Ob Wirtschaft 4.0 (Seite unten), bargeldloser Zahlungsverkehr (vgl. unten) oder digitale Steuererhebung: Wenn Sie als Unternehmer erfolgreich bleiben wollen, müssen Sie die Zukunft viel schneller antizipieren als noch vor wenigen Jahren. Große Firmen lösen dieses Dilemma, indem Sie ein StartUp mit der Ideenfindung beauftragen und – Erfolg vorausgesetzt – sich dann am Unternehmen beteiligen. Für kleinere Firmen ist das zu aufwendig. Aber auch Sie können davon profitieren. Zum Beispiel, indem Sie sich regelmäßig über die vielen guten Ideen der StartUps in Ihrer Branche informieren. Da lohnt es auf jeden Fall zielgenau zu googeln, z. B. unter „Startup“ plus „Branche“. …
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 30/2015
Strategie: Lernen von den Startups + Wirtschaft 4.0: Wie steht es um Ihr Geschäftsmodell? + GmbH-Finanzen: Schulden-Krisen beschleunigen Ende des Bargelds + Organisationsverschulden: Wie fit sind Ihre Mitarbeiter tatsächlich? + Steuerberater: Bescheinigung zun Mindestlohn + Steuer: Feiertags- und Nachtzuschläge für den Gesellschafter-Geschäftsführer + Mitarbeiter: Qualifizierung geht nicht mehr auf Ihre Kosten + BISS …
Ob 3D-Drucker, die Musikbranche, Uber-Taxis oder Online-Lohnabrechnung: Die Digitalisierung ist überall und wirkt auf alle Geschäftsmodelle. Wie gut ist Ihr Unternehmen in Sachen Digitalisierung? Die Zahlen offenbaren Handlungsbedarf …
Bei ALDI stellt man sich auf die Zeit nach dem Bargeld ein: Man wird den Einkaufswagen ohne STOP durchs Kassenportal schieben. Produkte werden per Chip erfasst. Das Handy wird per Erkennungs-Software identifiziert und das Konto belastet. Vielkäufer erhalten automatisch Skonti, Rabatt-Gutschriften oder das passende „Dankeschön-Geschenk“ per DHL direkt ins Haus. 1:0 für ALDI. 2014 wurden in Deutschland 53 % des Konsum-Transaktionsvolumens mit Bargeld beglichen. In den USA sind es nur 10 %. Schweden plant die bargeldlose Wirtschaft bis 2030. Unterdessen sind auch die Behörden und Banken hellhöriger geworden. Die Argumente auf der Habenseite werden schlagkräftiger und lauter: …
Ob es um einen Unfall geht, beschädigte Ware oder verpasste Liefertermine: Wenn etwa schief läuft, wird ein Schuldiger gesucht. Lässt sich der nicht finden, wird der Geschäftsführer in die Haftung genommen. Organisationsverschulden heißt das juristische Zauberwort. In nicht wenigen Fällen – das belegen zahlreiche Urteile dazu – gelingt es tatsächlich, den Geschäftsführer auch persönlich in die Haftung zu nehmen. Was ist ein Organisationsverschulden? …
Laut Bundessteuerberaterkammer sind Steuerberater befugt, Bescheinigungen darüber auszustellen, dass das betreffende Unternehmen den Mindestlohn einhält (BSBK, Mitteilung vom 9.7.2015) …
Ist es nach dem Geschäftsmodell der GmbH erforderlich, dass der Geschäftsführer regelmäßig nachts und auch an Feiertagen tätig sein muss, ist er dennoch nicht berechtigt, die steuerliche Sonderregelung für Feiertag- und Nachtzuschläge zu beanspruchen. Begründung: Diese Zusatzbelastungen werden in der Regel bereits bei der Bestimmung der Gehaltshöhe des Geschäftsführers berücksichtigt (FG Münster, Urteil vom 14.4.2015, 1 K 3431/13 E). …
Kündigt ein Mitarbeiter, obwohl Sie ihm laut Vertrag ein Duales Studium bei Lohnfortzahlung finanzieren, muss er nicht nur die Ausbildungskosten sondern auch einen Teil des Lohnes zurückzahlen. Voraussetzung: Sie haben das so vertraglich vereinbart. Eine solche Klausel ist wirksam (ArbG Gießen, Urteil vom 3.2.2015, 9 Ca 180/14) …
Volkelt-Brief 29/2015
Nachfolge: Wie Sie Ihre GmbH „klein” rechnen + Mindestlohn: Haftung für Drittfirmen gestrichen – Entsende-Haftung bleibt + TÜV/Silikon: Was ist eine Zertifizierung noch wert? + Erbschaftsteuer: Keine Rückwirkung – schnelles Handeln kann noch lohnen + GmbH-Finanzen: Im 4. Quartal wird das Geld wieder teurer + Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen + GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren + BISS …
„Bedürfnisprüfung“ wird zum Zauberwort für die zukünftige Erbschaftsteuer. Im Klartext: Ab einem Firmenvermögen von 26 Mio. EUR prüft der Fiskus, ob das Privatvermögen bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer einbezogen wird. Sind im Gesellschaftsvertrag der GmbH Verfügungsbeschränkungen vereinbart, wird eine solche Bedürfnisprüfung erst ab einem Vermögen von 52 Mio. EUR zur Regel. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Vermögen zwischen 26 und 52 Mio. EUR sind gefordert: Sie müss(t)en die freie Veräußerlichkeit der GmbH-Anteile einschränken. Etwa in der Form, dass eine Übertragung nur noch an Familienangehörige im Sinne des § 15 Abs. 1 AO möglich ist. …