Jetzt ist auch das letzte größere Aufbäumen gegen die neue Rundfunkgebührenordnung gescheitert. Der Autovermieter Sixt AG wollte zuletzt gerichtlich prüfen lassen, ob es zulässig ist, dass für jedes der 91.000 Fahrzeuge und für jede der 500 Betriebsstätten auch zwangsläufig Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.5.2015, 7 Bv 15.344). …
Autor: volkelt
Der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne muss von den Finanzbehörden auch dann zugrunde gelegt werden, wenn ein Teil des Veräußerungserlöses aus der Kapitalgesellschaft in eine (steuerbefreite) Rücklage in einem Personenunternehmen eingestellt wird. Die Anwendung der sog. Fünftelregelung wird damit nicht ausgeschlossen. Eine Doppelbegünstigung liegt nach Auffassung des Gerichtes nicht vor (Finanzgericht Münster, Urteil vom 23.9.2015, 10 K 4079/14 F). …
Das Bundesarbeitsgericht hat entscheiden, dass Leiharbeitnehmer bei der Anwendung der Mitbestimmung (ab 8.000 Mitarbeiter werden Aufsichtsräte nach dem Delegierten-Wahlverfahren gewählt) mitzählen (BAG, Beschluss vom 4.11.2015, 7 ABR 42/13). …
WM-Abgabe
Ein wenig überrascht waren wir schon – als Regierungssprecher Steffen Seibert heute Morgen im Frühstücksfernsehen fast nebensätzlich vor laufenden Kameras die Abschaffung des Solidaritätszuschlags verkündete. Ein Hauch von Schabowski huschte über die deutsche Frühstücks-Körnchen-Landschaft. Und zwar die – seines Wissens – sofortige Abschaffung. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste: Die Kanzlerin hatte sich – getragen von den letzten Umfrageergebnissen – dazu entschlossen, den Soli in eine WM-Abgabe umzuwandeln. In der Gewissheit, dass nach dem Reinfall von Katar die Zustimmung für die nächste WM in Deutschland bei nahezu 150 Prozentpunkten liegen würde. Mario Götze wäre dann allerdings bereits 30 Jahre und es wäre fraglich, ob der sich das noch antun wollte. Aber das ein oder andere Prozent würde sicherlich auch bei der Kanzlerin hängen bleiben. Unser Cleverle. So jedenfalls übersteht man nicht nur die Nachspielzeit sondern auch die Verlängerung. Einziger Trost: Irgendwann ist das Elfmeterschießen vorbei und dann muss auch die Kanzlerin in der Kabine beim Duschen die Hülle fallen lassen.
Volkelt-Brief 45/2015
GF-Gratwanderung: Wie riskant darf ein Geschäftsmodell sein? + Gestaltung: Geschäftsführer als Mini-Jobber + Ende der Netzneutralität: 30 – 35% Mehrkosten für alleFirmen + Dynamic Pricing: Wie flexibel planen Sie Preise und Umsatz ? + Werbebriefe: Dürfen nicht wie eine amtliche Mitteilung wirken + Geschäftsführer privat: Fahren mit Auslands-Führerschein + Controlling: Umsatzbeteiligung für schnelles Internet + Arbeitsrecht: Vergütungsanspruch für Arbeitsvorbereitung + Gut informiert: Wirtschafts-Informationen haben einen Preis + BISS …
Der Volkelt-Brief 45/2015 > Download als PDF – lesen im „Print”
Ob Flowtex, Schlecker oder Hess-AG: Der Grat zwischen riskantem Geschäftsmodell und Betrug ist schmal. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) dazu einen interessanten Fall entschieden. Tenor: „Der Geschäftsführer haftet für alle Schäden aus einem Schwindelunternehmen“ – also einem Unternehmen, das von vorneherein auf Betrug angelegt ist (Urteil vom 14.7.2015, VI ZR 463/14). Was macht den Unterschied zum Risiko-behafteteten Geschäftsmodell? …
Um es vorweg zu nehmen: JA – aber ! Nicht alle Unternehmen beschäftigen einen Geschäftsführer, der im Fulltime-Job für die GmbH tätig ist oder sein muss. So fallen z. B. in der Vermögen verwaltenden GmbH, in der GmbH & Co. KG oder in der Freiberufler-GmbH oft nur wenige Geschäftsführungs-Aufgaben an. Aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg ergibt sich hier eine interessante Gestaltungsmöglichkeit. Und zwar immer dann, wenn der Geschäftsführer nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist. Im Urteil heißt es nämlich: „Der Geschäftsführer mit beherrschender Beteiligung hat keinen Anspruch auf Lohnsteuer-Pauschalierung“ (§ 40a Abs. 2a EStG). …
Erfahrungen, was da kommt, machen Kollegen, die via mobile Kommunikation größere Datenmengen bewegen, z. B. Powerpoints verschicken oder Angebots-Kataloge befördern. Die 2 GB Datenmenge, die der Grundtarif monatlich abdeckt, ist schnell aufgebraucht. Der Kollege zahlt ab der 2. Woche einen 70 % höheren Tarif, damit die Daten-Übertragung nicht 20mal länger dauert. IT-Experten rechnen mit Mehrkosten für die Standard-Kommunikation im Unternehmen (E‑Mail, Internet) von 30 bis 35 %. Noch teurer wird die mobile Kommunikation: Hier müssen Sie mit Aufschlägen bis zu 70 % rechnen, wenn Sie die gleiche Leistung haben wollen. …
Beim Tanken hat sich Dynamic Pricing (dynamisches Preismanagement) flächendeckend durchgesetzt. Man hat sich daran gewöhnt und stellt sein Tankverhalten entsprechend darauf ein. Einige Internet Anbieter und ‑Shops praktizieren bereits seit einigen Jahren unterschiedliche Preise je nach Besteller, Bestellvorgang oder Bestellzeit (Tag, Nacht, Ferien usw.). Tendenz: Im Internet ist Dynamic Pricing in allen Branchen auf dem Vormarsch. Im Einzelhandel darf weiter vor Ort gefeilscht werden. …
Wenn Ihr Unternehmen Werbebriefe verschickt, dürfen die nicht wir offizielle amtliche Mitteilungen aufgemacht sein. Das betrifft sogar den Umschlag. Hier muss die Absenderadresse für den Empfänger deutlich und eindeutig vermerkt werden (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 19.3.2015, 21 O 726/14). …