Gesell­schaf­ter zu ver­prel­len + Som­mer­pau­se: Auch mal an sich selbst den­ken + Mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen kom­men: Nur der genaue Zeit­punkt ist noch offen + Pflicht­ver­let­zung: Res­sort­ver­tei­lung schützt nicht vor Haf­tung für Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge +  BISS

 

 

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Geschäftsführer-Pflichten: So viel Gesetz müssen Sie kennen

ComplianceCom­pli­ance“ – so der Fach­ter­mi­nus für Beach­tung und Ein­hal­tung der Geset­ze durch das Unter­neh­men. Im schlech­tes­ten Fall dro­hen dem Geschäfts­füh­rer dras­ti­sche Geld­bu­ßen – bis zu 1 Mio. EUR (§ 130 OWiG). Als Geschäfts­füh­rer eines Unter­neh­mens müs­sen Sie dafür sor­gen, dass Geset­ze und hoheit­li­che Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Z. B. die Buch­füh­rungs- und Bilan­zie­rungs­pflich­ten, die Steu­er­pflich­ten, auch Umwelt­auf­la­gen, arbeits­recht­li­che Bestim­mun­gen oder Grund­sät­ze des Geschäfts­ver­kehrs. Um die­ser Ver­pflich­tung nach­zu­kom­men, sind in der Pra­xis ins­be­son­de­re geeignet: …

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Schwierige Weisungen: Was tun, ohne die Gesellschafter zu verprellen

MediationDie Gesell­schaf­ter Ihrer GmbH kön­nen Ihnen jeder­zeit und zu allen Ange­le­gen­hei­ten der GmbH Wei­sun­gen ertei­len. Wel­che Wei­sun­gen an den Geschäfts­füh­rer erteilt wer­den, steht im frei­en Ermes­sen der Gesell­schaf­ter. Auch Ein­zel­an­wei­sun­gen an Geschäfts­füh­rer sind mög­lich (§ 37 Abs. 1 GmbHG). Dazu genügt jedoch nicht die Anwei­sung eines Mehr­heits-Gesel­l­­schaf­ters. Die Anwei­sung muss immer auf der Grund­la­ge eines Gesell­schaf­ter­be­schlus­ses erfol­gen. Schwie­rig ist es, wenn Wei­sun­gen auf Gesell­schaf­ter­be­schlüs­sen beru­hen, denen Nich­tig­keit oder Anfech­tung droht. Solan­ge kein Gesell­schaf­ter eine kon­kre­te recht­li­che Maß­nah­me ein­ge­lei­tet hat, müs­sen Sie auch die­se Wei­sung ausführen. … 

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Sommerpause: Auch mal an sich selbst denken

ein Roman zum Abspannen und ... herzhaft Lachen
ein Roman zum Abspan­nen und … herz­haft Lachen

Die meis­ten Kol­le­gen machen über den Som­mer zumin­dest ein paar Tage Urlaub. Meis­tens sind es aller­dings weni­ger als 2 Wochen wie für die meis­ten Arbeit­neh­mer üblich. Den­noch kön­nen Sie die ruhi­ge­ren Tage auch ein­mal dazu nut­zen, ein­fa­che Ver­hal­tens­än­de­run­gen zu trai­nie­ren. Sie soll­ten sich aber ganz bewusst kei­nen zusätz­li­chen Leis­tungs­an­for­de­run­gen aus­set­zen. Die ein­fachs­ten Abspann- und Ent­span­nungs-Metho­den sind: …

 

 

 

 

 

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Manipulationssichere Kassen kommen – nur der genaue Zeitpunkt ist noch offen

Die Finanz­mi­nis­ter des Bun­des und der Län­der haben sich jetzt dar­auf ver­stän­digt, mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen­sys­tem gesetz­lich vor­zu­schrei­ben (Tref­fen der Finanz­mi­nis­ter vom 25.6.2015). Dazu müs­sen noch tech­ni­sche Stan­dards geklärt wer­den und ent­spre­chen­de Über­gangs­be­stim­mun­gen fest­ge­legt wer­den. Dar­in soll geklärt wer­den, wie bei soeben erfolg­ter Neu­an­schaf­fung eines Kas­sen­sys­tems ver­fah­ren wird (Über­gangs­re­ge­lung). Die Minis­ter sind sich auch eini­ge dar­in, nicht auf eine euro­päi­sche Vor­ga­be für Kas­sen abzu­war­ten, son­dern gege­be­nen­falls auch eine deut­sche Lösung umzu­set­zen. Schwa­cher Trost: Eine Ver­schär­fung des momen­ta­nen Straf­ma­ßes für Ver­stö­ße wur­de nicht dis­ku­tiert und ist – vor­erst jeden­falls – offen­sicht­lich nicht geplant. …