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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 03/2016

Volkelt-FB-01Sie wol­len die GmbH ver­kau­fen: Gute Chan­cen in 2016 – viel „Geld” ist unter­wegs + Frau­en­quo­te: Auch mit­be­stimm­te GmbHs müs­sen han­deln + Ihr Haupt­kun­de schwä­chelt: Wie Sie Ihren Gewinn ret­ten kön­nen + Rech­te des Geschäfts­füh­rers: Nah­les rüt­telt an den Grund­la­gen + Ihre pri­va­te ESt-2016: Nur Zah­lun­gen über ein Kon­to zäh­len + Soli­da­ri­täts­zu­schlag: Gericht stoppt Zah­lung + Steu­er: Kin­der müs­sen Mie­te zah­len + Zu viel Gehalt ange­wie­sen: GF muss zurück­zah­len + BISS

 

 

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Sie wollen Ihre GmbH verkaufen: Gute Chancen / viel „Geld” will angelegt werden

Noch sind die Taschen der pro­fes­sio­nel­len Inves­to­ren prall gefüllt. Aber auch vie­le der gro­ßen kön­nen Unter­neh­men mit viel Geld in den Kas­sen pla­nen. Das gilt für alle Arten von Invest­ments – also auch für die in Unter­neh­men (Akqui­si­ti­ons) und zwar für spek­ta­ku­lä­re gro­ße Über­nah­men, aber auch in mit­tel­stän­di­sche und klei­ne­re Unter­neh­men aus inno­va­ti­ven Branchen. … 

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Frauenquote: Auch mitbestimmte GmbHs sind verpflichtet

Seit 1.1.2016 müs­sen die Aufsichtsräte/rätinnen in bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men zu 30 % mit Frau­en besetzt wer­den. Gibt es kei­ne Frau­en, bleibt der Pos­ten unbe­setzt. Das betrifft in Deutsch­land 200 Unter­neh­men. Die­se Ver­pflich­tung betrifft auch vie­le mit­tel­stän­di­sche GmbHs, z. B. alle mit­be­stimm­ten GmbHs mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten. Dabei gel­ten für den Auf­sichts­rat und die Geschäfts­füh­rung ana­log die Vor­schrif­ten für Akti­en­ge­sell­schaf­ten (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Danach muss in die­sen Gre­mi­en inner­halb der nächs­ten 3 Jah­re ein Frau­en­an­teil von 30 % erreicht sein. Ach­tung: Eine sol­che Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment unter­halb der Geschäfts­füh­rungs-Ebe­ne. Es gilt: … 

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Ihr Hauptkunde schwächelt: So retten Sie Ihren Gewinn

Ein Fall aus der Pra­xis: Eine Haupt­kun­de der GmbH ist insol­vent. Für Ihre GmbH bedeu­tet das: Wenn Sie kei­ne neu­en Kun­den fin­den, kann die GmbH die lau­fen­den Kos­ten für Mie­te und Löh­ne nur zah­len, indem Reser­ven – sprich: Gewin­ne – aus den Vor­jah­ren ver­braucht wer­den. Damit wird auch ein Teil Ihres per­sön­li­chen Pols­ters und damit auch „Ihres Ver­mö­gens“ von der GmbH auf­ge­zehrt. Wie kön­nen Sie das ver­hin­dern und Ihr (zukünf­ti­ges) Ver­mö­gen bes­ser vor einem Zugriff von außen sichern? … 

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Rechte des Geschäftsführers: Nahles rüttelt an den Grundlagen

Der Refe­ren­ten­ent­wurf zur Ände­rung des Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­set­zes wird in der jetzt vor­lie­gen­den Fas­sung Aus­wir­kun­gen für Geschäfts­füh­rer haben. Danach soll § 611a BGB geän­dert wer­den. Es gilt: „Alle Per­so­nen, die über­wie­gend für einen ande­ren tätig sind und ihre Leis­tung mit ihren Mit­teln und in des­sen Räu­men sowie in Zusam­men­ar­beit mit sei­nen Mit­ar­bei­tern erbrin­gen, sind …. als Arbeit­neh­mer anzu­se­hen“. …

