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Volkelt-Briefe

Dienstleister-GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter im Abwärts-Trend

Die BBE-Media hat jetzt die neu­es­ten Zah­len zur Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung vor­ge­legt. Wir haben die Zah­len für Dienst­leis­ter-GmbHs etwas genau­er unter die Lupe genom­men. Im Ver­gleich zum Vor­jahr fällt auf: 

  • Die Gehalts-Ent­wick­lung stellt sich sehr unter­schied­lich dar. Unse­res Erach­tens ist die laut BBE fest­ge­stell­te brei­te Abwärts­ent­wick­lung so nicht nach­zu­voll­zie­hen. Wir gehen davon aus, dass sich bei einer klei­nen Daten­ba­sis bereits eini­ge Abwei­chun­gen bei weni­gen gro­ßen Fir­men deut­lich auf das Gesamt­ergeb­nis auswirken.
  • Nimmt man den (gewich­te­ten) Dienst­leis­tungs-Durch­schnitt fällt die Abwärts­be­we­gung etwas mode­ra­ter aus. Das Durch­schnitts-Fest­ge­halt liegt 2015 im Durch­schnitt bei 115.860 € (2014: 117.420 €/Abweichung gegen­über 2014: – 1,4 %). Die durch­schnitt­li­che Tan­tie­me 2015 bei 21.454 € (2014: 22.258 €/Abweichung gegen­über 2014: – 3,7%).
  • Im Quer­schnitt über alle GmbHs sind die Gehäl­ter der Geschäfts­füh­rer ohne Betei­li­gung an der GmbH laut BBE-Stu­die um 3,9 % gestie­gen, die der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer dage­gen um 0,2 % geschrumpft. Dienst­leis­ter-GmbHs sind in der Regel Inha­ber geführ­te Unternehmen.

Den­noch ergibt sich aus den BBE-Zah­len ein Trend für 2015: Gegen­über dem Vor­jahr gibt es einen leich­ten bis spür­ba­ren Abwärts­trend. Das Gesamt-Niveau bleibt aber zufrie­den­stel­lend bis gut. Das deckt sich auch mit unse­ren Erfah­run­gen und den Gesprä­chen mit den Kol­le­gen. Hier die aktu­el­len Ver­gleichs­zah­len zur Gesamt­ver­gü­tung der Geschäfts­füh­rer in eini­gen aus­ge­wähl­ten Dienstleistungs-Branchen:

Dienst­leis­tung Gehalt 2014/2015 Gehalt 2013/2014 Dif­fe­renz
Ver­lag 137.000 € 162.000 € - 16 %
Unter­hal­tun­g/TV-Pro­duk­ti­on 161.000 € kei­ne Angaben - %
Telekommunikation/Internet 160.000 € 165.000 € - 3,1 %
Finanzen/Versicherungen 160.000 € 165.000 € - 3,1 %
Zeitarbeit/Wachdienste 157.000 € 160.000 € - 1,9 %
Ausbildung/Schulung 151.000 € 159.000 € - 5,1 %
Werbung/Medien 151.000 € 151.000 € +/- 0 %
Leasing/Vermietung 147.000 € 142.000 € + 3,5 %
Unter­neh­mens­be­ra­tung 145.000 € 133.000 € + 9,0 %
Gesund­heit 140.000 € 170.000 € - 17,7 %
Reisebüro/Verkehr 137.000 € 132.000 € + 3,7 %
Rei­ni­gung 136.000 € 134.000 € + 1,4 %
Umwelttechnik/Entsorgung 135.000 € 140.000 € - 3,6 %
EDV/Software 145.000 € 136.000 € + 6,6 %
Architekten/Ingenieure 131.000 € 136.000 € - 3,7 %
Gastronomie/Hotel 130.000 € 151.000 € - 14 %
Spe­di­ti­on 129.000 € 151.000 € - 14,6 %
Immo­bi­li­en 123.000 € 120.000 € + 2,5 %
Bau­trä­ger 118.000 € 136.000 € - 13,3 %
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer 128.000 € 128.000 € +/- 0 %

Beträ­ge auf vol­le Tau­send gerun­det. Quel­len: BBE Media Gehalts­um­fra­ge 2014/2015, eige­ne Analysen

Zusätz­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe für die Geschäfts­füh­rer von Dienst­leis­ter-GmbHs lie­fern die sog. Karls­ru­her Tabel­len – das sind die offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den zur Ange­mes­sen­heits­prü­fung der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter. Auch hier bestä­tigt der Blick in die Zah­len: Für klei­ne­re Dienst­leis­ter-GmbHs mit einem Umsatz von bis zu 2,5 Mio. EUR hal­ten die Finanz­be­hör­den eine Spann­wei­te von 140.000 bis 180.000 € als Gesamt­ge­halt in der Regel für ange­mes­sen. Nur wer hier deut­lich nach oben aus­bricht muss damit rech­nen, dass eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) unter­stellt wer­den kann. In Dienst­leis­ter-GmbHs mit 2,5 bis 5 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt bereits zwi­schen 190.000 und 230.000 €. In Dienst­leis­ter-GmbHs mit 5 bis 25 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 210.000 € und 270.000 €. In Dienst­leis­ter-GmbHs mit 25 bis 50 Mio. € Umsatz liegt das bezo­ge­ne Ver­gleichs­ge­halt zwi­schen 240.000 € und 460.000 € (Quel­le: OFD Karls­ru­he vom 4.3.2009, S 2742/84 – St 221 Karls­ru­her Tabel­len). Die von der BBE-Media jetzt ermit­tel­ten Ver­gleichs­zah­len bele­gen, dass in vie­len GmbHs längst nicht bis zu „Ange­mes­sen­heits­gren­ze“ ver­dient wird. Was im Ein­zel­fall auch Sinn macht, weil die Lohn­steu­er­be­las­tung für das Geschäfts­füh­rer-Gehalt z. B. bei 200.000 € schon rund 40 % beträgt.

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