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Mindestlohn: Haftung für Drittfirmen gestrichen – Entsende-Haftung bleibt

Allen Beteue­run­gen zum Trotz hat Arbeits­mi­nis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) in Sachen Min­dest­lohn noch eine klei­ne Kehrt­wen­de hin­ge­legt. Nach hef­ti­gen Pro­tes­ten aus der Wirt­schaft hat sie an zwei Stel­len nach­ge­bes­sert. Das sind: … 

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TÜV/Silikon: Was ist eine Zertifizierung noch wert?

Nach dem Frei­spruch des TÜV in Sachen Pro­dukt­haf­tung vor dem fran­zö­si­schen Beru­fungs­ge­richt stel­len sich nicht nur vie­le Ver­brau­cher die grund­sätz­li­che Fra­ge nach der Aus­sa­ge­kraft von Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren (vgl. Nr. 14/2014). Kri­tik: Man ver­zich­tet auf kon­kre­te Vor-Ort-Kon­trol­len und Stich­pro­ben. Statt­des­sen setzt man auf die Prü­fung von Ver­fah­ren und auf Gut­ach­ten (Prü­fung nach Papier­form). Auch vie­le Unter­neh­men ste­hen damit vor der Fra­ge, ob sie sich die auf­wen­di­ge Zer­ti­fi­zie­rung über­haupt noch leis­ten sol­len, wenn es kei­ne tat­säch­li­chen Kon­trol­len gibt und dem Ver­brau­cher kein wirk­li­ches Garan­tie­ver­spre­chen gege­ben wer­den kann. Vie­le klei­ne­re Unter­nehmen tun sich ohne­hin schwer mit den jähr­lich wie­der­keh­ren­de Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren und den damit ver­bun­de­nen (erheb­li­chen) Kosten. … 

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Erbschaftsteuer: Keine Rückwirkung – schnelles Handeln kann noch lohnen

Der Kabi­netts-Ent­wurf zur neu­en Erb­schaft­steu­er-Rege­lung für Unter­neh­men bzw. Betriebs­ver­mö­gen ist beschlos­sen („Gesetz zur Anpas­sung des Erb­schafts- und Schen­kungs­steu­er­ge­set­zes an die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts“). Damit ist das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren eröff­net. Der­weil eilt es: Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Neu­re­ge­lung bis zum 30.6.2016 ein­ge­for­dert. Inter­es­sant: Der jetzt vor­lie­gen­de Gesetz­ent­wurf ent­hält kei­ne Rege­lung zur Rück­wir­kung. Im Klar­text heißt das: Alle bis zu einer Neu­re­ge­lung ver­erb­ten oder ver­schenk­ten Unter­neh­men und Betei­li­gun­gen kön­nen noch nach dem der­zeit gel­ten­den Recht über­tra­gen werden. … 

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GmbH-Finanzen: Im 4. Quartal wird das Geld wieder teurer

Ers­te Bau-Finan­zie­rer sehen Anzei­chen für eine Zins­wen­de. Auch HSBC-Chef-Volks­wirt Ste­phen King pro­gnos­ti­ziert unter­des­sen die Zins­wen­de in Sicht­wei­te. Die meis­ten Ana­lys­ten gehen davon aus, dass die FED den Basis­zins (bis­her: 0,25 %) noch im Herbst, spä­tes­tens aber im Dezem­ber 2015 erhö­hen wird. Das wird Aus­wir­kun­gen auf den EURO haben und die EZB unter Zug­zwang set­zen. Trend: Zum Jah­res­wech­sel wer­den auch die Zin­sen in Euro­pa wie­der anzie­hen. Geschäfts­füh­rer, die für die GmbH-Finan­zen zustän­dig sind, sind gut bera­ten zu prü­fen, wie Sie reagie­ren und das Anla­ge­ver­mö­gen opti­mal ein­set­zen bzw. wel­che Maß­nah­men für die Geschäfts­füh­rer-Vor­sor­ge hilf­reich sind. Grundregeln: … 

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Verfahrensrecht: Gewinn-Hinzuschätzungen können Sie gerichtlich prüfen

In einem für Unter­neh­men wich­ti­gen Ver­fah­ren hat der BFH ent­schie­den, dass Gewinn-Hin­zu­schät­zun­gen gericht­lich über­prüft wer­den kön­nen. Die Finanz­be­hör­den woll­ten ihre Hoheit, im Rah­men ihres Ermes­sens Ent­schei­dun­gen zu tref­fen, auf Gewinn-Hin­zu­schät­zu­n­­gen aus­deh­nen. Der BFH: Schät­zun­gen sind kei­ne Ermes­sens­ent­schei­dun­gen und gericht­lich über­prüf­bar (BFH, Urteil vom 23.4.2015, V R 32/14). …