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Ihre private ESt-2016: Nur Zahlungen über ein Konto zählen

Wenn Sie haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen in der ESt-Erklä­rung 2016 steu­er­lich anset­zen wol­len, geht das nur, wenn Sie die Zah­lung bar­geld­los als Zah­lung über ein Kon­to nach­wei­sen kön­nen. In letz­ter Zeit haben die Finanz­ge­rich­te die­se Rechts­la­ge immer wie­der bestä­tigt (z. B. FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 12.6.2006, 15 K 3449/06 E, FG Sach­sen-Anhalt, Urteil vom 28.2.2008, 1 K 791/07) Fazit: Die Steu­er­ermä­ßi­gung für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen wird vom FA nur gewährt, wenn die Zah­lung unbar auf ein Kon­to des Leis­tungs­er­brin­gers gezahlt wird (§ 35a Abs. 2 EStG). …

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Solidaritätszuschlag: Gericht stoppt Zahlung

Nach einem soeben bekannt gewor­de­nen Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Nie­der­sach­sen müs­sen Sie den Soli­da­ri­täts­zu­schlag dann nicht mehr abfüh­ren und zah­len, wenn Sie beim Finanz­amt – unter Beru­fung auf die­ses Urteils – Aus­set­zung der Voll­zie­hung bean­tra­gen und das Finanz­amt die Aus­set­zung gewährt (FG Nie­der­sach­sen, Urteil vom 22.9.2015, 7 V 89/14). …

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Steuer: Kinder müssen Miete zahlen

Wenn Sie eine Wohnung/ein Stu­die­ren­den-Appar­te­ment Ihren Kin­dern über­las­sen, müs­sen Sie ein neu­es Urteil des FG Düs­sel­dorf beach­ten. Es gilt: Ein steu­er­lich anzu­er­ken­nen­des Miet­ver­hält­nis liegt vor, wenn die Immo­bi­lie nach­weis­lich gegen Ent­gelt an Kin­der über­las­sen wird. Das aller­dings ist die Vor­aus­set­zung dafür, dass die für die Immo­bi­lie anzu­set­zen­den Wer­bungs­kos­ten auch für den über­las­se­nen Wohn­raum abge­rech­net wer­den – ansons­ten müs­sen die Werbungs­kosten gekürzt wer­den (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 20.5.2015, 7 K 1077/14 E). …

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Zu viel Gehalt angewiesen: GF muss zurückzahlen

Wird dem Geschäfts­füh­rer auf­grund Wei­sung sei­nes Mit-Geschäfts­­­füh­rers mehr Gehalt über­wie­sen als ihm zusteht, dann haf­tet er für die­sen Betrag, wenn er die für ihn erkenn­bar pflicht­wid­ri­ge Gehalts­aus­zah­lung nicht ver­hin­dert oder unter­bin­det (OLG Mün­chen, Urteil vom 22.10.2015, 23 U 4861/14). …

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Kommunale GmbH: Gemischte Chancen für Geschäftsführer-Gehälter

Nicht nur nach dem Trans­pa­renz-Gesetz NRW müs­sen immer mehr Vor­stän­de und Geschäfts­füh­rer kom­mu­na­ler Unter­neh­men ihre Gehäl­ter offen legen. Auch in ande­ren Bun­des­län­dern gibt es ent­spre­chen­de Vor­schrif­ten. Aus­nah­me: Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Nie­der­sach­sen. Unter­des­sen haben die meis­ten Kom­mu­nen reagiert und neue Ver­trä­ge mit den Geschäftsführern/Vorständen abge­schlos­sen oder nur mit einer ent­spre­chen­den Ver­öffentlichungsklausel ver­län­gert (vgl. Nr. 41/2015). …