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Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: Qualifizierung geht nicht mehr auf Ihre Kosten

Kün­digt ein Mit­ar­bei­ter, obwohl Sie ihm laut Ver­trag ein Dua­les Stu­di­um bei Lohn­fort­zah­lung finan­zie­ren, muss er nicht nur die Aus­bil­dungs­kos­ten son­dern auch einen Teil des Loh­nes zurück­zah­len. Vor­aus­set­zung: Sie haben das so ver­trag­lich ver­ein­bart. Eine sol­che Klau­sel ist wirk­sam (ArbG Gie­ßen, Urteil vom 3.2.2015, 9 Ca 180/14) …

Rück­zah­lungs­klau­seln sind üblich und benach­tei­li­gen den Arbeit­neh­mer nicht unan­ge­mes­sen. Pro­blem: Der Mit­ar­bei­ter hat­te den ihm ange­bo­te­nen Arbeits­ver­trag abge­lehnt, weil er in einer ande­ren Bran­che als QM-Spe­zia­list mehr ver­die­nen kann. Gegen die­sen Fall soll­ten Sie sich unbe­dingt absi­chern, wenn Sie Ihre Mit­ar­bei­ter fördern.

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