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GmbH-Steuern: Finanzamt darf nicht Manipulieren

Moniert das Finanz­amt den Kauf­preis einer Grund­stücks­über­tra­gung anhand der Ein­schät­zung des Bau-Sach­­ver­stän­di­gen des Finanz­amts und klagt die GmbH gegen die dar­auf­hin unter­stell­te ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung, dann ist das Finanz­ge­richt ver­pflich­tet, einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter mit der Bewer­tung des Grund­stücks zu beauf­tra­gen (BFH, Beschluss vom 7.1.2015, I B 42/13). …

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Bürokratie: Wie der Fiskus der Kirche zu schaffen macht

HartaufHartKapi­tal­ge­sell­schaf­ten – auch Ihre GmbH – müs­sen beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) nach­fra­gen, ob für die Gesell­schaf­ter Kir­chen­steu­er­pflicht besteht. Nur wenn für den Gesell­schaf­ter ein sog. Sperr­ver­merk ein­ge­tra­gen ist, ist die GmbH berech­tigt, Gewinn­aus­schüt­tun­gen ohne Kir­chen­steu­er vor­zu­neh­men. Dazu muss die GmbH jähr­lich die Steu­er­pflicht Ihrer Gesell­schaf­ter beim BZSt abfra­gen und zwar in der Zeit zwi­schen dem 1.9.2015 und dem 31.10.2015.

Aus­nah­me: Die Ein­per­so­nen-GmbH (vgl. Nr. 31/2014). Danach muss eine Regis­trie­rung nicht erfol­gen, wenn es sich um eine Ein­per­so­nen-GmbH han­delt und der allei­ni­ge Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht kir­chen­steu­er­pflich­tig ist. … 

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Volkelt-Brief 28/2015

Volkelt-NLBüro­kra­tie: Wie der Fis­kus der Kir­che zu schaf­fen macht + Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten: Wie viel Gesetz müs­sen Sie ken­nen? + Schwie­ri­ge Wei­sun­gen: Was tun, ohne die Gesell­schaf­ter zu ver­prel­len + Som­mer­pau­se: Auch mal an sich selbst den­ken + Mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen kom­men: Nur der genaue Zeit­punkt ist noch offen + Pflicht­ver­let­zung: Res­sort­ver­tei­lung schützt nicht vor Haf­tung für Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge +  BISS …

 

 

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Geschäftsführer-Pflichten: So viel Gesetz müssen Sie kennen

Compliance„Com­pli­ance“ – so der Fach­ter­mi­nus für Beach­tung und Ein­hal­tung der Geset­ze durch das Unter­neh­men. Im schlech­tes­ten Fall dro­hen dem Geschäfts­füh­rer dras­ti­sche Geld­bu­ßen – bis zu 1 Mio. EUR (§ 130 OWiG). Als Geschäfts­füh­rer eines Unter­neh­mens müs­sen Sie dafür sor­gen, dass Geset­ze und hoheit­li­che Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den. Z. B. die Buch­füh­rungs- und Bilan­zie­rungs­pflich­ten, die Steu­er­pflich­ten, auch Umwelt­auf­la­gen, arbeits­recht­li­che Bestim­mun­gen oder Grund­sät­ze des Geschäfts­ver­kehrs. Um die­ser Ver­pflich­tung nach­zu­kom­men, sind in der Pra­xis ins­be­son­de­re geeignet: …

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Schwierige Weisungen: Was tun, ohne die Gesellschafter zu verprellen

MediationDie Gesell­schaf­ter Ihrer GmbH kön­nen Ihnen jeder­zeit und zu allen Ange­le­gen­hei­ten der GmbH Wei­sun­gen ertei­len. Wel­che Wei­sun­gen an den Geschäfts­füh­rer erteilt wer­den, steht im frei­en Ermes­sen der Gesell­schaf­ter. Auch Ein­zel­an­wei­sun­gen an Geschäfts­füh­rer sind mög­lich (§ 37 Abs. 1 GmbHG). Dazu genügt jedoch nicht die Anwei­sung eines Mehr­heits-Gesel­l­­schaf­ters. Die Anwei­sung muss immer auf der Grund­la­ge eines Gesell­schaf­ter­be­schlus­ses erfol­gen. Schwie­rig ist es, wenn Wei­sun­gen auf Gesell­schaf­ter­be­schlüs­sen beru­hen, denen Nich­tig­keit oder Anfech­tung droht. Solan­ge kein Gesell­schaf­ter eine kon­kre­te recht­li­che Maß­nah­me ein­ge­lei­tet hat, müs­sen Sie auch die­se Wei­sung ausführen. …